19 Besonderheiten der Fallerfassung
Die Beschreibung der Fallerfassung in Kapitel beschränkt sich auf die generelle Vorgehensweise und die Bedeutung von Abschnitten und Feldern des Fall-Datenblattes, die für alle Übermittlungskategorien gleichermaßen gelten. Im Folgenden wird nun auf die spezifischen Aspekte der Fallbearbeitung eingegangen. Dabei wird nicht nur auf erkrankungsspezifische Eingabefelder verwiesen, sondern es wird auch versucht, die Bedeutung einzelner Felder, bei denen es in der Vergangenheit häufiger zu Missverständnissen kam, klarzustellen.
INFO Die nachfolgenden Erläuterungen berücksichtigen die Umsetzung der Falldefinitionen 2025 (Schema 10 FD2025).
Das Handbuch ist als Hilfestellung bei der Erfassung und Vereinheitlichung von zu übermittelnden Daten mit Hilfe des Programms SurvNet@RKI gedacht. Es ist nicht als Anleitung zu verstehen, wie in den Gesundheitsamt bei der Bearbeitung eingehender Meldungen oder bei der Fall-Recherche vorzugehen ist.
Fälle zu Erkrankungen, für die schon der ärztliche Verdacht der Erkrankung gemäß § 6 IfSG meldepflichtig ist, können im Abschnitt Klinische Informationen gekennzeichnet werden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
Wurde eine Probe an ein NRZ/KL oder ein anderes Labor zur weiteren Untersuchung verschickt, so machen Sie dies bitte am Ende des Abschnitts Informationen zum Labordiagnostischen Nachweis kenntlich.
Fälle in Kategorien, die der Einzelfallkontrolle durch das RKI unterliegen, erfüllen auch bei Vorliegen aller Kriterien erst dann die Referenzdefinition, wenn die Freigabe erteilt wurde.
19.1 Acinetobacter - Infektion oder Kolonisation
Diese Übermittlungskategorie umfasst alle Acinetobacter Spezies, z. B. A. baumannii, A. pittii oder A. nosocomialis bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Meropenem. Gemäß § 7 IfSG- müssen sowohl Infektionen als auch Kolonisationen gemeldet und übermittelt werden.
Wichtige Hinweise und Hilfestellungen zum Ausfüllen der Fallmaske finden Sie im Infobrief 50 „Erfassung und Übermittlung von Enterobacterales und Acinetobacter spp. mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen”, den Sie bei Ihrer Landesstelle anfordern können.
19.1.0.1 Klinische Informationen
Nachdem Sie unter klinische Informationen verfügbar < ja > ausgewählt haben, tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde. Infektionen, die ärztlich diagnostiziert wurden erfüllen das klinische Bild und werden in der Falldefinitionskategorie C erfasst. Nachgewiesene Kolonisationen dagegen fallen in die Falldefinitionskategorie D.
19.1.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger lassen sich einzelne Acinetobacter-Spezies auswählen, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Acinetobacter > angeklickt wird.
Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. von Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
INFO Damit ein Acinetobacter-Fall mit verminderter Carbapenem-Empfindlichkeit transportiert wird, muss neben einer Meropenem-Resistenz oder einem Carbapenemase-(Gen-)-Nachweis mindestens eine der angebotenen Labormethoden zum Erregernachweis ausgewählt sein.
19.1.0.3 Epidemiologische Informationen
Infektionen und Kolonisation werden häufig im Ausland oder im Krankenhaus erworben. Bitte dokumentieren sie eine entsprechende mutmaßliche Exposition hier bzw. tragen unter Informationen zum Patienten/zur Patientin die bekannten Krankenhausaufenthalte der letzten 12 Monate ein.
19.2 Adenovirus
Gemäß § 7 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird dem Gesundheitsamt nur der direkte Nachweis von Adenoviren aus Konjunktivalabstrich, sofern er auf eine akute Infektion hinweist, gemeldet.
INFO Auch Nachweise aus anderen Materialien (z.B. Respirationstrakt oder Stuhl) bzw. Symptome, die einer Meldepflicht gemäß Landesverordnung unterliegen, können hier miterfasst werden. Die unterschiedlichen Meldekategorien werden automatisch aus den angegebenen Symptomen und Labormethoden berechnet.
19.2.1 Adenovirus-Konjunktivitis
INFO Die Adenovirus-Keratokonjunktivitis unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.2.1.1 Epidemiologische Informationen
Ausbrüche in dieser Kategorie müssen mindestens einen Fall mit direktem Nachweis von Adenoviren im Konjunktivalabstrich enthalten. Eine epidemiologische Bestätigung ist auch durch labordiagnostischen Nachweis bei einer anderen Person mit gemeinsamer Expositionsquelle gegeben.
19.2.2 Adenovirus, weitere
Die bisherige Kategorie „Adenovirus, Länderverordnung (AD2)” ist seit Schema 3.0 FD2015 von SurvNet@RKI nicht mehr vorhanden. Die Krankheitsform zur Unterscheidung der unterschiedlichen Sachverhalte (Keratokonjunktivitis oder andere Form) wird automatisch aus den angegebenen Symptomen und Labormethoden berechnet.
19.3 Arbovirus-Erkrankung
Arboviren sind eine durch den Übertragungsweg definiert Gruppe, die alle durch Gliederfüßer (Arthropoden), z. B. Zecken oder Mücken, auf den Menschen übertragenen Viren aus verschiedenen Virusfamilien umfasst. Nur Arbovirus-Erkrankungen, für die es keine eigene Übermittlungskategorie gibt (z.B. Usutu-Virus), werden in dieser erregerübergreifenden Kategorie erfasst und übermittelt; Arbovirus-Erkrankungen, bei denen hämorrhagische Verläufe auftreten können, sollten dagegen weiter in der Kategorie Virale Hämorrhagische Fieber (VHF) erfasst werden. Der Eintrag „Schweres-Fieber-mit-Thrombozytopenie-Syndrom-Virus (severe fever with thrombocytopenia syndrome virus, Huaiyangshanvirus, SFTSV)” wurde aus dem Erreger-Katalog der Arbovirus-Erkrankungen entfernt und findet sich jetzt gleichfalls bei den VHF.
INFO Die Arbovirus -Erkrankung unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.3.0.1 Epidemiologische Informationen
Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubations-zeit - die Einträge zum Expositionsort. Wenn ein Aufenthalt in einem Endemiegebiet bekannt ist, übermitteln Sie bitte nicht zusätzlich noch potentielle Expositionen in Deutschland, da dies Auswertungen nach Infektionsland und die Übermittlung an das ECDC erschwert.
Wenn ein bislang nicht in Deutschland endemischer Erreger mutmaßlich in Deutschland übertragen wurde, sind ggf. höhere Anforderungen an den Labornachweis zu stellen.
Manche Arbovirus-Infektionen können auch nosokomial oder sexuell übertragen werden. In diesen Konstellationen sollte der Quellfall nach Möglichkeit auch labordiagnostisch gesichert werden.
19.5 Botulismus
Bei Botulismus ist die erste Meldung i.d.R. klinisch und die Laborbestätigung erfolgt häufig erst Tage bis Wochen später. Daher sollten auch schon rein klinische (Verdachts-) Fälle erfasst und übermittelt werden, um entsprechende Ausbrüche frühzeitig erkennen zu können.
INFO Erkrankungen an Botulismus unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.5.0.1 Klinische Informationen
Um Symptome/Kriterien eingeben zu können, wählen Sie bitte zunächst die Krankheitsform des Botulismus aus. Die Auswahl der Krankheitsform (Lebensmittelbedingter-, Säuglings-, Wund-, Iatrogener oder Inhalations-Botulismus) bestimmt, welche Symptome nachfolgend benannt werden können. Auch wenn ‚iatrogen’ strenggenommen’ durch einen medizinischen Eingriff ausgelöst’ bedeutet, ist unter ‚iatrogenem Botulismus’ auch eine Erkrankung einzuordnen, die im kosmetischen Kontext durch Injektion von Botulinum-Neurotoxin ausgelöst wurde. Der Eintrag wird mittelfristig auf ‚Iatrogener/kosmetischer Botulismus’ geändert.
19.5.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Um Fälle labordiagnostisch bestätigen zu können, sollten Gesundheitsämter aktiv auf die frühzeitige Einsendung von Patientenproben und sonstige relevante Materialien (vor allem Lebensmitteln) an das KL für Neurotoxin-bildende Clostridien am RKI drängen.
19.5.0.3 Epidemiologische Informationen
Der Toxin-Nachweis in Resten eines verzehrten Lebensmittels im Zusammenhang mit dem Klinischen Bild eines Botulismus erbringt unter der Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 12-36 Stunden, gelegentlich mehrere Tage) die epidemiologische Bestätigung, die dann manuell eingegeben werden sollte. Gleiches gilt für den Nachweis von Sporen (z.B. in Honig) bei Säuglingsbotulismus. Bitte geben Sie, auch bei fehlendem Nachweis im Lebensmittel, für lebensmittelbedingten und Säuglingsbotulismus auch die Ihnen zur Exposition vorliegenden Angaben ein (z.B. Art des verzehrten Lebensmittels, Zubereitungsform usw.).
Bei nachweislicher Injektion oder Inhalation des Neurotoxins geben Sie bitte ebenfalls die epidemiologische Bestätigung (manuell) des Falles ein. Für den iatrogenen Botulismus kann außerdem angegeben werden, ob die Verabreichung des Toxins im Rahmen einer medizinischen oder kosmetischen Behandlung erfolgt ist.
19.6 Brucellose
INFO Die Brucellose unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.6.0.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger lassen sich einzelne Brucella-Spezies auswählen, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Brucella > angeklickt wird.
Gemäß der Falldefinition von 2023 erfüllen lediglich Brucella melitensis, Brucella abortus, Brucella canis, Brucella suis und Brucella spp. (ohne weitere Differenzierung) den labor-diagnostischen Nachweis für eine Brucellose-Infektion. Enthält die Meldung lediglich die Angabe Brucella, oder Brucella spp ohne weitere Angabe der Spezies, ist als Erreger „Brucella” auszuwählen. Liegt eine differenzierte Erregerangabe vor, die weder Brucella melitensis, noch Brucella abortus, oder Brucella canis, oder Brucella suis ist und wird statt dessen z.B. Brucella anthropi, oder Brucella intermedium gemeldet, ist als Erreger „andere/sonstige” auszuwählen.
19.6.0.2 Epidemiologische Informationen
Infektionen werden häufig im Ausland erworben. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reise-route und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (5-60 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.
19.7 Campylobacter-Enteritis
19.7.0.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der labordiagnostische Nachweis von darmpathogenen Campylobacter spp. nach Isolierung (kulturell), Antigennachweis, oder Nukleinsäurenachweis (PCR) ist übermittlungspflichtig. Wenn der Erregernachweis mit einer anderen Methode erfolgte, besteht die Möglichkeit, im Feld Labormethoden „andere Labormethode” auszuwählen, was jedoch nicht als labordiagnostischer Nachweis gewertet wird. Falls der labordiagnostische Nachweis mit der Methode MALDI-TOF erfolgte, sollte „Isolierung (kulturell)” (plus „andere Labormethode”) angegeben werden, da der MALDI-TOF-Methode eine kulturelle Isolierung des Erregers vorausgeht.
Das Ergebnis der Speziesbestimmung, z.B. Campylobacter jejuni, sollte übermittelt werden, falls Ihnen diese Information vorliegt. Im Feld Erreger öffnet sich eine Auswahlliste mit hinterlegten Campylobacter-Spezies, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Campylobacter spp. > angeklickt wird. In der Auswahlliste haben Sie bei den Spezies C. fetus, C. hyointestinalis, C. jejuni und C. sputorum zusätzlich die Möglichkeit, die Subspezies anzugeben, wenn das offene Dreieck vor dem entsprechenden Eintrag zur Spezies angeklickt wird. Falls eine Campylobacter-Spezies diagnostiziert wurde, die nicht in der Auswahlliste aufgeführt ist, wählen Sie bitte „andere/sonstige”. Falls die durchgeführte Nachweismethode nicht zwischen Campylobacter-Spezies differenzieren kann (z.B. bei manchen Multiplex-PCR-Nachweismethoden, wählen Sie bitte „Campylobacter spp.” aus. Falls die durchgeführte Nachweismethode nicht zwischen den beiden Campylobacter-Spezies jejuni und coli differenzieren kann (z.B. bei manchen Antigen- oder manchen Multiplex-PCR-Nachweismethoden), wählen Sie bitte „Campylobacter coli/jejuni (nicht differenziert)” aus.
INFO Infektionen mit Erregern der Gattung Helicobacter spp. (vormals Campylobacter) können unter der Übermittlungskategorie „Weitere Bedrohliche (gastro)” unter Angabe des Erregers „Helicobacter” übermittelt werden.
19.8 Candidozyma auris (früher: Candida auris)
Meldepflichtig ist der direkte Nachweis von Candidozyma auris aus Blut und sterilem Material. Als „anderes normalerweise steriles klinisches Material” gelten tiefer Wundabstrich (Wundinfektion), Punktat (Liquor, Gelenk, Knochenmark), Biopsie (Gewebe, Knochen), tiefes respiratorisches Material (Bronchialsekret; BAL) und Mittelstrahlurin. Aktuell sind Kolonisationen nur im Rahmen von Ausbrüchen meldepflichtig, daher existiert in der Fallmaske von C. auris auch kein Feld zur Differenzierung zwischen infiziert und kolonisiert. Bitte trotzdem als über C. auris-Fall anlegen und anhand der unten beschriebenen Angaben als Kolonisation kenntlich machen.
INFO Die invasive-C. auris-Infektion unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.8.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Wenn der Patient/ die Patientin verstorben ist und ein Nachweis von C. auris in Blut oder sterilem Material erfolgte ist die Möglichkeit, an der gemeldeten Krankheit verstorben zu sein, recht hoch. Bitte sorgfältig recherchieren um welche Ursache es sich handelte.
19.8.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Bei Kolonisationen unter Laborangaben verfügbar < ja > angeben und bei Labormethoden kein Häkchen setzen. Bei Abstrichen von Haut oder aus dem oberen Respirationstrakt sowie Sputum und Trachealsekret handelt es sich nicht um sterile Materialien.
Zusätzliche Eigenschaften
Sowohl bei Infektionen (sofern es sich nicht um Blut handelt) als auch Kolonisationen kann die Angabe des Materials in der ZE Zusatzinformationen vorgenommen werden. Dies erleichtert die Einzelfallkontrolle. Wenn Urin untersucht wurde kann hier angeben werden ob es sich um Mittelstrahlurin oder Urin aus einem liegenden Dauerkatheter handelt. Auch die Ergebnisse einer Sequenzierung können in der ZE Zusatzinformationen spezifiziert werden. Bitte setzen Sie die ZE in den o.g. Beispielen auf ‚öffentlich’ damit die Informationen an Landesstelle und RKI transportiert werden.
19.9 Chikungunyavirus-Erkrankung
Chikungunyavirus-Erkrankungen zählen neben Denguefieber zu den häufigsten nach Deutschland importierten Arbovirus-Erkrankungen und werden deshalb in einer eigenen Kategorie erfasst.
INFO Die Chikungunja-Erkrankung unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.9.0.1 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhangs mit einer Chikungunyaimpfung voraus. Bei einem Zusammenhang zwischen einer kurz zuvor verabreichter Impfstoffdosis und einem positivem Labornachweis oder Erkrankung mit Symptomatik sollte kein Fall übermittelt werden.
19.9.0.2 Epidemiologische Informationen
Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 3-12 Tage) - die Einträge zum Expositionsort. Auch in Europa inkl. Deutschland sind Übertragungen im Sommer und Frühherbst möglich, wo der Stechmückenvektor Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) vorkommt.
