10 Versionierung und Schema-Version
Jeder Datensatz kann in mehreren Versionen vorliegen. Eine neue Version entsteht immer, wenn ein Datensatz gespeichert wird (auch ohne Änderung). Eine Änderung überschreibt nicht die bisher vorhanden Daten, sondern wird als komplette Kopie des Datensatzes mit neuer Versionsnummer gespeichert. Die Interne Referenz ist bei allen Versionen die gleiche. Es wird jedoch für jede Version eine neue Id der Version vergeben.
Die Versionen eines Datensatzes sind lückenlos aufsteigend bei 1 beginnend nummeriert. Jede Version hat einen Gültigkeitsbereich (Zeitpunkte, ab wann und bis wann diese Version gültig ist). Die Gültigkeitsbereiche der Versionen schließen lückenlos aneinander an. Üblicherweise wird die letzte Version (die zum aktuellen Datum gültige Version) bearbeitet. Für stichtagsbezogene Abfragen kann aber auf ältere Versionen zurückgegriffen werden. Eine stichtagsbezogene Abfrage reproduziert den Zustand der Datenbank zum angegebenen Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit).
Nach Bearbeitung eines Datensatzes wird immer nur die letzte (zum aktuellen Datum gültige) Version übermittelt. Wurde der Datensatz vor Übermittlung mehrfach bearbeitet und gespeichert, weicht seine aktuelle Versionsnummer von der Versionsnummer beim Empfänger ab. Daher wird mit jedem Datensatz, auch die Versionsnummer beim Absender übermittelt. Diese dient bei der Kommunikation zwischen Gesundheitsamt, Landesstelle und RKI der Identifizierung von Versionen eines Datensatzes.
Die Erfassung und Bewertung fallspezifischer Angaben erfolgt nach einem Schema, dem die aktuell gültigen Falldefinitionen zugrunde liegen. Da diese regelmäßig aktualisiert werden, muss für jede Version eines Falles die zum Zeitpunkt der Erfassung gültige Schema-Version (der Datendefinition/der Falldefinitionen) vermerkt werden. Im Jahr 2015 wurden die Falldefinitionen grundlegend überarbeitet. Im Zuge dessen wurden in der SurvNet@RKI-Datenbank ca. 200 Felder neu eingeführt, ca. 500 Felder geändert und ca. 200 Felder entfernt. Die zugehörige Schema-Version wird mit „Schema 3.0 FD2015” bezeichnet, die von 2007-2015 implementierte Version wird als „Schema 3.0 FD2007” geführt. Die Meldepflichtanpassungsverordnung machte weitere umfangreiche Änderungen erforderlich. Insbesondere die Umsetzung der Meldepflicht zu Carbapenem-nichtempfindlichen Erregern erforderte diverse, auch strukturelle Änderungen. Die Schema-Version heißt dementsprechend „Schema 3.0 FD2016”. Das Datendefinitionsschema, „Schema 3.0 FD2017”, bildet alle Änderungen ab, die sich durch die Neufassung des IfSG vom 17.7.2017 ergeben haben. Eine Reihe von Änderungen z.B. zu Erreger- und Resistenzangaben und zur Risikoerfassung für Legionellen haben sich im Datendefinitionsschema, „Schema 3.0 FD2019” niedergeschlagen. Mit dem Falldefinitionsschema „Schema 3.0 FD2020/2” wurden Erfordernisse, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben haben berücksichtigt. Die Einführung neuer Meldepflichten und Nachweismethoden machte ein neues Datendefinitionsschema, „Schema 3.0 FD2023” erforderlich. Das aktuelle „Schema 3.0 FD2025” bildet weitere umfangreiche Änderungen in den Falldefinitionen ab.
TIPP Nach aktueller Definition bewerten im Register Allgemein der Multifunktionsleiste ermöglicht es, einen Fall, der nach einer inzwischen überholten Falldefinition erfasst und übermittelt wurde, bei Bedarf in die aktuelle (neue) Datendefinition umzusetzen. Darstellung und Bewertung ändern sich entsprechend. Wegen der damit verbundenen Mehrarbeit sollte von dieser Möglichkeit aber nur in besonderen Fällen Gebrauch gemacht werden, z.B. wenn ein in der neuen Falldefinition gültiger Labornachweis gemeldet wurde. Ältere Fälle sind auf keinen Fall umzusetzen.
INFO Die Umsetzung eines Falles in eine neue Schema-Version kann nach dem Speichern nicht zurückgenommen werden.