36 Transport von Daten
Entsprechend den Vorgaben des IfSG werden die Daten zu meldepflichtigen Krankheiten auf kommunaler Ebene in den Gesundheitsämtern erfasst und bearbeitet und anschließend über die zuständigen Landesbehörden an das RKI übermittelt. Daher bildet dieses Datenerfassungssystem eine verteilte Datenbank mit Replikation der Daten von der Peripherie (Gesundheitsämter) über Zwischenstationen (Landesstelle) zur Zentrale (RKI). Die Verbindung zwischen den einzelnen Übermittlungsstellen wird über den Austausch sog. Transportdateien realisiert, wobei die jeweiligen Kommunikationspartner festgelegt sind:
Das RKI kommuniziert mit den Landesstellen.
Jede Landesstelle kommuniziert mit dem RKI und den Gesundheitsämtern des Landes.
Jedes Gesundheitsamt kommuniziert mit der Landesstelle.
Alle anderen Kommunikationsverbindungen werden daraus zusammengesetzt.
36.1 Transportanforderungen
Wird ein Datensatz (DS) neu angelegt, oder eine neue Version eines DS erzeugt, wird geprüft, ob ein Transport notwendig ist:
Fälle werden nur dann transportiert, wenn sich für die Krankheit aus dem ermittelten Falldefinitionsstatus die Transportpflicht ergibt (Anzeige in der Fallübersicht).
Ausbrüche werden grundsätzlich transportiert.
Annotationen werden nur transportiert, wenn sie als „öffentlich” markiert sind und der zugeordnete Fall- bzw. Ausbruchsdatensatz transportiert wird.
Adressen werden nur transportiert, wenn der (explizite) Empfänger ein Gesundheitsamt ist. Sind Adressen in einer Transportdatei enthalten, so muss diese Adresse verschlüsselt werden (Hinweis: bis Ver- bzw. Entschlüsselungsmöglichkeiten in allen Einrichtungen vorhanden sind, entfällt der Transport von Adressen).
Ist ein Transport des DS notwendig, so wird eine Transportanforderung für jeden seiner Adressaten gespeichert. Außerdem wird geprüft, ob zuvor jemals ein impliziter Transport einer aktiven Vorversion des DS stattgefunden hat. Trifft dies zu und ist jetzt (für die neue Version) kein impliziter Transport mehr notwendig, so muss die Rücknahme des DS übermittelt werden. Es wird eine entsprechende Rücknahme-Transportanforderung erzeugt.
36.2 Impliziter Transport
Um die Übermittlungspflicht der Gesundheitsämter an das RKI über die Landesstellen zu realisieren, werden übermittlungspflichtige DS automatisch (implizit) über die Landesstellen an das RKI transportiert. Freischaltungen und Kommentare werden implizit an den Eigentümer des betreffenden DS zurück übermittelt. Dieser Transport kann nicht verhindert werden. Auch nicht-übermittlungspflichtige DS können implizit transportiert werden, wenn sie entsprechend markiert werden.
36.3 Expliziter Transport
Neben dem automatischen Transport können derzeit Fall- und Meldungskopien an die für die jeweilige Region zuständige Stelle der Bundeswehr explizit transportiert werden. Der explizite Transport erfolgt abseits der oben beschriebenen Übermittlungswege an einen ausgewählten Empfänger.