Manche Arbovirusinfektionen können auch nosokomial oder sexuell übertragen werden. In diesen Konstellationen sollte der Quellfall nach Möglichkeit auch labordiagnostisch gesichert werden.
19.10 Cholera
Die Cholera wird nur von einer das Cholera-Toxin-tragenden Untergruppe der Vibrio cholerae hervorgerufen. Vor dem Nachweis des Cholera-Toxins begründen Meldungen von Vibrio cholerae-Nachweisen allenfalls einen Cholera-Verdacht. Vor allem bei Personen ohne Reiseanamnese in bekannte Endemiegebiete bestätigten diese sich häufig nicht. Der Verdacht alleine ist laut Falldefinition nicht übermittlungspflichtig. Bestätigungsdiagnostik sollte angestoßen werden (z.B. im KL für Vibrionen am RKI). Bezüglich der Übermittlung unter „Cholera” oder „Nicht-Cholera-Vibrionen” siehe „Informationen zum Labordiagnostischen Nachweis”.
Eine durch Toxin(gen)-Nachweis bestätigte Cholera stellt einen gemäß § 12 IfSG übermittlungs-pflichtigen Sachverhalt dar.
INFO Die Cholera unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.10.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.10.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
19.10.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
In dieser Kategorie sind ausschließlich Vibrio-cholerae -Infektionen (Erregerisolierung) mit Nachweisen des O1- oder O139-Antigens und Nachweis des Toxins bzw. Toxingens im Isolat zu übermitteln. Im Feld Erreger lassen sich die Serogruppen auswählen, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < V. cholerae > angeklickt wird
INFO Infektionen mit nicht-toxintragenden (O1- und O139-Antigen negativen) Vibrio cholerae, sowie anderen Vibrionen wie V. vulnificus oder V. parahaemolyticus, die auch in deutschen Gewässern vorkommen und z.B. Wundinfektionen oder heftige Durchfälle hervorrufen können, sollten in der Kategorie „Nicht-Cholera-Vibrionen” übermittelt werden.
Um spätere Korrekturen zu vermeiden, sollten Cholera-Verdachtsfälle ohne Reiseanam-nese in Endemiegebiete und ohne cholera-typische Symptomatik bei (noch) fehlendem Toxin-Nachweis zunächst in der Übermittlungskategorie „Nicht-Cholera-Vibrionen” übermittelt werden. Sollte sich später der Cholera-Verdacht durch deinen Toxin-Nachweis bestätigen, muss die Übermittlungskategorie des Falles zurück in ‚Cholera’ geändert werden, damit die Labormeldung mit dem Cholera-Fall verknüpft und der Toxinnachweis in den Fall übernommen werden kann.
19.10.0.4 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland für Cholera liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (1-5 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.11 Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK)
Zu dieser Übermittlungskategorie gehören die sporadische Form und die variante Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Die zutreffende Krankheitsform kann im Abschnitt Klinische Informationen des Fall-Datenblattes ausgewählt werden.
INFO Die Creutzfeld-Jakob-Krankheit unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.11.1 Creutzfeld-Jakob-Krankheit, sporadische Form (klassische CJK)
19.11.1.1 Klinische Informationen
Das klinische Bild einer CJK liegt gemäß Beurteilung durch das „Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien” vor.
19.11.1.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der neuropathologische Nachweis für eine CJK liegt gemäß Beurteilung durch das „Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien” vor.
19.11.1.3 Epidemiologische Informationen
Die Angabe von Risiken (medizinischer Eingriff mit Kontakt zu potentiell kontaminierten Materialien) für einen CJK-Fall, bei dem das klinische Bild erfüllt ist, führt zur epidemiologischen Bestätigung und damit zur Klassifikation als iatrogene CJK.
19.11.2 Creutzfeld-Jakob-Krankheit, variante Form (vCJK)
19.11.2.1 Klinische Informationen
Das klinische Bild einer vCJK liegt gemäß Beurteilung durch das Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien vor.
19.11.2.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der neuropathologische Nachweis für eine vCJK liegt gemäß Beurteilung durch das Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien vor.
19.11.2.3 Epidemiologische Informationen
Risiken (medizinischer Eingriff mit Kontakt zu potentiell kontaminierten Materialien) sollten angegeben werden, sofern Informationen dazu vorliegen.
19.12 Clostridioides difficile
19.12.1 Schwer verlaufende Clostridioides-difficile-Erkrankung
19.12.1.1 Klinische Informationen
Die nach IfSG meldepflichtige schwere Verlaufsform liegt vor, wenn mindestens eines der 4 angegebenen Symptome/Kriterien vorliegt.
19.12.2 Clostridioides-difficile-Infektion, weitere
Zusätzlich können auch weitere Labornachweise von C.difficile-Infektionen erfasst werden, die nicht dem schweren Verlauf entsprechen (Fälle werden nur in Sachsen transportiert). Die Krankheitsform zur Unterscheidung der unterschiedlichen Sachverhalte wird automatisch aus dem angegebenen Symptom (Durchfall, nicht näher bezeichnet) und den eingesetzten Labormethoden berechnet.
19.13 COVID-19
Diese Kategorie wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie neu eingeführt. Bis dahin wurden SARS-CoV-2-Erregernachweise und COVID-19-Erkrankungen in der Kategorie WBK mit einem generischen Fall-Datenblatt erfasst.
Unter den Annotationen findet sich in ausgewählten Fällen ein Hinweis, dass es sich um einen vom RKI markierten Meldefall handelt. Dieser steht im Zusammenhang mit der integrierten genomischen Surveillance (IGS) oder der repräsentativen Zufallsstichprobe des RKI und ermöglicht wichtige epidemiologische Hinweise zur Beurteilung der Krankheitsschwere zu erhalten. Sofern möglich, wird darum gebeten, dass diese Fälle priorisiert und vollständig ermittelt werden. Ausführliche Informationen finden sich im Infobrief 65 „Prioritäre Ermittlung ausgewählter Fälle von Influenza, RSV-Infektionen und COVID-19 zur Verbesserung der Datenlage bei gleichzeitiger Entlastung der Gesundheitsämter”.
19.13.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angaben, ob die Person verstorben ist (Datum und Grund) sowie zur Hospitalisierung (von/bis, intensivmedizinischen Behandlung) dienen der Beurteilung der Krankheitsschwere und sollten, sofern bekannt, ergänzt werden. Werden im Verlauf der Erkrankung neue Informationen diesbezüglich verfügbar, sollten die Angaben aktualisiert werden.
19.13.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
19.13.0.3 Klinische Informationen
Sollte die Person asymptomatisch sein oder keine mit COVID-19 vereinbaren Symptome aufweisen, sollte unter Klinische Informationen verfügbar der Eintrag < Ja, aber ohne Symptomatik, die für die gemeldete Krankheit bedeutsam ist > ausgewählt werden. Beim Vorliegen von COVID-19-Symptomen können akute respiratorische Symptome und typische sonstige Symptome angegeben werden. Das klinische Bild einer COVID-19-Erkrankung ist erfüllt, wenn mindestens eines der fünf folgenden Kriterien vorliegt:
akute respiratorische Symptome,
allgemeine Krankheitszeichen,
beatmungspflichtige Atemwegserkrankung,
Fieber,
Lungenentzündung
ODER krankheitsbedingter Tod.
Die Angabe des Erkrankungsbeginns bei Fällen mit Symptomen ist wichtig, um einzuschätzen, in welchem Zeitraum sich die Person möglicherweise infiziert hat und in welchem Zeitraum sie selbst infektiös war. Dadurch kann die epidemiologische Situation besser bewertet werden.
19.13.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Ein direkter Erregernachweis mittels Antigennachweis (auch Schnelltest), Erregerisolierung (kulturell) oder Nukleinsäure-Nachweis (z.B. durch PCR) muss vorliegen, damit die Kriterien für den labordiagnostischen Nachweis erfüllt sind. Im Feld Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance) kann das Ergebnis einer Subtypisierung eingetragen werden.
19.13.0.5 Epidemiologische Informationen
Bitte prüfen Sie sorgfältig die Einträge zur Expositionszeit und zum Expositionsort im In- und/oder Ausland. Beim Expositionsort geben Sie bitte die kleinstmögliche Ebene an (z.B. Kreisebene).
Die Zugehörigkeit zu einem Ausbruch sollte stets erfasst werden. Die epidemiologische Bestätigung unter Berücksichtigung der Inkubationszeit ist gegeben bei einem epidemiologischen Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Zur personalisierten Erfassung von Kontaktpersonen legen Sie unter Kontaktpersonenvorgänge eine Sammlung von Kontaktpersonen an (Näheres unter 3.9).
19.14 Denguefieber
INFO Das Denguefieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.14.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.14.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
Die Bewertung von Antikörpernachweisen und positiven PCR-Befunden (aber nicht Antigennachweisen) setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhangs mit einer Dengueimpfung voraus. Bei einem Zusammenhang zwischen einer kurz zuvor verabreichter Impfstoffdosis und positivem Labornachweis oder Symptomatik sollte keine Meldungen erfolgen.
19.14.0.3 Klinische Informationen
Wie aus den Falldefinitionen ersichtlich, ist das Klinische Bild bei Denguefieber dreistufig: Schon das klassische „Denguefieber”, für das als klinisches Bild Fieber ausreicht, ist übermittlungspflichtig. Kommt zum Fieber eine vollständige Kombination von hämorrhagischen Symptomen hinzu, die die Definition des hämorrhagischen Verlaufs erfüllt, handelt es sich um „hämorrhagisches Denguefieber”. Kommen zum letzteren noch Zeichen von Kreislaufversagen hinzu, handelt es sich um ein „Dengue-Schock-Syndrom”.
INFO Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.
19.14.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Um eine hohe Sensitivität der Denguefieber-Surveillance zu gewährleisten, lässt die Falldefinition schon einen einmaligen Nachweis von IgM-Antikörpern gegen Antigene eines der vier Dengue-Serotypen als Nachweis zu, sofern die Exposition in einem bekannten Endemiegebiet für Denguefieber stattfand. Sollte vom Labor ein späterer bestätigender zweiter IgM- oder IgG-Antikörpernachweis (z.B. ein Titeranstieg) nachgemeldet werden, wäre es wünschenswert in diesem Fall den Eintrag der Nachweisart (Labormethode) entsprechend zu ändern, um im Rückblick die Gesamtdatenqualität besser einschätzen zu können. Ein Nachweis des NS1-Antigens ist jedoch höherwertig als die Serologie und sollte unbedingt vermerkt werden. Bei Expositionsländern, die nicht als Dengue-Endemiegebiet bekannt sind, fordert die Falldefinition eine höhere Qualität an Labornachweis (z.B. einen Antigennachweis zusätzlich zu einem IgM-Antikörpernachweis). Vor allem von Juli bis September und in den Regionen in Deutschland, in denen der mögliche Dengue-Vektor Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) bekannt vorkommt, sollte eine autochthone Mückenübertragung des Erregers in Betracht gezogen werden. Schwache Labornachweise sollten durch weitere Diagnostik gesichert werden.
Bei Personen ohne Exposition in einem bekannten Endemiegebiet, zu der nur ein IgM-Nachweis gemeldet wird, kann geprüft werden, ob zeitgleich der Antigennachweis negativ war. Solch eine Konstellation devalidiert den für Kreuzreaktivitäten und falsch-positive Befunde anfälligen IgM-Nachweis; in diesen Fällen ist Bestätigungsdiagnostik i.d.R. nicht sinnvoll.
19.14.0.5 Epidemiologische Informationen
Die hauptsächlichen Dengue-Endemiegebiete liegen in den Tropen und tropennahen Subtropen. Wichtige Reiseländer in den Subtropen, in denen in den Vorjahren Denguefieber-Ausbrüche bekannt wurden sind z.B. Ägypten und das portugisische Madeira. Die mittlerweile jedes Jahr auftretenden kleinen autochthonen Dengue-Übertragungscluster in Südeuropa betreffen deutsche Reisende nur extrem selten. Bitte prüfen Sie sorgfältig- anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-14 Tage) - die diesbezüglichen Einträge zum Expositionsort. Bei Expositionsländern, die bislang nicht als Dengue-Endemiegebiete bekannt sind (inkl. Deutschland), fordert die Falldefinition eine höhere Qualität an Labornachweis.
Denguefieber kann auch nosokomial oder sexuell übertragen werden. In diesen Konstellationen sollte der Quellfall nach Möglichkeit auch labordiagnostisch gesichert werden. Bei Dengue sind in Europa Übertragungen von auf Reisen infizierten Personen bei sexuellen Kontakten mit nicht-verreisten Personen rund um den Erkrankungsbeginn des Quellfalles bekannt (Frau zu Mann und Mann zu Mann, vermutlich geht auch Mann zu Frau).
19.15 Diphtherie
Diphtherie wird durch Diphtherie-Toxin-bildende (toxigene) Bakterien der Arten Corynebacterium (C.) spp. hervorgerufen, klassischerweise durch C. diphtheriae oder den zoonotischen Erreger C. ulcerans. Seit der IfSG-Änderung im Jahr 2017 sind alle Diphtherie-Toxin-bildenden Corynebakterien melde- und übermittlungspflichtig, also auch C. ulcerans und z. B. C. silvaticum.
INFO Die Diphterie unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.15.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.15.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patientinnen und Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der jüngsten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
19.15.0.3 Klinische Informationen
Zur Erfüllung des klinischen Bildes muss die Krankheitsform sowie mindestens ein Symptom angegeben werden.
Im Feld Krankheitsform kann zwischen < Respiratorische Diphtherie >, < Hautdiphtherie > und < Haut- und Respiratorische Diphtherie > gewählt werden. Die Doppelmanifestation < Haut- und Respiratorische Diphtherie > ist auszuwählen, wenn z.B. neben dem Symptom < Hautläsion > auch < Ausfluss, nasal > vorliegt oder sowohl ein Abstrich der Hautläsion als auch ein Rachenabstrich positiv auf den Diphtherie-Erreger getestet wurde.
Je nach Symptomatik wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild ist definiert als (Respiratorische Diphtherie) oder < Haut- oder Bindehautläsion > (Hautdiphtherie). Das unspezifische klinische Bild einer respiratorischen Diphtherie ist erfüllt bei Vorliegen von Halsschmerzen, nasalem Ausfluss oder krankheitsbedingtem Tod.
Bei einer asymptomatischen Erkrankung, d. h. labordiagnostischer Nachweis des Erregers ohne Krankheitszeichen, bitte auswählen: klinische Informationen vorliegend < Ja, aber ohne Symptomatik, die für die gemeldete Erkrankung bedeutsam ist >.
19.15.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger können die toxinbildenden Erreger Corynebacterium diphtheriae, Corynebacterium ulcerans und Corynebacterium pseudotuberculosis oder auch andere, sonstige (toxinbildende Corynebakterien) ausgewählt werden. Ebenso muss bei der Diphtherie die Erregerisolierung (kulturell) erfolgen und ausgewählt werden, da ohne diese Angabe die Fälle nicht automatisch übermittelt werden.
Bei Verdacht von Diphtherie oder Nachweis des Toxingens in einem Primärlabor (z.B. mittels PCR) sollte eine Einsendung an das Konsiliarlabor erfolgen und im SurvNet dokumentiert werden.
INFO Der labordiagnostische Nachweis ist erst erfüllt, wenn der direkte Erregernachweis erfolgt ist (Erregerisolierung kulturell)und der Nachweis des Toxingens (z.B. mittels PCR) und/oder des Diphtherie-Toxins (z.B. mittels Elek-Test) aus dem Isolat vorliegt.
INFO Die Bewertung von Erreger- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.
19.15.0.5 Epidemiologische Informationen
Besonders Fälle mit C. diphtheriae sind in Deutschland oft reise- oder migrationsassoziiert, werden allerdings seit 2023 vermehrt auch in Deutschland (autochthon) erworben. Für die Einordnung der Fälle ist es daher besonders wichtig, dass das Expositionsland bzw. innerhalb Deutschlands der Expositionslandkreis erfasst wird. Hierbei bitten wir um die Erhebung des Expositionsorts innerhalb der 3 Wochen vor Erkrankungsbeginn bzw. positiv getesteter Probennahme; diese doppelte maximale Inkubationszeit berücksichtigt eventuell längere Inkubationszeiten bei Haut- oder Wunddiphtherie.
19.16 E.coli-Enteritis
Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von sonstigen darmpathogenen Stämmen von Escherichia coli (d.h. außer EHEC), soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Seit dem 1.1.2015 werden entsprechende Fälle nicht mehr an die Landesstelle bzw. das RKI übermittelt. Ungeachtet dessen bleibt die Meldung gemäß IfSG wichtig für Maßnahmen auf lokaler Ebene. Im Falle eines Ausbruchsgeschehens oder anderer Situationen von besonderem Interesse kann die Übermittlung an Landesstelle und RKI erzwungen werden.
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen jedoch sowohl Infektionen als auch Kolonisationen mit Enterobacteriaceae gemeldet und übermittelt werden, sofern eine verminderte Carbapenem-Empfindlichkeit vorliegt.
19.16.0.1 Klinische Information
Tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde.
19.16.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
In dieser Meldekategorie sind alle gastroenteritischen Pathogruppen von Escherichia coli (z.B. EPEC) zusammengefasst, mit Ausnahme von EHEC, für die eine eigene Übermittlungskategorie existiert. Der ordnungsgemäße Nachweis einer Pathogruppe kann nur genotypisch durch den Nachweis charakteristischer Gene erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, „andere Labormethode” für den Erregernachweis auszuwählen. Allerdings erfüllt der Nachweis einer dieser Pathogruppen durch andere Nachweisverfahren nicht die Falldefinition.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck ![]()
INFO Damit ein E.coli-Fall mit verminderter Carbapenem-Empfindlichkeit transportiert wird, muss außerdem mindestens eine der angebotenen Labormethoden zum Erregernachweis ausgewählt sein.
19.17 Ebolafieber
Ein Fall von Ebolafieber stellt einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt dar.
INFO Das Ebolafieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.17.0.1 Klinische Information
Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als Ebolafieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.
INFO Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.
19.17.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Klinische Verdachtsfälle sollten immer auch PCR-positiv sein. Die Option des serologischen Nachweises sollte vor allem bei der nachträglichen Diagnose kurz zurückliegender Infektionen zum Einsatz kommen. Bei allein serologischen Nachweisen sind interpretatorisch ggf. erfolgte Impfungen gegen Ebolavirus zu beachten.
19.17.0.3 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Expositionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (2-21 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.18 EHEC-Erkrankung
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.
19.18.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.18.0.2 Klinische Information
Tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde.
19.18.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der Begriff EHEC (enterohämorrhagische Escherichia coli) wird synonym zu den Begriffen STEC (Shigatoxin-produzierende Escherichia coli) bzw. VTEC (Verotoxin-produzierende Escherichia coli) verwendet. Der Nachweis von Shigatoxin oder einem Gen für Shigatoxine ist übermittlungspflichtig, sofern der Nachweis aus einem für die Diagnostik geeigneten Material erfolgte (Stuhl oder Stuhlkultur). Die kulturelle Erregerisolierung und die Serotypie sind für epidemiologische Fragestellungen wichtig und gehören zu einer vollständigen EHEC-Diagnostik, werden aber selten vom primär-diagnostizierenden Labor durchgeführt. Das Ergebnis der Serotypie, präziser die Bestimmung des O-Antigens (welches eine Serogruppe definiert), sollte stets übermittelt werden, auch wenn das Ergebnis häufig zeitverzögert nachgemeldet wird. Vor allem auf Basis dieser Angaben können Zusammenhänge zwischen Fällen und somit ggf. auch überregionale Ausbrüche sichtbar gemacht werden. Sofern bekannt, sollte das nachgewiesene Shigatoxin bzw. das Shigatoxin-Gen angegeben werden. Es ist möglich, dass mehr als ein Shigatoxin(-gen) nachgewiesen wurden (z.B. Shigatoxin(-gen) 1 und Shigatoxin(-gen)2).
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
19.19 Enterobacterales - Infektion oder Kolonisation
Diese Übermittlungskategorie umfasst alle Enterobacterales bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Meropenem. Es müssen sowohl Infektionen als auch Kolonisationen gemeldet und übermittelt werden.
Nachweise einer Carbapenemase-Determinante oder Resistenz gegenüber Meropenem bei Enterobacterales-Infektionen, für die es eine eigene Übermittlungskategorie gibt (ECO, EHEC, HUS, Paratyphus, Salmonellose, Shigellose, Typhus, Yersiniose), werden in der krankheitsspezifischen Kategorie erfasst.
19.19.0.1 Klinische Informationen
Nachdem Sie bei klinische Informationen verfügbar: < ja > ausgewählt haben, tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde. Infektionen, die ärztlich diagnostiziert wurden erfüllen das klinische Bild und werden in der Falldefinitionskategorie C erfasst. Nachgewiesene Kolonisationen dagegen fallen in die Falldefinitionskategorie D.
19.19.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger lassen sich einzelne Ernterobacterales-Spezies auswählen, wenn das offene Dreieck vor der jeweiligen Erreger-Gattung angeklickt wird.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden für Enterobacterales in Form von Ergebnissen der Resistenzprüfung gegenüber Meropenem bzw. von Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck ![]()
INFO Damit ein Enterobacterales-Fall mit verminderter Carbapenem-Empfindlichkeit trans-portiert wird, muss neben einer Meropenem-Resistenz oder einem Carbapenemase-(Gen)-Nachweis mindestens eine der angebotenen Labormethoden zum Erreger-nachweis ausgewählt sein.
19.20 Fleckfieber
INFO Das Fleckfieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.20.0.1 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (7-14 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.21 FSME
19.21.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.21.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige Angaben eingetragen werden.
Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
19.21.0.3 Klinische Informationen
Neben allgemeinen Krankheitszeichen (grippeähnliche Symptomatik) und Fieber kommt es in einem Teil der Fälle zu einer Beteiligung des zentralen Nervensystems (ZNS). Laut klinischen Experten sollten sich alle FSME-Fälle mit ZNS-Beteiligung einem oder mehreren der folgenden 3 klinischen Bilder zuordnen lassen: Meningitis, Enzephalitis, Myelitis. Eine Studie zur Intensivierten Surveillance der FSME (2018-2020) hat gezeigt, dass die ZNS-Symptomatik in den Meldedaten häufig untererfasst wird. Deshalb sollen Angaben zu einer möglicherweise doch vorhandenen ZNS-Beteiligung bei hospitalisierten Fällen möglichst beim behandelnden Arzt erfragt werden.
19.21.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der FSME-Antikörpernachweis erfolgt i.d.R. mittels eines ELISA oder seltener mittels eines Immunfluoreszenztests (IFT), welche IgG- und IgM-Antikörper getrennt nachweisen. Im Unterschied zu Antikörpernachweisen für andere Erreger ist eine Bestätigung eines IgM-Antikörpernachweises (einzelner deutlich erhöhter Wert) durch IgG-Antikörpernachweis im gleichen Material erforderlich.
INFO IgM-Antikörpernachweise ohne eine Bestätigung durch IgG-Antikörpernachweis erfüllen nicht die Falldefinition.
Ebenfalls erfüllt ein alleiniger IgG-Antikörpernachweis nicht die Falldefinition; diese wird jedoch durch den Nachweis eines Anstiegs von FSME-spezifischen IgG-Antikörpern in aufeinanderfolgenden Proben erfüllt. In seltenen Fällen wird eine FSME mittels eines Neutralisationstests (NT) diagnostiziert, der sowohl IgG- als auch IgM-Antikörper misst, diese aber nicht getrennt nachweist. Sollte der Antikörpernachweis mittels Neutralisationstest (NT) erfolgt sein, vermerken Sie dies bitte in einem Kommentar („Antikörper mit NT nachgewiesen”) und tragen Sie den Nachweis als „IgM…” und als „IgG-Antikörpernachweis (einzelner deutlich erhöhter Wert) aus Blut/Serum” bzw. „... aus Liquor” ein. Wenn die Testung von zwei Proben im NT eine deutliche Änderung ergab, geben Sie diesen Nachweis bitte unter „IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben Proben) ein.
INFO Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. So ist mehrere Monate nach einer FSME-Impfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis unbedingt eintragen.
Bei Personen mit vorheriger FSME-Impfung besteht die Möglichkeit, dass der Labornachweis falsch positiv ist. Eine Studie zur Intensivierten Surveillance der FSME (2018-2020) hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der geimpften Fälle sich aufgrund von Kreuzreaktivität als falsch-positiv erwiesen. Deshalb ist eine diagnostische Abklärung am FSME-Konsiliarlabor (KL) mittels NS1-Antikörpertest empfohlen. Bitte veranlassen Sie den Versand einer (Rückstell-)probe: www.rki.de/fsme-einsendeschein . Notieren Sie außerdem in einem öffentlichen Kommentar zum Fall, ob Proben entsprechend weitergeleitet wurden sowie das Ergebnis, sobald der Befund des KL vorliegt.
19.21.0.5 Epidemiologische Informationen
INFO Die angegebenen Expositionsorte innerhalb Deutschlands (Stadt- und Landkreise) bilden die Grundlage für die Ausweisung der FSME-Risikogebiete für Deutschland. Deshalb ist es erforderlich, die Einträge zum Expositionsort ganz besonders sorgfältig zu prüfen.
Wenn möglich, sollte in einem als ‚öffentlich’ gekennzeichneten Kommentar vermerkt werden, dass der Infektionsort geprüft wurde.
Beachten Sie bitte die Risikoangaben: Im Feld Zeckenstich kann angegeben werden, ob dem Patienten/der Patientin in den 4 Wochen vor Symptombeginn ein Zeckenstich erinnerlich ist. Auch die Frage nach dem Verzehr von Rohmilch in diesem Zeitraum kann hier beantwortet werden
19.22 Gelbfieber
Ein Fall von Gelbfieber stellt einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt dar.
INFO Das Gelbfieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.22.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.22.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
19.22.0.3 Klinische Informationen
Gelbfieber kann als akut fieberhaftes Krankheitsbild mit oder ohne Zeichen einer hämorrhagischen Verlaufsform auftreten. Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als Gelbfieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.
INFO Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.
19.22.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Das Ergebnis der Differenzierung nach Wildvirus oder Impfvirus sollte übermittelt werden. Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhangs mit einer Gelbfieberimpfung voraus. Bei einem Zusammenhang zwischen einer kurz zuvor verabreichter Impfstoffdosis und positivem Labornachweis oder Symptomatik sollte keine Meldungen erfolgen.
19.22.0.5 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-6 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.23 Giardiasis
Keine Besonderheiten
19.24 Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung
19.24.0.1 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
19.24.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Geben Sie im Feld Erreger den Kapseltyp an; es sind die Kapseltypen a-f auswählbar. Für nichttypisierbare (unbekapselte) H. influenzae ist < nicht-typisierbare Haemophilus Influenzae > einzutragen. Sollten noch weitere Ergebnisse aus der molekularbiologischen Untersuchung vorliegen, legen Sie bitte dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
Ergebnisse der Kapseltypisierung, die aus Referenzlaboren oft erst nachträglich vorliegen, sollten in jedem Fall in das Feld Erreger nachgetragen werden, damit eine aktualisierte Version des Falles übermittelt wird.
Wählen Sie unter Labormethoden „Erregerisolierung (kulturell)” bzw. „Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR)” nur aus, wenn der Nachweis tatsächlich für Blut bzw. Liquor erbracht wurde.
19.25 Hantavirus-Erkrankung
INFO Die Hantavirus-Erkrankung unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.25.0.1 Klinische Informationen
INFO Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.
19.25.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger lassen sich einzelne Hantavirus-Serotypen auswählen, wenn auf das vor dem Eintrag „Hantavirus” liegende offene Dreieck geklickt wird.
Zum Problem von Erregerdifferenzierung und Meldung von Hantavirus-Infektionen:
In vielen Laboren wird bei Verdacht auf Hantavirus-Infektion, u. a. ein serologischer Test auf Antikörper gegen das Hantaanvirus durchgeführt, welches ein Hantavirus-Serotyp ist, der in Deutschland nicht endemisch ist. Dieser Test weist eine hohe Kreuzreaktivität zu anderen Hantavirus-Serotypen auf, was gleichzeitig ein Vorteil aber auch ein Nachteil sein kann. Vorteil, weil aufgrund dieser Kreuzreaktivität auch Infektionen mit anderen, in Deutschland zirkulierenden Serotypen entdeckt werden. Nachteil, weil ein Befund auf dem „Hantaan IgM/IgG positiv” zu lesen ist, leicht als Nachweis einer Infektion mit Hantaanvirus fehlinterpretiert wird.
INFO Eine Einzelfallkontrolle erfolgt nur noch bei Angabe von für Deutschland untypischen Serotypen
INFO Da Hantaanvirus in Deutschland nicht vorkommt, sollte bei Patienten/innen, die nicht verreist waren, ein positiver Befund auf Hantaanvirus-Antikörper als „Hantavirus (nicht näher differenziert)” interpretiert und übermittelt werden. Alternativ kann eine weitere Erregerdifferenzierung im Speziallabor (z.B. Konsiliarlabor) erfolgen.
INFO Im Unterschied zu Antikörpernachweisen für andere Erreger ist eine Bestätigung eines IgM- bzw. IgA-Nachweises (einzelner deutlich erhöhter Wert) durch IgG-Antikörper-nachweis erforderlich. IgM- bzw. IgA-Antikörpernachweise ohne eine Bestätigung durch IgG-Antikörpernachweis sowie der alleinige IgG-Antikörpernachweis erfüllen nicht die Falldefinition.
19.25.0.3 Epidemiologische Informationen
Von einer epidemiologischen Bestätigung kann ausgegangen werden, wenn z.B. mehrere Personen gemeinsam Kontakt zu Mäusen hatten, erkrankten und bei mindestens einer der Personen Hantavirus bzw. entsprechende Antikörper labordiagnostisch nachgewiesen wurden. In diesem Fall wäre eine epidemiologische Bestätigung bei den anderen, Hanta-typisch Erkrankten (ohne Labornachweis) gegeben. Gleiches gilt, wenn ein Virusnachweis in dem Tier gelänge, zu dem der Kontakt bestand.
Die epidemiologische Bestätigung sollte spezifisch angewendet werden. Der alleinige Kontakt zu wild-lebenden Nagern oder deren Ausscheidungen (ohne Virusnachweis) oder ein gehäuftes regionales Auftreten von Hantavirus-Erkrankungen beim Menschen reichen deshalb nicht aus.
Berufliche Risiken sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.
19.26 Hepatitis (allgemein)
Diese Kategorie ist gedacht zur Erfassung von Fällen, zu denen eine Meldung gemäß § 6 (1) 1. IfSG vorliegt, aber noch keine Meldung bzgl. des Erregernachweises eingegangen ist. Sobald der konkrete Erreger identifiziert ist und dem Fall eine Meldung nach § 7 (1) eingeht, muss die Übermittlungskategorie des Falles angepasst werden, bevor die Erregernachweismeldung dem Fall zugeordnet werden kann.
19.27 Hepatitis A
19.27.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung bei Vorliegen entsprechender Informationen unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.27.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor.
Mit Impfung ist die aktive Immunisierung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
19.27.0.3 Klinische Informationen
Die Hepatitis A fängt häufig mit eher unspezifischen Symptomen an. Geben Sie als Erkrankungsdatum bitte den Tag ein, an dem sich der Patient/die Patientin erstmals krank gefühlt hat, egal mit welchen der angegebenen Symptome die Erkrankung begann.
Das klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn Fieber oder mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.
19.27.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.
19.27.0.5 Epidemiologische Informationen
Bei der Hepatitis A ist die Übermittlung epidemiologischer Informationen von besonderer Bedeutung, da es bei dieser Erkrankung leicht zu Ausbrüchen kommen kann, die sich nach der recht langen Inkubationszeit (15-50-Tage) als zeitlich und vor allem räumlich verstreute Fälle manifestieren. Da Ausbrüche auch über längere Zeiträume anhalten können und somit zum Teil die Möglichkeit der Intervention zum Zeitpunkt des Auftretens der Fälle noch gegeben ist, kommt dem Zusammenführen von Fällen mit gleicher Exposition eine große Bedeutung zu. Bitte füllen Sie daher die Angaben zum Infektionsland, zu den Reisedaten möglichst vollständig aus.
Lebensmittel: In Niedriginzidenzländern wie Deutschland wurden in den letzten Jahren wiederholt lebensmittelbedingte Hepatitis-A-Ausbrüche beobachtet, die durch in Endemiegebie-ten hergestellte oder verarbeitete Lebensmittel ausgelöst wurden. Durch den überregionalen Vertrieb handelt es sich oft um bundeslandübergreifende Ausbrüche, z.T. mit internationalem Bezug.
Daher stehen mit der neuen SurvNet-Version 3.47.0 in der Fallmaske Felder zur systematischen Erfassung des Verzehres von einigen länger haltbaren Lebensmitteln zur Verfügung, die bereits wiederholt in Hepatitis-A-Ausbrüchen als Vehikel verdächtigt wurden:
Verzehr von Tiefkühl-Beeren
Datteln
Verzehr von Produkten, die Tiefkühl-Beeren enthalten. Hierzu gehören z.B. Smoothies, (Tiefkühl-) Torten oder Kuchen, Eis oder Dessertsoßen, die Tiefkühl-Beeren enthalten, etc.
Meeresfrüchte (Essbare Tiere des Ozeans, die nicht über eine Wirbelsäule verfügen; Fische gehören also nicht dazu). Meeresfrüchte sind u.a. Muscheln, Austern und Garnelen.
Eintragungen nehmen Sie bitte wie folgt vor:
<ja>, wenn das jeweilige Lebensmittel in den 15-50 Tagen vor Erkrankungsbeginn verzehrt wurde
<unsicher>, wenn das jeweilige Lebensmittel in den 15-50 Tagen vor Erkrankungsbeginn möglicherweise verzehrt wurde, aber dies nicht mehr genau erinnert werden kann.
<nein>, wenn das jeweilige Lebensmittel in den 15-50 Tagen sicher nicht verzehrt wurde
<nicht ermittelbar>, wenn keinerlei Angaben zum Verzehr des jeweiligen Lebensmittels in den 15-50 Tagen vor Erkrankungsbeginn gemacht werden können.
Das RKI stellt zudem einen Fragebogen zu verzehrten Lebensmitteln zur Verfügung, der Mitarbeitende in Gesundheitsämter bei den Ermittlungen unterstützen kann und weitere mögliche Vehikel berücksichtigt. Ämter die SurvNet nutzen können ausgefüllte Fragebögen (ohne Angaben von personenbezogen Daten) an die Fallmeldung anhängen, sodass die Informationen auch für Landesbehörden und das RKI sichtbar sind (Haken bei „öffentlich” setzen).
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.28 Hepatitis B
INFO Es sollen nur Erstdiagnosen einer akuten oder chronischen Hepatitis B in Deutschland erfasst werden.
19.28.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Im Feld Geburtsland sollte angegeben werden, in welchem Land der Patient/die Patientin geboren wurde. Einzutragen ist dabei der Staat, in dessen Grenzen der Geburtsort zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnose lag. Liegt der Geburtsort in einem Staat, der nicht mehr existiert, dann soll der heute dort gelegene Staat angegeben werden. So soll beispielsweise bei Personen, die in den Staaten der früheren Sowjetunion geboren wurden, der jeweilige Nachfolgestaat auf dem Territorium des Geburtsortes angegeben werden.
Im Feld Staatsangehörigkeit sollte angegeben werden, welche Staatsangehörigkeit der Patient/ die Patientin hat. Einzutragen ist dabei die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnose. Bei doppelter Staatsangehörigkeit (deutsche und nicht deutsche) soll die nicht deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen werden. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft, die die Deutsche nicht einschließt (zwei nicht deutsche Staatsangehörigkeiten), soll die Staatsbürgerschaft aus dem Land angegeben werden, in dem der Patient/die Patientin geboren wurde.
INFO Ist die Infektion bereits bekannt, aber dem Gesundheitsamt liegt kein Fall vor, dem aktuelle Befunde zugeordnet werden könnten (bspw., wenn der Fall bereits in einem anderen Gesundheitsamt erfasst wurde), kann ein neuer Fall zu Dokumentations-zwecken angelegt werden. Dort sollte dann zum Patienten angegeben werden, dass die aktuelle Infektion in Deutschland bereits diagnostiziert wurde und möglichst auch in welchem Jahr die Erstdiagnose erfolgt ist. Der Fall wird dann zwar transportiert, erfüllt aber nicht die Referenzdefinition.
19.28.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
Mit Impfung ist die aktive Immunisierung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
19.28.0.3 Klinische Informationen
Das Klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.
19.28.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Daher bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.
Der Nukleinsäurenachweis oder ein HBs-Antigennachweis (bestätigt durch einen positiven Befund mit mindestens einer der drei hierzu angebotenen Labormethoden) erbringen den labordiagnostischen Nachweis.
INFO Auch wenn sie für sich genommen nicht als labordiagnostischer Nachweis gewertet werden, sind der Anti-HBc-IgM-Antikörpernachweis und ein vorausgegangener negativer HBV-DNA-Nachweis oder HBsAg-Status wichtige Zusatzinformationen, die übermittelt werden sollten. Bei der Auswahl von <andere Labormethode> spezifizieren Sie bitte, worum es sich dabei handelt. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
19.28.0.5 Epidemiologische Informationen
Informationen zum wahrscheinlichen Übertragungsweg sollten für die letzten 6 Monate vor Diagnosestellung erhoben und übermittelt werden. Zur Übermittlung der Infektionsrisiken und Überprüfung der Plausibilität der Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg können die in der Eingabemaske aufgeführten möglichen Übertragungswege als Anhaltspunkte genutzt werden. Nach Möglichkeit soll nur der nach Ihrer Einschätzung wahrscheinlichste Übertragungsweg angegeben werden, es können aber bis zu max. zwei Angaben gemacht werden.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.29 Hepatitis C
INFO Als neue Fälle sollen nur erstmals in Deutschland diagnostizierte Hepatitis-C-Virus Infektionen und nachgewiesene Reinfektionen, nicht jedoch bereits bekannte Infektionen erfasst werden.
19.29.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Neben demographischen Angaben sind insbesondere Informationen zu Geburtsland, Staatsangehörigkeit des Falls sowie das Jahr der Einreise nach Deutschland für epidemiologische Auswertungen und Ableitung von Maßnahmen von Bedeutung und sollten daher erhoben und übermittelt werden.
Ergeben sich nach Neuanlage eines Falles Hinweise (z.B. nach Auskunft des meldenden Labors oder des behandelnden Arztes), dass es sich nicht um einen Erstnachweis handelt, sondern dass die aktuelle Infektion bereits in Deutschland diagnostiziert und gemeldet wurde, ist im Feld
Aktuelle Infektion in Deutschland bereits erfasst der entsprechende Hinweis vorzunehmen. Mit dieser Angabe wird der neu angelegte Fall zwar an die Landesbehörde und das RKI übermittelt, erfüllt jedoch nicht (mehr) die Referenzdefinition und geht damit nicht erneut in die Statistik ein. Genauso sollte vorgegangen werden, wenn der Fall zuvor im Gesundheitsamt erfasst wurde, die erneute Meldung aber aufgrund des Löschens von personenbezogenen Daten dem anonymisierten Fall nicht mehr zugeordnet werden kann.
INFO Das Feld Aktuelle Infektion in Deutschland bereits erfasst ersetzt das bisherige Feld „Diagnose aktenkundig” im Abschnitt Informationen zum labordiagnostischen Nachweis.
19.29.0.2 Klinische Informationen
Das klinische Bild einer Hepatitis C ist erfüllt, wenn mindestens eines der drei genannten
Hepatitiszeichen ausgewählt wird.
Die Information zur Sonderdiagnose „Leberzirrhose” sollte erhoben und übermittelt werden.
INFO Das Stadium der HCV-Infektion bei Diagnosestellung (akut oder chronisch) sollte, wenn möglich, ermittelt und übermittelt werden. Labordiagnostisch können akute von chronischen HCV-Infektionen nicht sicher unterschieden werden, diese Information ergibt sich aus anamnestischen oder klinischen Informationen. Die Information über das Infektionsstadium sind notwendig, um die aktuellen epidemiologischen Entwicklungen zu bewerten.
Eine akute HCV-Infektion ist wahrscheinlich, wenn eine HCV-Antikörper-Serokonversion (Vorliegen eines negativen HCV-Antikörper-Testergebnisses gefolgt von einem positiven HCV-Antikörpernachweis) innerhalb der letzten sechs Monate stattgefunden hat, oder wenn die Klinik oder der Zeitpunkt der Exposition für eine akute Infektion spricht. Auch ein starker Transaminasenanstieg oder ein Ikterus sprechen für eine akute Infektion.
Eine chronische HCV-Infektion ist wahrscheinlich, wenn der Infektionszeitpunkt vermutlich länger als sechs Monate zurückliegend oder unbestimmbar ist, oder wenn die klinische Symptomatik (z.B. Vorliegen einer Leberzirrhose oder eines Leberzellkarzinoms) für eine bereits länger bestehende HCV-Infektion spricht.
19.29.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Ein direkter Erregernachweis aus Blut, entweder durch Nukleinsäurenachweis oder mittels HCV-Core-Antigennachweis, erbringt den labordiagnostischen Nachweis der aktiven HCV-Infektion. Die gängige Methode zum Nachweis ist die PCR mit Nachweis der HCV-RNA.
INFO Auch wenn sie nicht als labordiagnostischer Nachweis einer aktiven Infektion gewertet werden, sind der HCV-Antikörpernachweis und ein vorausgegangener negativer HCV-Antikörper-Status wichtige Zusatzinformationen, die übermittelt werden sollten. Ein Antikörpernachweis zeigt lediglich an, dass irgendwann eine Infektion stattgefunden hat, gibt aber keine Auskünfte, ob diese Infektion ausgeheilt oder aktiv ist. Bei der Auswahl von <andere Labormethode> spezifizieren Sie bitte, worum es sich dabei handelt. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
Nach der spontanen Ausheilung oder erfolgreichen medikamentösen Therapie einer HCV-Infektion kann es zu einer erneuten Infektion mit HCV kommen (Reinfektion). Da es sich bei einer Reinfektion um eine neue HCV-Infektion handelt, sollte diese Infektion als neuer HCV-Fall angelegt und übermittelt werden. Wird im neuen Fall Die Angabe Reinfektion getätigt, kann der Verweis auf den vorhergehenden Fall eingetragen werden. Eine Reinfektion ist dann sicher nachgewiesen, wenn es sich um eine Infektion mit einem anderen Genotypen als bei der vorherigen Infektion handelt. Aufgrund der hohen Variabilität des Virus ist jedoch auch eine Reinfektion mit dem gleichen Genotyp möglich. Nach spontaner Ausheilung oder wenn durch eine antivirale Therapie eine anhaltende Unterdrückung der Viruslast (sustained virological reponse) mit negativem direktem Erregernachweis 12 Wochen nach Therapieende erreicht wurde, ist ein späterer erneuter direkter Erregernachweis bei dieser Person als Reinfektion zu bewerten.
19.29.0.4 Epidemiologische Informationen
Informationen zum wahrscheinlichen Übertragungsweg sollten erhoben und übermittelt werden. Sie sind für epidemiologische Auswertungen und Ableitung von Maßnahmen von Bedeutung. Zur Übermittlung der Infektionsrisiken und Überprüfung der Plausibilität der Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg können die in der Eingabemaske aufgeführten möglichen Übertragungswege als Anhaltspunkte genutzt werden. Nach Möglichkeit soll nur der nach Ihrer Einschätzung wahrscheinlichste Übertragungsweg angegeben werden, es können aber auch mehrere Angaben gemacht werden.
Für akute Hepatitis C sollten Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg für die letzten 6 Monate vor Diagnosestellung erhoben werden.
Für chronische Hepatitis C, bei der ein Infektionszeitraum bekannt ist oder vermutet wird, sollten Angaben zum wahrscheinlichsten Übertragungsweg für die letzten 6 Monate vor dem mutmaßlichen Infektionszeitraum erhoben werden.
Für chronische und unbestimmte Hepatitis C ohne bekannten Infektionszeitraum sollte der generelle wahrscheinliche Übertragungsweg angegeben werden.
19.30 Hepatitis D
INFO Die Hepatitis D unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.30.0.1 Klinische Informationen
INFO Nur eine akute Hepatitis D sollte übermittelt werden.
Das klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.
Eine Hepatitis D kann sowohl gleichzeitig mit einer Hepatitis B (Simultaninfektion) als auch als Infektion eines HBsAg-Trägers (Superinfektion) auftreten. Die Information zur Koinfektion mit Hepatitis B (Simultaninfektion mit HBV oder Superinfektion zu HBV) sollte erhoben und übermittelt werden.
19.30.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Ein positiver Befund mit mindestens einer der beiden genannten Labormethoden für HBV in Verbindung mit einem positiven Befund mit mindestens einer der beiden angebotenen Labormethoden für Hepatitis-D-Virus erbringen den labordiagnostischen Nachweis.
19.31 Hepatitis E
19.31.0.1 Klinische Informationen
Das klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn Fieber oder mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.
19.31.0.2 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.31.0.3 Epidemiologische Informationen
Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.
19.32 HUS
INFO Die Hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) unterliegt der Einzelfallkontrolle.
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.
19.32.0.1 Klinische Informationen
Das HUS ist durch das gemeinsame Auftreten der Symptome akutes Nierenversagen (“Nierenfunktionsstörung”), hämolytische Anämie und Thrompozytopenie charakterisiert. Da über die Meldekategorie enteropathisches HUS in der Vergangenheit mehrfach Ausbrüche durch EHEC-Infektionen erkannt wurden, sollten HUS-Fälle schnellstmöglich übermittelt werden.
Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild eines akuten enteropathischen HUS ist definiert als mindestens zwei der drei angebotenen Kriterien. Das unspezifische Bild liegt bei ärztlicher Diagnose und Meldung eines akuten enteropathischen HUS wie auch bei krankheitsbedingtem Tod vor.
Mit Erkrankungsbeginn ist das Datum des ersten Auftretens von enteritischen Symptomen, meist Durchfall, gemeint. Mit Erkrankungsbeginn HUS ist das Datum des Auftretens von HUS gemeint. Symptome EHEC-assoziierter HUS-Erkrankungen treten meist etwa 7 Tage (Spanne etwa 3-14 Tage; kann zwischen den EHEC-Serotypen variieren) nach Beginn des Durchfalls auf. Bitte geben Sie möglichst beide Erkrankungsbeginne an. Lässt sich ein HUS-Verdachtsfall nicht bestätigen, sollte das Feld Verdacht nicht bestätigt ausgewählt werden.
19.32.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Das enteropathische („enterisch-infekiöse”) HUS wird fast ausschließlich durch EHEC-Infektionen verursacht, in sehr seltenen Fällen kann es auch durch Infektionen mit Shigella dysenteriae zur Entwicklung eines enteropathischen HUS kommen. Wurde EHEC als Erreger identifiziert und eingetragen, erscheint eine Markierung unter EHEC-assoziiert, berechnet. Informationen zur Serogruppe des EHEC-Erregers, zu den Labormethoden und den nachgewiesenen Toxinen bzw. Toxingenen sind wichtig. Diese Informationen sollten angegeben werden, sofern sie dem Gesundheitsamt vorliegen oder noch ermittelt werden können.
Ein negativer EHEC-Nachweis sollte nicht als Ausschlussgrund für ein enteropathisches HUS gewertet werden, da die Diagnostik schwierig ist und evtl. erst nach Beendigung der Bakterien-ausscheidung veranlasst wurde. Daher sollte auch ein HUS mit negativem Erregernachweis als „enteropathisch” angesehen und übermittelt werden, solange keine Informationen zu „nicht-enteropathischen” Ursachen (z.B. Defizienz im Komplementsystem) vorliegen.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
19.32.0.3 Epidemiologische Informationen
Expositionsrisiken (Verzehr von Rohmilch, Durchfall bei Haushaltsmitgliedern in der Familie, Bezug zu landwirtschaftlichem Betrieb, Kontakt zu Wiederkäuern) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.
19.33 Influenza
Im Influenza-Datenblatt kann an zwei Stellen zwischen einer saisonalen und einer zoonotischen Erkrankung differenziert werden: In den Klinischen Informationen durch Auswahl einer Krankheitsform und im Abschnitt Labordiagnostischer Nachweis durch Auswahl des Erregers.
Unter den Annotationen findet sich in ausgewählten Fällen ein Hinweis, dass es sich um einen vom RKI markierten Meldefall handelt. Dieser steht im Zusammenhang mit der integrierten genomischen Surveillance (IGS) oder der repräsentativen Zufallsstichprobe des RKI und ermöglicht wichtige epidemiologische Hinweise zur Beurteilung der Krankheitsschwere zu erhalten. Sofern möglich, wird darum gebeten, dass diese Fälle priorisiert und vollständig ermittelt werden. Ausführliche Informationen finden sich im Infobrief 65 „Prioritäre Ermittlung ausgewählter Fälle von Influenza, RSV-Infektionen und COVID-19 zur Verbesserung der Datenlage bei gleichzeitiger Entlastung der Gesundheitsämter”.
19.33.1 Influenza (humanes Influenzavirus, saisonal oder pandemisch)
Unter diese Krankheitsform sind nur Erkrankungen zu übermitteln, die durch humane Influenzaviren verursacht werden.
19.33.1.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angaben, ob die Person verstorben ist (Datum und Grund) sowie zur Hospitalisierung (von/bis, intensivmedizinischen Behandlung) dienen der Beurteilung der Krankheitsschwere und sollten, sofern bekannt, ergänzt werden. Werden im Verlauf der Erkrankung neue Informationen diesbezüglich verfügbar, sollten die Angaben aktualisiert werden.
19.33.1.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Hier ist nur die Impfung für die aktuelle Influenza-Saison relevant.
Eintragungen im Feld Aktuell geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine aktuelle Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn eine aktuelle Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Angaben zur saisonalen Impfung einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
19.33.1.3 Klinische Informationen
Sollte die Person asymptomatisch sein oder keine mit Influenza vereinbaren Symptome aufweisen, sollte unter Klinische Informationen verfügbar der Eintrag < Ja, aber ohne Symptomatik, die für die gemeldete Krankheit bedeutsam ist > ausgewählt werden. Nach der Angabe des Erkrankungsbeginns für symptomatische Patienten, wählen Sie unbedingt die Krankheitsform < Influenza (saisonal oder pandemisch) > aus.
Von den Symptomen/Kriterien, die diese Krankheitsform beschreiben, muss mindestens eines vorliegen, damit das klinische Bild erfüllt ist. Pneumonie (Lungenentzündung), beatmungspflichtige Atemwegserkrankung sowie akutes schweres Atemnotsyndrom (ARDS) geben Hinweise auf die Schwere einer Influenzaerkrankung und sollten unbedingt angegeben werden, sofern Information dazu vorliegen. Zurzeit werden bei Erkrankungen mit humanen Influenzaviren Symptome/Kriterien der saisonalen Influenza angeboten. Im Falle einer zukünftigen Influenzapandemie werden weitere Eingabemöglichkeiten zu Risikofaktoren oder Therapie zentral bereitgestellt.
19.33.1.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Für den Eintrag einer saisonalen Influenza sind im Feld Erreger differenzierte Angaben zum Subtyp möglich. Nach Klick auf das offene Dreieck vor dem Eintrag öffnet sich die erweitere Auswahl der zirkulierenden saisonalen Influenza- Virussubtypen: Influenza A, Influenza B, Influenza A(H1N1)pdm09 oder Influenza A(H3N2) sowie Influenza A/B Virus nicht differenziert nach A oder B. Im Falle einer zoonotischen Influenza steht die Angabe Influenza A (zoonotisch) zur Verfügung. Diese Angabe ist nur für zoonotische Übertragungen von Tieren auf den Menschen vorgesehen und bedingt eine Meldung gemäß §12 IfSG. Bei einer zukünftigen Influenzapandemie werden weitere Auswahlmöglichkeiten zum humanen pandemischen Virus-(Sub)typ angeboten.
19.33.1.5 Epidemiologische Informationen
Bitte prüfen Sie sorgfältig die Einträge zum Expositionsort im In- und/oder Ausland.
Zur personalisierten Erfassung von Kontaktpersonen legen Sie unter Kontaktpersonenvorgänge eine Sammlung von Kontaktpersonen an.
Die Zugehörigkeit zu einem Ausbruch sollte stets erfasst werden. Sofern verfügbar sollten dann auch das wahrscheinliche Infektionsumfeld sowie Informationen zu den zugeordneten Fällen mit epidemiologischem Zusammenhang erfasst werden.
19.33.2 Influenza (zoonotisch)
Bitte beachten Sie, dass jeder Fall (Verdacht, Krankheit oder Tod) einer zoonotischen Influenza auch einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt darstellt.
INFO Fälle von zoonotischer Influenza unterliegt der Einzelfallkontrolle.
Durch die Verordnung über die Meldepflicht bei aviärer Influenza beim Menschen (Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung - AIMPV) wurde die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Menschen an aviärer Influenza ausgedehnt. Darüber hinaus müssen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, IGV, alle Erkrankungen verursacht durch nicht-humane (= zoonotische) Influenzaviren an die WHO berichtet werden.
19.33.2.1 Klinische Informationen
Auch wenn noch keine detaillierten labordiagnostischen Angaben vorliegen, jedoch die Symptomatik, Risiko- und Reiseanamnese sowie ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem Ausbruch unter Tieren den Verdacht auf zoonotische Influenza nahelegen, wählen Sie bitte die Krankheitsform < Zoonotische Influenza > aus.
Für aviäre Influenza-A-(H5N1) gibt es eine spezifische Falldefinition, die auf den Webseiten des RKI (Infektionskrankheiten A-Z > Aviäre Influenza) verfügbar ist und bei Bedarf an die epidemiologische Lage angepasst werden kann. Sobald erste laborbestätigte Fälle zoonotischer Influenza auftauchen, werden die Anforderungen an Kriterien und Symptome, die zur klinischen Bestätigung führen sollen, in SurvNet@RKI angepasst. Bis dahin werden alle Fälle der Krankheitsform < Zoonotische Influenza > übermittelt. Angaben zu Risikofaktoren (vorbestehende Grunderkrankungen, Schwangerschaft) werden gemäß IGV erhoben.
19.33.2.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Nach Auswahl des Erregers < Influenza A Virus (zoonotisch) > besteht die Möglichkeit, diesen nach H- und N-Typ zu spezifizieren.
19.33.2.3 Epidemiologische Informationen
Bitte prüfen Sie sorgfältig die Einträge zum Expositionsort im In- und/oder Ausland. Beim Expositionsort geben Sie bitte die kleinstmögliche Ebene an (z.B. Kreisebene).
Angaben zu antiviraler Prophylaxe/Therapie werden gemäß IGV erhoben.
19.33.2.4 Impfangaben
Hier sind nur die Angaben zu Impfungen gegen zoonotische Influenza gemeint.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist. In diesem Falle können Sie die Anzahl der Impfungen sowie das Datum der letzten Impfung eintragen.
Zusätzliche Eigenschaften
Spezifizieren Sie bitte mittels der ZE Zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte, die den Verdacht auf eine zoonotische Influenza begründen.
19.34 Keuchhusten
INFO Die Keuchhusten unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.34.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
INFO Fälle jünger als ein Jahr unterliegen der Einzelfallkontrolle. Sie erfüllen damit erst die Referenzdefinition, wenn Sie durch das RKI freigeschaltet sind.
19.34.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.
Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
Die Impfstoffangaben erlauben eine Auswahl nach Produktname. Öffnen Sie die Produktauswahl durch Klick auf das offene Dreieck vor der entsprechenden Impfstoffkategorie
Für Säuglinge sollte zusätzlich vermerkt werden, ob und wenn ja, wann und mit welchem Impfstoff die Mutter während der Schwangerschaft geimpft wurde.
19.34.0.3 Klinische Informationen
Bei Säuglingen (Kinder im ersten Lebensjahr) kann der Keuchhusten einen weniger typischen Verlauf nehmen. Daher ist das spezifische klinische Bild bei ihnen auch erfüllt, wenn der Husten weniger als 14 Tage andauert und zusätzlich Apnoen (Atemstillstände) vorliegen.
19.34.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der Pertussis-Antikörpernachweis erfolgt serologisch mittels eines ELISA. Ein einzelner Nachweis von IgG-Antikörpern gegen das Pertussis-Toxin bestätigt die Diagnose, wenn die Konzentration mindestens 100 I.E. beträgt; allerdings nur, wenn in den letzten 12 Monaten keine pertussishaltige Impfung erfolgt ist. Sollte eine Impfung in den letzten 12 Monaten stattgefunden haben, oder der Wert zwischen 40-99 ELISA-Units (EU) liegen, sollte nach 2 bis 4 Wochen eine zweite Serumprobe zum Nachweis eines Antikörperanstiegs entnommen werden. Ein Wert von < 40 EU bedeutet in aller Regel, dass Keuchhusten ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis von IgA-Antikörpern gegen das Pertussis-Toxin (≥12 EU) bestätigt ebenfalls die Diagnose; ebenfalls nur, wenn in den letzten 12 Monaten keine pertussishaltige Impfung erfolgt ist. Der Nachweis von IgM-Antikörpern ist nicht aussagekräftig.
Zusätzlich kann die Diagnose durch einen PCR-Nachweis von Gensequenzen spezifisch für B. pertussis (i.d.R. IS481) oder B. parapertussis (id.R. IS1001) in Sekreten oder Abstrichen des Nasenrachenraums bestätigt werden; gelegentlich werden jedoch auch andere Gensequenzen verwendet. Schließlich gilt auch der kulturelle Nachweis aus Abstrichen oder Sekreten des Nasenrachenraumes als labordiagnostische Bestätigung.
19.34.0.5 Epidemiologische Informationen
Die Angabe eines epidemiologischen Zusammenhangs ist unerlässlich, um Krankheitshäufungen zu erkennen und, z.B. durch Impfbuchkontrollen und Chemoprophylaxe, frühzeitig einzudämmen.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.35 Kryptosporidiose
Seit Inkrafttreten der IfSG-Änderung am 29.03.2013 ist der Nachweis von humanpathogenen Cryptosporidium spp. meldepflichtig, soweit er auf eine akute Infektion hinweist.
19.35.0.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Bitte im Feld Erreger die Erregerspezies (C. parvum oder C. hominis) auswählen, falls Ihnen diese Information vorliegt. Bei einem mikroskopischen Nachweis, einem Antigennachweis, einem Multiplex-PCR-Nachweis für gastrointestinale Infektionen und manchen anderen PCR-Nachweisen wird nicht zwischen den Erregerspezies von Cryptosporidium differenziert. Wurden diese Nachweismethoden durchgeführt, sollte Cryptosporidium als Erreger ausgewählt werden.
19.36 Lassafieber
INFO Die Lassafieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.36.0.1 Klinische Information
Es wird zwischen einem spezifischen (definiert als Lassafieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Ein hämorrhagischer Verlauf wird automatisch eingetragen, sobald die erforderlichen Kriterien erfüllt sind.
19.36.0.2 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (6-21 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.37 Läuserückfallfieber
INFO Läuserückfallfieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.37.0.1 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig – anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (5-15 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
Als relevante Reiseanamnese für Läuserückfallfieber (Borrelia recurrentis) gilt nach derzeitigem Stand der Aufenthalt in der Region Horn von Afrika (umfasst mindestens Somalia, Äthiopien, Dschibuti, Eritrea und Südsudan) unter Berücksichtigung der Inkubationszeit. Auch eine langwierige Fluchterfahrung unter schwierigen Lebensbedingungen gemeinsam mit Personen aus der genannten Region kann u.U. ein Infektionsrisiko bedeuten.
19.38 Legionellose
19.38.0.1 Klinische Information
Das Feld Pneumonie (Lungenentzündung) soll angekreuzt werden, wenn bei dem/der Patienten/-in eine Lungenentzündung vorlag, die durch ein Röntgenbild oder eine ärztliche Untersuchung festgestellt wurde.
Wichtig ist ferner die Datumsangabe im Feld <Erkrankungsbeginn>, da diese Information für die Einschätzung des relevanten Expositionszeitraumes (die 2 bis 10 Tage vor Erkrankungs-beginn) von zentraler Bedeutung ist.
INFO Legionellose ohne Lungenentzündung erfüllt nicht die Kriterien für das klinische Bild
19.38.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die labordiagnostischen Nachweise werden via DEMIS vom Labor gemeldet und automatisch in SurvNet eingelesen. Bitte überprüfen Sie die Übernahme der Angaben aus der DEMIS Labormeldung, indem Sie im betreffenden Fall die Meldungsansicht einblenden.
Im Feld Erreger soll die Erregerspezies übermittelt werden um zu klären, ob die Infektion durch Legionella pneumophila hervorgerufen wurde, oder ob eine andere Legionellen-Spezies die Ursache war.
Wurde die Legionellen-Spezies nicht genau bestimmt, so ist lediglich „Legionella spp.” zu übermitteln. Wurde labordiagnostisch eine seltene Legionellen-Spezies nachgewiesen, die nicht in SurvNet gelistet ist, so wird der Erreger dort als „Legionella andere Spezies” ausgewiesen. Sofern in der DEMIS Meldung eine seltene Erregerspezies benannt wurde, sollte diese dann in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen mit dem Betreff „Erreger” vom Gesundheitsamt benannt werden.
Handelt es sich bei dem in der DEMIS-Meldung angegebenen Erreger um Legionella pneumophila, so sollte nach Möglichkeit immer auch geprüft werden, ob die jeweilige Serogruppe via DEMIS angegeben und in SurvNet eingelesen wurde, da die Serogruppen zur Erkennung von Häufungen wichtig sind. Wurde nicht die einzelne Serogruppe bestimmt, sondern zur Charakterisierung lediglich ein Serumpool verwendet, der mehrere Serogruppen erkennt, so ist entsprechend des verwendeten Pools entweder die Option “Serumpool incl. Serogruppe 1” bzw. “Serumpool excl. Serogruppe 1” zu übermitteln.
Für Legionella pneumophila der Serogruppe 1 können zudem Angaben zum MAb-Subtyp erfasst werden. Da es sich bei sog. MAb 3/1 positiven Erregern um besonders humanpathogene Stämme handelt, sollte beim Nachweis von Legionella pneumophila der Serogruppe 1 nach Möglichkeit eine weiterführende Untersuchung veranlasst werden und das Ergebnis der MAb-Subtpisierung im Feld <MAb-Subtyp> eingetragen bzw. nachgetragen werden. Zusätzliche Laborergebnisse zum nachgewiesenen Sequenz-Typ werden im Feld <Sequenz-Typ> als Zahlenwert erfasst.
Zur Diagnostik stehen verschiedene Labormethoden zur Verfügung. Via DEMIS werden die Methoden samt der verwendeten Materialien, die zu einem positiven Nachweis geführt haben, automatisch in SurvNet eingelesen (wobei Mehrfachnennungen möglich sind). Es ist darauf zu achten, dass die Untersuchungsmethode immer mit dem Material, aus dem sie erfolgte, korrekt angegeben ist. Erfolgte ein Nachweis aus Sekret des Respirationstraktes, so sollte nach Möglichkeit übermittelt werden, um welches Material es sich genau handelte (z.B. BAL, Trachealsekret, Sputum).
Es ist zu beachten, dass Ergebnisse zu weiterführenden Untersuchungen, wie z.B. eine MAb-Typisierung, meist erst zeitverzögert vorliegen. Es ist daher vom Gesundheitsamt darauf zu achten, dass auch nachträglich eintreffende Ergebnisse jeweils im betreffenden Fall aktualisiert bzw. via DEMIS ID korrekt zugeordnet und übermittelt werden (ggf. ist beim betreffenden Labor nachfragen).
Erfolgte der Erregernachweis mittels eines Urin-Antigen-Testes (UAT) so ist die früher vorgeschlagene Vorgehensweise, als Erreger Legionella pneumophila der Serogruppe 1 anzunehmen und zu übermitteln nicht mehr anwendbar. Denn mittlerweile gibt es einen neuen UAT auf dem Markt. Dieser kann im Gegensatz zu den bisherigen Tests, die in der Regel nur Legionella pneumophila der Serogruppe 1 nachweisen, zusätzlich weitere Serogruppen von Legionella pneumophila erkennen und liefert auch bei Vorhandensein von Legionella longbeachae ein positives Testergebnis. Allerdings ohne genaue Unterscheidung, um welche Spezies (pneumophila oder longbeachae) oder Serogruppe es sich handelt.
Bei Meldung eines positiven UAT ohne Angabe des zugrunde liegenden Testes ist eine manuelle „Korrektur” der Erregerangabe in „Legionella pneumophila Serogruppe 1” daher nicht mehr zulässig. Labore sollten daher entsprechend dem von ihnen verwendeten UAT die Angabe zum Erreger melden und dabei so genau wie möglich sein. Erfolgte ein L.-pneumophila-Antigennachweis aus Urin, so ist im Feld <Erreger> „Legionella pneumophila” zu übermitteln. Die genaue Serogruppe sollte nur dann spezifiziert werden, wenn sie auf dem Laborbefund vermerkt bzw. via DEMIS ins System eingelesen wurde.
Der Antikörpernachweis mittels IFT (einzelner deutlich erhöhter Wert) erbringt den labordiagnostischen Nachweis von Legionella pneumophila nur für die Serogruppe 1. Generell ist zu bedenken, dass Antikörper gegen Legionellen mehrere Monate bis hin zu Jahren nach einer erfolgten Infektion erhalten bleiben. Angesichts der weiten Verbreitung von Legionellen und der Tatsache, dass eine Infektion auch unbemerkt verlaufen kann, ist davon auszugehen, dass entsprechende Antikörper auch bei nicht akut an einer Legionellose erkrankten Personen nachweisbar sein können. Beim indirekten Nachweis ist daher besonders darauf zu achten, dass es sich um einen hinreichend hohen Titer handelt, der nach Auffassung des durchführenden Labors auf eine akute Infektion hinweist (ggf. ist diesbezüglich beim Labor nachzufragen).
Sofern eine Probe an das Konsiliarlabor für Legionellen in Dresden oder ein anderes Untersuchungslabor zwecks weiterführender Untersuchungen (z. B. für eine MAb-Typisierung oder Sequenztypbestimmung) geschickt wurde, so sollte dies bitte durch Anklicken im Feld <Probe an NRZ/KL oder anderes Labor für weitere Untersuchungen verschickt> angegeben werden. Ggf. sind ergänzende Informationen in einer Annotation (Freitextfeld) hinzuzufügen.
19.38.0.3 Epidemiologische Informationen
Das Feld <Exposition bekannt> fragt danach, ob Informationen zum Expositionsumfeld (z.B. Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung, Reise) für den Zeitraum vorliegen, in dem sich der/die Patient/-in angesteckt haben muss (2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn). Hierbei geht es nicht darum, nur die EINE wahrscheinliche Infektionsquelle zu erfassen, sondern alle in Frage kommenden Expositionen. Sofern in diesem Feld ein < ja > ausgewählt wurde, lässt sich über die Schaltfläche <
Exposition hinzufügen> eine Eingabemaske zufügen, in welche die Details zur Exposition eingetragen werden können.
INFO Lagen in den 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn mehrere Expositionen vor, sollte über die Schaltfläche <
Exposition hinzufügen> für jede der ermittelten Expositionen im fraglichen Zeitraum eine gesonderte Maske angelegt werden. Expositionen die nicht in den 2 bis 10 Tagen vor Erkrankungsbeginn stattfanden, sind für die Erkrankung nicht relevant und sollten nicht aufgeführt werden.
Im Feld <Beginn der Exposition> soll das Datum eingetragen werden, an dem die Exposition gegenüber der vermutlichen Infektionsquelle begonnen hat: Gemäß der für die Legionellose geltenden Inkubationszeit muss der Beginn der Exposition mindestens 2 Tage vor dem Erkrankungsbeginn liegen.
Im Feld Ende+r+n** soll das Datum eingetragen werden, an dem die Exposition gegenüber der vermutlichen Infektionsquelle nicht mehr bestanden hat. Wichtig: Bei mehreren Expositionen innerhalb der 2 bis 10-tägigen Inkubationszeit (z.B. mehrere reiseassoziierte Aufenthalte in verschiedenen Hotels) ist bitte darauf zu achten, dass für jede genannte Exposition immer auch die jeweilige Zeitspanne (Beginn/Ende der Exposition angegeben wird).
Im Feld <Expositionsland> soll angegeben werden, in welchem Land sich der/die Patient/-in im Zeitfenster [2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn] aufgehalten hat. Bei Exposition in Deutschland, sollte das Bundesland und der Landkreis genannt werden. Bei Exposition im Ausland ist aus der strukturierten Liste das entsprechende Land anzugeben. Sollte das Land nicht bekannt sein, so ist die Option „Ausland (Land unbekannt)” ganz am Ende der Auswahlliste einzutragen.
Im Feld <Expositionskategorie> sollte eine der folgenden vier Hauptexpositionskategorien ausgewählt werden:
Aufenthalt in einer medizinischen Einrichtung
Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung
Reiseexposition oder
Exposition im privaten/beruflichen Umfeld
Dabei sollte die gewählte Hauptexposition anhand der jeweils zugehörigen Unterkategorien nach Möglichkeit so genau wie möglich spezifiziert werden.
Für den Aufenthalt in medizinischer Einrichtung soll angegeben werden, ob sich der/die Patient/-in 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn in einer medizinischen Einrichtung aufgehalten hat (ein „Aufenthalt” ist gegeben, sofern Patient/-in dort mindestens eine Nacht verbrachte). Diese Angabe sollte nach Möglichkeit weiter spezifiziert werden. Klicken Sie dazu auf das offene Dreieck vor dem Eintrag und wählen Sie die zutreffende Einrichtungsart (z.B. Krankenhaus) aus.
Zum Aufenthalt in Pflegeeinrichtung soll angegeben werden, ob der/die Patient/-in 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn in einer Pflegeeinrichtung untergebracht war. Auch diese Angabe sollte nach Möglichkeit durch entsprechendes Auswählen der dort aufgeführten Optionen (z.B. Seniorenheim) weiter spezifiziert werden.
Lag eine Reiseexposition vor, soll angegeben werden, ob sich der/die Patient/-in 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Hotel oder einer anderen Reiseunterkunft aufgehalten hat. Diese Angabe sollte ebenso durch entsprechende Auswahl der aufgeführten Optionen weiter spezifiziert und auch der Name der Unterkunft erfasst werden.
INFO Der Name der Unterkunft sollte bei Reiseexposition unbedingt mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer, ggf. Internetseite und – falls bekannt – Zimmer-Nummer angegeben und übermittelt werden. Bei kommerziell zu buchenden Ferienapartments sind die betreffenden Kontaktdaten des Anbieters zu übermitteln. Diese Daten werden für die Weitergabe an das European Legionnaires’ Disease Surveillance Network (ELDSNet) benötigt. Mehr unter:
https://www.ecdc.europa.eu/en/about-us/partnerships-and-networks/disease-and-laboratory-networks/eldsnet
Dies ist die einzige Stelle in SurvNet, an der, in Abstimmung mit dem Datenschutz, Adressdaten an das RKI übermittelt werden.
Für die Exposition im privaten/beruflichen Umfeld kann in den Unterkategorien zwischen einer Exposition „im eigenen Haushalt” oder „außerhalb des eigenen Haushalts” unterschieden werden. Letztere kann nach Klick auf das offene Dreieck vor dem Eintrag näher spezifiziert werden. Relevant ist auch hier die Exposition 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn (evtl. auch zusätzlich zu einer anderen vorher schon genannten Exposition).
Sobald eine Expositionskategorie näher spezifiziert wurde, ergibt sich die Möglichkeit, auch Informationen zur Trinkwasserinstallation sowie Ergebnisse früherer und im Rahmen der aktuellen Fallermittlungen durchgeführten Wasseruntersuchungen bezüglich der vermuteten Infektionsquelle zu erfassen und zu übermitteln. Sofern Legionellen in den untersuchten Wasserproben nachgewiesen wurden, sollte neben der Erregerspezies nach Möglichkeit auch der MAb-Subtyp und der Sequenztyp ermittelt und in den betreffenden Feldern eingetragen werden.
Wichtig: Bei mehreren Expositionen ist bei den Angaben zur Trinkwasserinstallation und Beprobungsergebnissen darauf zu achten, dass diese in der richtigen Expositionsmaske eingetragen werden. Zum Beispiel sollten Angaben zur häuslichen Trinkwasserinstallation zur Exposition im „privaten/beruflichen Umfeld” eingetragen werden und nicht zur Reiseexposition. Weitere Hinweise zur Erfassung der Expositionen und der Ergebnisse von Wasserproben sind hier zu finden: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/L/Legionellose/OEGD/legionaerskrankheit-erfassung-exposition-trinkwasserergebnisse.pdf?
19.39 Lepra
INFO Die Lepra unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.39.0.1 Klinische Informationen
Um Symptome/Kriterien eingeben zu können, wählen Sie bitte zunächst die Krankheitsform der Lepra aus. Die Auswahl der Krankheitsform bestimmt, welche Symptome nachfolgend benannt werden können.
19.39.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der Labornachweis gemäß Falldefinition sollte entweder durch einen direkten Erregernachweis/ Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR) erfolgen oder – sofern keine PCR vorliegt – mit mindestens zwei der drei weiteren aufgeführten Methoden (Mikroskopie, Antikörpernachweis bzw. Histologie).
19.40 Leptospirose
INFO Die Leptospirose unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.40.0.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Serovar lassen sich die Serovare auswählen, wenn das offene Dreieck vor Leptospira interrogans angeklickt wird.
19.41 Listeriose
19.41.0.1 Klinische Informationen
Es wird zwischen Listeriose des Neugeborenen (betrifft nur Neugeborene im ersten Lebensmonat), Schwangerschafts-Listeriose (betrifft nur Frauen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft) und einer anderen Form der Listeriose (betrifft alle anderen Erkrankungsfälle) unterschieden. Um Symptome/Kriterien eingeben zu können, muss zunächst die Krankheitsform ausgewählt werden (nur eine Form pro Erkrankungsfall ist möglich). Die Auswahl bestimmt, welche Symptome nachfolgend benannt werden können. Mutter und Totgeborenes oder Neugeborenes werden jeweils als eigener Fall übermittelt und gezählt.
INFO Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt und Frühgeburt werden im Abschnitt „Definitionen” der aktuell gültigen Falldefinitionen näher erläutert.
19.41.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Konkretisieren Sie bitte bei der Auswahl „Erregerisolierung (kulturell) aus anderem normalerweise sterilem klinischen Material” das Substrat. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
19.41.0.3 Epidemiologische Informationen
INFO Durch Verknüpfung mit dem Fall der Mutter in Fall-Datenblatt des Kindes bzw. der Kinder (bei Mehrlingsschwangerschaft) erfahren die Fälle von Mutter und Kind/ern automatisch ihre epidemiologische Bestätigung.
Sofern in einem verzehrten Lebensmittel L. monocytogenes labordiagnostisch nachgewiesen wurde, markieren Sie bitte das Feld epidemiologische Bestätigung (manuell) und konkretisieren Sie das Lebensmittel/Produkt. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.
19.42 Malaria
Die Meldepflicht für Malaria wurde im Rahmen einer IfSG-Änderung im Juli 2023 geändert. Demnach wird dem Gesundheitsamt gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Plasmodium spp., soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Die zuvor geltende nichtnamentliche Meldung an das RKI gemäß § 7 Abs. 3 IfSG entfällt.
19.42.0.1 Klinische Informationen
Das klinische Bild einer Malaria liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden drei Kriterien vorliegt: Allgemeine Krankheitszeichen (Frösteln, Kopfschmerzen, Schweres Krankheitsgefühl, Muskel-, Glieder- oder Rückenschmerzen), Fieber, Somnolenz/Bewusstseinsstörung oder es zu einem krankheitsbedingten Tod gekommen ist. Das Feld „komplizierte Malaria” wird in SurvNet automatisch berechnet. Sollte die Person asymptomatisch sein, soll unter „Klinische Informationen verfügbar” „Ja” und „Ja, aber ohne Symptomatik, die für die gemeldete Krankheit bedeutsam ist” ausgewählt werden.
INFO Rezidiv und Rekrudeszenz: Ein Malariafall sollte dann als Rezidiv bzw. Rekrudeszenz übermittelt werden, wenn es sich um eine Reaktivierung einer Malaria handelt, d. h. einen erneuten Krankheitsschub nach einer zurückliegenden Ersterkrankung ohne erneute Infektion. Das Feld soll nicht** ausgewählt werden, wenn es sich um eine Malaria-Erkrankung aufgrund einer erneuten Infektion handelt! Wenn ein Patient/eine Patientin, der/die früher schon einmal an Malaria erkrankt war, nach erneuter Exposition (z.B. Aufenthalt in einem Malaria-Endemiegebiet) nochmals mit Malaria erkrankt, ist die wahrscheinlichste Ursache eine erneute Infektion.
19.42.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Nur direkte Erregernachweise erfüllen die Kriterien für den labordiagnostischen Nachweis. Serologische Untersuchungsmethoden (der Nachweis von Antikörpern gegen Plasmodien, d.h. indirekter Nachweis) sind für die Akutdiagnostik der Malaria nicht geeignet.
Bei mikroskopischem Erregernachweis oder Nukleinsäure-Nachweis sollte in der Regel eine Differenzierung der Plasmodienspezies vorliegen. Die Plasmodienspezies sollte stets angegeben werden. Bei Angabe der Plasmodienspezies ist lediglich eine Angabe möglich. Wenn mehrere Spezies nachgewiesen wurden, wählen Sie „Plasmodium Mischinfektion” aus.
Die beiden Spezies P. vivax und P. ovale verursachen das Krankheitsbild der „Malaria tertiana”. Mikroskopisch sehen die beiden Erreger ähnlich aus. Von manchen Laboren wird bei deshalb möglicherweise nur die Diagnose „Malaria tertiana” gemeldet. Kreuzen Sie in diesen Fällen „Plasmodium ohne Differenzierung” an und vermerken Sie im als öffentlich markierten Freitext „Malaria tertiana”.
19.42.0.3 Epidemiologische Informationen
Das wahrscheinliche Infektionsland sollte unbedingt ermittelt werden. Eine laufend aktualisierte Übersicht über Länder, in denen Malaria endemisch vorkommt findet sich auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und globale Gesundheit (DTG): https://www.dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria.html
Über 95% der in den letzten Jahren in Deutschland gemeldeten Malariafälle haben die Infektion in afrikanischen Ländern südlich der Sahara erworben. Wenige Fälle traten nach Aufenthalten in tropischen Gebieten in Südamerika oder einzelnen Ländern in Asien und Ozeanien auf.
Wurde ein Expositionsort in einem Endemiegebiet innerhalb der letzten 12 Monate ermittelt, sollte entsprechend auch beim Feld „Aufenthalt in Endemiegebiet (letzte 12 Monate)” „Ja” angegeben werden.
Der Expositionsort sollte, falls ermittelbar, so genau wie möglich angegeben werden. Die Suchfunktion bei dem Feld „Expositionsorte” kann genutzt werden um nach einem Land oder einer Region zu suchen.
Fälle ohne kürzlichen Aufenthalt in einem Malaria-Endemiegebiet sind selten, aber es ist beson-ders wichtig, sie zu erkennen und mögliche Übertragungswege (z.B. kürzlicher Aufenthalt an einem internationalen Flughafen, kürzliche Transfusion von Blutprodukten) zu identifizieren, da sich daraus lokale Maßnahmen ergeben können
19.43 Marburgfieber
Ein Fall von Marburgfieber stellt einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt dar.
INFO Das Marburgfieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.43.0.1 Klinische Information
Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als Marburgfieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.
INFO Das Häkchen bei: hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.
19.43.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Klinische Verdachtsfälle sollten immer auch PCR-positiv sein. Die Option des serologischen Nachweises sollte vor allem bei der nachträglichen Diagnose kurz zurückliegender Infektionen zum Einsatz kommen. Bei allein serologischen Nachweisen sind interpretatorisch ggf. erfolgte Impfungen gegen Marburgvirus zu beachten.
19.43.0.3 Epidemiologische Informationen
Klinische Verdachtsfälle sollten immer auch PCR-positiv sein. Die Option des serologischen Nachweises sollte vor allem bei der nachträglichen Diagnose kurz zurückliegender Infektionen zum Einsatz kommen. Bei allein serologischen Nachweisen sind interpretatorisch ggf. erfolgte Impfungen gegen Marburgvirus zu beachten.
19.44 Masern
19.44.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung im zugehörigen Feld Grund unbedingt an, ob diese aufgrund der Masern erfolgt ist. Das Vorliegen einer Schwangerschaft sollte unter Angabe der Schwangerschaftswoche (bei Erkrankungsbeginn) übermittelt werden.
19.44.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
Mit Impfung ist die aktive Immunisierung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.
19.44.0.3 Klinische Informationen
Das spezifische klinische Bild ist erfüllt, wenn zu Fieber und Hautausschlag mindestens ein weiteres Symptom (aus Husten, Rötung der Bindehaut und wässr. Schnupfen) hinzukommt. Das unspezifische klinische Bild liegt bei unvollständigem spezifischem klinischen Bild vor, oder bei ärztlichem Verdacht.
Bitte benennen Sie evtl. aufgetretene Komplikationen (Darm-Komplikationen, Pneumonie, Enzephalitis, Meningitis oder Otitis media).
19.44.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
INFO Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Masernimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.
INFO IgG-Antikörpernachweis** bestätigt eine akute Maserninfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Masern, jedoch nicht auf eine akute Maserninfektion hin.
Im Feld Genotyp geben Sie bitte das Ergebnis der Genotypisierung wie vom NRZ übermittelt an. Bitte denken Sie daran, diese Informationen ggf. nachzutragen, falls eine diesbezügliche Meldung bei Ihnen eingeht. Die Auswahl < andere/sonstige > erläutern Sie bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen. Bei einem Nachweis von Genotyp A handelt es sich um sog. Impfmasern und somit nicht um eine meldepflichtige akute Masernerkrankung. Sofern ein Genotyp ermittelt wurde, sollte auch eine Angabe gemäß standardisierter WHO-Nomenklatur vorliegen. Tragen Sie diese bitte im Feld WHO Sequenz-Nummer (Distinct Sequence ID) ein.
19.44.0.5 Epidemiologische Informationen
Bitte achten Sie darauf, dass jeder Masern-Fall, der als Teil eines Ausbruchs identifiziert wurde, tatsächlich auch durch einen Ausbruch-Datensatz unter Zugehörigkeit zum Ausbruch gekennzeichnet ist. Ein Masern-Ausbruch kann für beendet erklärt werden, wenn nach dem zuletzt aufgetretenen Fall zwei maximale Inkubationszeiten (also 42 Tage) vergangen sind, ohne dass weitere Fälle aufgetreten sind.
Zur Klassifikation der Masern-Fälle („importiert, „endemisch”, „sporadisch”) kann der Fall von der Landesstelle oder dem RKI mit einem Kommentar mit der zusätzlichen Eigenschaft „MSV-Klassifikation” versehen werden.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
Maßnahmen, die sich auf die Umgebung des Falles als Teil eines Ausbruchs beziehen, tragen Sie bitte im Abschnitt Informationen zum Ausbruch des Ausbruchs-Datenblattes ein.
19.45 Meningokokken, invasive Erkrankung
INFO Die invasive Meningokokken-Erkrankung unterliegt der Einzelfallkontrolle
19.45.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.45.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
19.45.0.3 Klinische Informationen
Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen dem spezifischen klinischen Bild einer invasiven Meningokokken-Erkrankung (Purpura fulminans, inkl. Waterhouse-Friderichsen-Syndrom) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild ist gekennzeichnet durch ein septisches Krankheitsbild und flächige Einblutungen der Haut und Schleimhäute (Ekchymosen).
19.45.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Wählen Sie mindestens einen labordiagnostischen Nachweis aus der angebotenen Liste der Labormethoden aus. Bitte beachten Sie, dass der Erregernachweis nur aus Blut, Liquor, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen klinischen Materialien erfolgen darf. Sofern Informationen verfügbar sind, spezifizieren Sie bitte im Feld Erreger die Serogruppe (A, B, C, W und Y sind impfpräventabel). Da nur die hier vorgeschlagenen Serogruppen vorkommen, sollte <andere/sonstige> nicht ausgewählt werden.
Zusätzliche Eigenschaften
Nach Hinzufügen der Zusätzlichen Eigenschaft NEI-PEP können Informationen zur Post-Expositionsprophylaxe in standardisierter Form eingegeben werden.
19.46 Middle East Respiratory Syndrome (MERS)
INFO Das Middle East Respiratory Syndrome unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.47 Milzbrand
INFO Der Milzbrand unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.47.0.1 Klinische Informationen
Wählen Sie bitte eine der sechs angebotenen Krankheitsformen aus (z.B. Hautmilzbrand) und tragen danach die zutreffenden Symptome ein. Kombinierte Angaben aus verschiedenen Krankheitsformen sind nicht möglich.
19.48 Mpox
Bitte melden Sie Infektionen mit dem Mpox-Virus (MPXV) immer unter der Kategorie „Mpox”, nicht unter „weitere Bedrohliche (Krankheiten)“.
19.48.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.48.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
19.48.0.3 Klinische Informationen
Eine Infektion mit MPXV beginnt häufig mit eher unspezifischen Symptomen. Geben Sie als Erkrankungsdatum bitte den Tag ein, an dem sich der Patient/die Patientin erstmals krank gefühlt hat, egal mit welchen der angegebenen Symptome die Erkrankung begann. Bitte wählen Sie dann alle für den Fall zutreffenden Symptome aus den verfügbaren Menüs und Untermenus aus. Für den Beginn der (Schleim-) Hautsymptome geben Sie bitte im entsprechenden Feld ein weiteres Datum an, soweit dies bekannt ist.
19.48.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Angaben zur diagnostizierten Klade und Subklade sind für die Beurteilung der Fälle wichtig. Bitte geben Sie daher alle hierzu verfügbaren Informationen an. Die Klade und Subklade können Sie im Feld „Erreger” durch Anklicken der Pfeile vor „Mpox-Virus” und anschließend durch Anklicken der Pfeile vor „Klade 1” und Klade 2” auswählen.
Weiterhin können Sie durch Anklicken angeben, ob eine Probe zur weiterführenden Diagnostik verschickt wurde, und darüber die Typisierungs-ID angeben.
19.48.0.5 Epidemiologische Informationen
Bitte geben Sie hier möglichst vollständig alle verfügbaren epidemiologischen Informationen anhand der zur Verfügung stehenden Felder an, zum Teil sind Mehrfachantworten möglich.
Bitte benennen Sie die Expositionszeit und den Expositionsort für die als wahrscheinlichst geltende Exposition, soweit bekannt.
Sollte der Fall einem Ausbruch zuzuordnen sein, nehmen Sie diese Zuordnung bitte im Feld „Zugehörigkeit zum Ausbruch” vor.
INFO Weiterführende Informationen, z.B. zur detaillierteren Beschreibung des Infektions-kontexts oder zu durchgeführten Maßnahmen, können Sie im Feld „Annotationen” eintragen. Markieren Sie die Annotation als ‚öffentlich’ um sie an Landesstelle und RKi zu übermitteln. Beachten Sie dabei, dass keine personenbezogene Information enthalten ist.
19.49 MRSA, invasive Infektion
19.49.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
INFO Fälle, für die „Übermittlung gemäß §11.2 (nosokomialer Ausbruch i.Z.m. §6.3)” ausgewählt ist, werden unabhängig von weiteren Angaben immer übermittelt.
Zur näheren Eingrenzung des Ausbruchs-Umfeldes stehen verschiedene ambulante und stationäre Einrichtungen zur Auswahl.
19.49.0.2 Klinische Informationen
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte. Um das Vorliegen einer Dialysepflicht des/der Patienten/-in zu dokumentieren, können Sie im Abschnitt Zusätzliche Attribute des Fall-Datenblattes eine weitere Eigenschaft hinzufügen; benennen Sie diese „Dialyse” und nehmen Sie ggf. im zugehörigen Freitextfeld nähere Erläuterungen vor.
19.49.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Für den labordiagnostischen Nachweis muss sowohl ein positiver Befund zur Erregerisolierung (kulturell) aus Liquor oder Blut als auch der Nachweis der Methicillin-Resistenz mit mindestens einer von zwei angebotenen Methoden (Empfindlichkeitsprüfung oder mecA-Gen-Nachweis) vorliegen. Neben der Erregerisolierung (kulturell) aus Liquor oder Blut können auch positive Abstriche eingegeben werden.
INFO Erfolgt ein MRSA-Nachweis in der Blutkultur mindestens 2 Wochen nach einem vorherigen MRSA-Nachweis in der Blutkultur, muss von einer neuen Episode ausgegangen werden. Der Nachweis ist daher zu melden und ein neuer Fall anzulegen.
19.50 Mumps
19.50.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.50.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.
Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
19.50.0.3 Klinische Informationen
Die Struktur der Falldefinition bei Mumps unterscheidet beim klinischen Bild zwischen Symptomen eines spezifischen klinischen Bildes und Symptomen eines unspezifischen klinischen Bildes. Das spezifische klinische Bild ist erfüllt, wenn eine mindestens zwei Tage anhaltende Schwellung der Speicheldrüsen vorliegt. Dieser Fall erfüllt auch bei Nichtvorliegen eines labordiagnostischen Nachweises die Falldefinitionskategorie A (klinisch diagnostizierte Erkrankung). Zu den Symptomen eines unspezifischen klinischen Bildes zählen bei Mumps, Fieber, Meningitis, Enzephalitis, Hörverlust, Orchitis (Hodenentzündung), Oophoritis (Eierstockentzündung), Pankreatitis (Entzündung der Bauchspeicheldrüse) und krankheitsbedingter Tod.
Bei Vorliegen der unspezifischen Symptomatik ist ein Labornachweis oder das Vorliegen einer epidemiologischen Bestätigung erforderlich, damit der Fall übermittelt werden kann.
19.50.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
INFO IgG**-Antikörpertiter bestätigen eine akute Mumpsinfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Mumps jedoch nicht auf eine akute Mumpsinfektion hin.
INFO Die Bewertung des Mumpsnachweises setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung bei der Mutter und ggf. beim Kind voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Mumpsimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.51 Nicht-Cholera-Vibrionen-Erkrankung
Die Cholera wird nur von einer das Cholera-Toxin-tragenden Untergruppe der Vibrio cholerae hervorgerufen. Andere Vibrio cholerae, aber auch Vibrionen weiterer Spezies werden als „Nicht-Cholera-Vibrionen” bezeichnet. Sie können ein breites Spektrum von Krankheitsformen hervorrufen, darunter schwerwiegende Wundinfektionen und septische Krankheitsbilder mit Todesfolge. Nicht-Cholera-Vibrionen gibt es auch in Deutschland, sowohl an den Küsten (vor allem an der Ostsee und Flussmündungsbereichen der Nordsee), aber auch in leicht-salzhaltigen Flüssen und Seen im Binnenland.
Bezüglich der Übermittlung von Vibrio cholera-Meldungen unter „Cholera” oder „Nicht-Cholera-Vibrionen siehe „Informationen zum Labordiagnostischen Nachweis”.
INFO Die Nicht-Cholera-Vibrionen-Erkrankung unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.51.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Angaben, ob die Betroffenen im Sinne des §42 IfSG Umgang mit Lebensmitteln haben, sind nicht erforderlich. Mensch-zu-Mensch-Übertragungen, auch über Lebensmittel (außer ggf. über fäkal verunreinigtes Trinkwasser), kommen offenbar nicht vor.
19.51.0.2 Klinische Informationen
Eine der vorgegebenen Krankheitsformen unter „Symptome/Kriterien” sollte ausgewählt werden. Bei Ohrinfektionen ist zu beachten, dass diese nur bei Nachweis der Spezies Vibrio cholerae meldepflichtig sind. Die Meldungen des Nachweises anderer Spezies bei Ohrinfektion sollten verworfen werden.
19.51.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Es ist zu beachten, dass ein PCR-Nachweis alleine nicht den labordiagnostischen Nachweis erfüllt. Wurde nach der PCR eine Anzucht/Kultur vergeblich versucht, bitten wir, den Fall zu verwerfen.
In dieser Kategorie sind alle Vibrio-Meldungen (Erregerisolierung) außer denen mit explizitem Nachweis des Cholera-Erregers zu übermitteln. Es ist zu beachten, dass auch Vibrio cholerae der Seroguppen O1 oder O139 nicht Erreger der Cholera sind, wenn ihnen das Cholera-Toxin(gen) fehlt. Bitte übermitteln Sie die Spezies, falls auf der Auwahlliste fehlend bitte im Freitext.
INFO Um spätere Korrekturen zu vermeiden, sollten Cholera-Verdachtsfälle ohne Reiseanam-nese in Endemiegebiete und ohne cholera-typische Symptomatik bei (noch) fehlendem Toxin-Nachweis zunächst in der Übermittlungskategorie „Nicht-Cholera-Vibrionen” übermittelt werden. Sollte sich später der Cholera-Verdacht durch deinen Toxin-Nachweis bestätigen, muss die Übermittlungskategorie des Falles zurück in ‚Cholera’ geändert werden, damit die Labormeldung mit dem Cholera-Fall verknüpft und der Toxinnachweis in den Fall übernommen werden kann.
19.51.0.4 Epidemiologische Informationen
Als neu meldepflichtige Gruppe von Erregern, die sowohl reiseassoziiert im Ausland, als auch mit Expositionen in Deutschland auftritt, sind Informationen über Infektionsorte und die Situationen der Exposition sehr interessant. Es geht darum, über diese klima-sensitive Gruppe von Erregern zu lernen, um präventive Ansätze formulieren zu können.
Die Gruppe der Erreger sind Wasser-Organismen. Sie kommen in Meerwasser, Binnengewässern, und sogar Thermen oder Aquarien vor, und können Meeresfrüchten anhaften. Sie vermehren sich vor allem bei Wassertemperaturen über 20°C und können sich in strömungsarmen Gewässern punktuell stark anreichern. Alle Expositionen gegenüber Wasser (Kontakt mit Wunden oder intakter Haut, Inhalation z.B. im Rahmen von Fast-Ertrinken oder Aquarienpflege, Handhabung und Verzehr von rohem oder nicht-durchgegartem Fisch oder Meeresfrüchten) können als Exposition relevant sein.
Bei reiseassoziierten Fällen, bitten wir die Infektionsländer zu ermitteln, und ggf. die vermuteten Umstände der Exposition gegenüber dem Erreger im Freitext zu beschreiben. Bei Expositionen in Deutschland sind die genaueren Infektionsorte und Expositionsszenarien besonders relevant.
19.52 Norovirus-Gastroenteritis
19.52.0.1 Epidemiologische Informationen
Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankungen sind gemäß Falldefinition nicht definiert und nicht zur Übermittlung vorgesehen. Dennoch werden Fälle, die zu einem Ausbruch gehören, in dieser Kategorie gespeichert und übermittelt, jedoch nicht in epidemiologischen Analysen am RKI berücksichtigt.
19.53 Ornithose
INFO Die Ornithose unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.53.0.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der Antikörpernachweis mittels KBR sollte wegen fehlender Speziesspezifität und fehlender Standardisierbarkeit nicht mehr zur Diagnose herangezogen werden.
19.53.0.2 Epidemiologische Informationen
Wenn Ihnen Informationen zum Kontakt des Erkrankten mit potentiell infizierten Vögeln innerhalb der Inkubationszeit (7-28 Tage) vorliegen, wählen Sie bitte das Feld „Kontakt mit potenziell infizierten Vögeln oder ihren Ausscheidungen” aus. Da Chlamydiales-Infektionen bei Vögeln asymptomatisch und langfristig persistierend verlaufen können, muss jeder Vogel, bei dem eine solche Infektion nicht ausgeschlossen wurde, als potenziell infiziert gewertet werden. Für nähere Erläuterungen zur Exposition (z.B. zur Art des Vogels) verwenden Sie bitte einen Kommentar im Abschnitt Annotationen.
19.54 Orthopocken (andere)
Diese Kategorie dient der Übermittlung von Orthopockenfällen mit Ausnahme von Menschenpocken und Mpox (früher ‚Affenpocken’), für die es jeweils eine eigene Übermittlungskategorie gibt. Insgesamt selten, sind die häufigsten Spezies sonstiger Orthopocken die Kuh- und Kamelpockenviren, sowie Infektionen mit dem Vaccinia-Impfvirus.
INFO Die Orthopocken unterliegen der Einzelfallkontrolle.
19.54.0.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Liegt nur eine positive Orthopocken-PCR vor, bei der erkrankten Personen aber konkret ein Mpox-Verdacht besteht, sollte um eine differenzierende PCR gebeten werden.
19.54.0.2 Epidemiologische Informationen
Die Virusexposition geschieht meist durch Tierkontakt (bei Kuhpocken häufig Nagetiere) und sollte im Freitext geschildert werden.
19.55 Paratyphus
INFO Paratyphus unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.55.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.55.0.2 Klinische Informationen
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
19.55.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Bei Paratyphus werden die Lysotypen nicht mehr übermittelt.
Infektionen mit dem enterischen Pathovar von S. Paratyphi B (vormals S. Java; auf dem Befund erkennbar an „Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv”) sind weiterhin in der Kategorie „Salmonella spp., außer S. Typhi und S. Paratyphi (Salmonellose)” zu übermitteln. Dies ist darin begründet, dass eine solche Infektion i.d.R. nicht das klinische Bild eines Paratyphus hervorruft und auch (im Gegensatz zu S. Typhi und den anderen S. Paratyphi) meist zoonotischen Ursprungs ist (z.B. übertragen durch den Verzehr tierischer Lebensmittel).
Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
19.55.0.4 Epidemiologische Informationen
Infektionen werden häufig im Ausland, zu einem großen Teil außerhalb Europas erworben. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (1-10 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.56 Pest
Ein Fall von Pest stellt einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt dar.
INFO Pest unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.56.0.1 Klinische Informationen
Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 werden auch Fälle, die lediglich das klinische Bild der Pest erfüllen, jedoch keinen labordiagnostischen Nachweis und keine epidemiologische Bestätigung haben, übermittelt.
19.56.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
19.56.0.3 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (1-7 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.57 Pneumokokken, invasive Erkrankung
Mit der Änderung des IfSG wurde am 27.03.2020 der Labornachweis von Streptococcus pneumoniae in allen Bundesländern meldepflichtig.
19.57.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.57.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor. Im Feld Impfstoff ist der zuletzt erhaltenen Impfstoff anzugeben.
- < -nicht ermittelbar- > wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.
19.57.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Wählen Sie mindestens einen labordiagnostischen Nachweis aus der angebotenen Liste der La-bormethoden aus. Bitte beachten Sie, dass der Erregernachweis nur aus Liquor, Blut, Gelenkpunktat, Pleuralflüssigkeit oder anderen normalerweise sterilen klinischen Materialien erfolgen darf. Sofern Informationen verfügbar sind, spezifizieren Sie bitte den Serotyp.
Wählen Sie – nicht typisierbar -, falls vom Labor angegeben wurde, dass die Typisierung durchgeführt wurde, jedoch die Bestimmung eines Serotyps nicht möglich war.
19.58 Pocken
(Menschen-)Pocken sind eradiziert. Die Meldung einer Pockeninfektion in Deutschland würde einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt darstellen
INFO Pocken unterliegen der Einzelfallkontrolle.
19.59 Poliomyelitis
INFO Poliomyelitis unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.59.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.59.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
19.59.0.3 Klinische Informationen
Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild ist definiert als das Vorliegen von vier Kriterien (Fieber, akut eintretende schlaffe Lähmung einer oder mehrerer Extremitäten, verminderte oder fehlende Sehnenreflexe in den betroffenen Extremitäten, keine Sensibilitätsstörung). Für das unspezifische klinische Bild müssen mindestens zwei der drei erstgenannten Kriterien zutreffen, oder meningeale Zeichen, oder krankheitsbedingter Tod vorliegen.
19.59.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger geben Sie möglichst an, ob es sich um das Wildvirus oder das Impfvirus handelt. Nur Fälle mit dem labordiagnostischen Nachweis eines Polio-Wildvirus oder eines von Lebend-Impfstoffen (OPV) abgeleiteten Poliovirus (vaccine-derived poliovirus, VDPV), jedoch nicht Fälle mit Nachweis von Impfvirus erfüllen die Referenzdefinition. Die Differenzierung zwischen Impf- und Wildvirus sollte im Nationalen Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren erfolgen.
INFO Die Bewertung des Antikörpernachweises setzt die Kenntnis eines evtl. zeitlichen Zusammenhanges mit einer Polioimpfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen
19.59.0.5 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-35 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.60 Q-Fieber
INFO Q-Fieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.60.0.1 Epidemiologische Informationen
Falls es eindeutige Hinweise auf den wahrscheinlichen Expositionsort gibt, führen Sie bitte nur diesen auf. Falls unklar ist, wo die Infektion erworben wurde, führen Sie bitte alle Orte auf, an denen sich der/die Erkrankte innerhalb der Inkubationszeit (3-30 Tage) aufgehalten hat.
Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen hierzu Informationen dazu vorliegen.
19.61 Rotavirus-Gastroenteritis
19.61.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.61.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
19.61.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Bewertung des Rotavirus-Nachweises bei <1-jährigen Kindern setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.
Es besteht die Möglichkeit, „andere Labormethode” für den labordiagnostischen Nachweis auszuwählen. Jedoch erfüllt diese als alleiniger Nachweis nicht die Falldefinition.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.62 Röteln
INFO Röteln unterliegen der Einzelfallkontrolle.
19.62.1 Röteln, konnatale Infektion
Konnatale Rötelninfektionen treten bei ungeborenen Kindern auf, deren Mütter während der Schwangerschaft eine Rötelninfektion durchmachen und diese Infektion über die Plazenta auf ihr ungeborenes Kind, mit der Folge zum Teil schwerer Schäden, übertragen. Zu einem konnatalen Rötelnfall gehört also immer auch ein postnataler Rötelnfall der Mutter.
19.62.1.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung im zugehörigen Feld Grund unbedingt an, ob diese aufgrund der Röteln erfolgt ist.
19.62.1.2 Klinische Informationen
Die Angaben zum klinischen Bild des konnatalen/kongenitalen Rötelnfalles werden in den Kategorien A (Hauptkriterien) und B (weitere Kriterien) aufgeführt.
Das spezifische klinische Bild einer Rötelnembryofetopathie (nur bei einem Kind im ersten Lebensjahr oder bei einer Totgeburt) ist definiert als Vorliegen eines Kriteriums der Kategorie A und eines weiteren Kriteriums der Kategorie A oder B. Für das unspezifische klinische Bild genügt ein Kriterium der Kategorie A.
Bitte benennen Sie evtl. aufgetretene Komplikationen im Feld Röteln-Komplikationen. Die Auswahl < keine spezielle Diagnose > ist zu wählen, wenn keine Komplikationen aufgetreten sind. Bei Auswahl < andere/sonstige > erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.
19.62.1.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
INFO Die Bewertung des Rötelnnachweises setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung bei der Mutter und ggf. beim Kind voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Rötelnimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.
INFO IgG**-Antikörpertiter bestätigen eine akute Rötelninfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Röteln jedoch nicht auf eine akute Rötelninfektion hin.
Bitte geben Sie das Ergebnis einer Genotypisierung, wie vom NRZ übermittelt, im Feld Genotyp an. Die Auswahl von < andere/sonstige > erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.
19.62.1.4 Epidemiologische Informationen
INFO Durch das Anlegen einer Mutter-Kind-Verbindung erfahren beide Fälle automatisch ihre epidemiologische Bestätigung.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.62.2 Röteln, postnatale Infektion
Postnatale Rötelnfälle treten nach Infektion mit Rötelnviren nach der Geburt auf. Dabei sind nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene betroffen.
19.62.2.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung im zugehörigen Feld Grund unbedingt an, ob diese aufgrund der Röteln erfolgt ist. Das Vorliegen einer Schwangerschaft sollte unter Angabe der Schwangerschaftswoche (bei Erkrankungsbeginn) übermittelt werden.
19.62.2.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische (mündliche) Informationen der Patienten/-innen oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
Mit Impfung ist die aktive Impfung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.
19.62.2.3 Klinische Informationen
Das klinische Bild ist erfüllt, wenn zu einem generalisierten Hautausschlag mindestens ein weiteres der aufgeführten Symptome /Kriterien hinzukommt. Fälle einer lediglich klinisch diagnostizierten Erkrankung, d.h. ohne einen Labornachweis oder eine epidemiologische Bestätigung, sind zu übermitteln.
Bitte benennen Sie evtl. aufgetretene Komplikationen im Feld Röteln-Komplikationen. Die Auswahl < keine spezielle Diagnose > ist zu wählen, wenn keine Komplikationen aufgetreten sind. Bei Auswahl < andere/sonstige > erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.
19.62.2.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
INFO Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Rötelnimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.
INFO IgG**-Antikörpertiter bestätigen eine akute Rötelninfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Röteln jedoch nicht auf eine akute Rötelninfektion hin.
Im Feld Genotyp geben Sie bitte das Ergebnis der Genotypisierung wie vom NRZ übermittelt an. Die Auswahl < andere/sonstige > erläutern Sie bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.
19.62.2.5 Epidemiologische Informationen
Bitte achten Sie darauf, dass jeder Röteln-Fall, der als Teil eines Ausbruchs identifiziert wurde, tatsächlich auch durch einen Ausbruch-Datensatz unter Zugehörigkeit zum Ausbruch gekennzeichnet ist. Bitte beachten Sie, dass ein angelegter Röteln-Ausbruch für beendet erklärt werden sollte, sobald keine weiteren Röteln-Fälle aufgetreten sind.
INFO Durch das Anlegen einer Mutter-Kind-Beziehung erfahren beide Fälle automatisch ihre epidemiologische Bestätigung.
19.62.2.6 Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
Maßnahmen, die sich auf die Umgebung des Falles als Teil eines Ausbruchs beziehen tragen Sie bitte im Abschnitt Informationen zum Ausbruch des Ausbruchs-Datenblattes ein.
19.63 Respiratorisches-Synzytial-Virus-Infektion
Diese Kategorie wurde im Zuge der Einführung der bundesweiten Meldepflicht für RSV-Infektionen am 29. Juli 2023 neu eingeführt. Bis dahin waren RSV-Infektionen nur in Sachsen meldepflichtig oder sie wurden in der Kategorie WBK mit einem generischen Fall-Datenblatt erfasst.
19.63.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angaben, ob die Person verstorben ist (Datum und Grund) sowie zur Hospitalisierung (von/bis, Grund und intensivmedizinischen Behandlung) dienen der Beurteilung der Krankheitsschwere und sollten, sofern bekannt, ergänzt werden. Werden im Verlauf der Erkrankung neue Informationen diesbezüglich verfügbar, sollten die Angaben aktualisiert werden.
19.63.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Damit Sie Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen eintragen können, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff vor. < -nicht ermittelbar- > wenn keine entsprechende Information vorliegt.
- Die Impfstoffe Abrysvo, Arexvy und mResvia® (mRNA-1345) werden ausschließlich für Erwachsene angegeben, Synagis (Palivizumab) und Beyfortus (Nirsevimab) hingegen nur für Kleinkinder.
Das Feld Impfung der Mutter (des betroffenen Säuglings) in der Schwangerschaft bezieht sich auf den Impfstatus der Mutter des betroffenen Säuglings gegen die Krankheit während der Schwangerschaft. Der Impfstoff Abrysvo wirkt während der Schwangerschaft zur passiven Immunisierung von Neugeborenen und schützt sie in den ersten Lebensmonaten vor schweren RSV-Erkrankungen. Daher ist diese Angabe ausschließlich bei Säuglingspatientinnen und -patienten relevant. Nehmen Sie bitte die Einträge in den Feldern Datum der Impfung der Mutter und Impfstoff der Mutter vor, sofern mindestens eine Impfung der Mutter gegen die Krankheit während der Schwangerschaft dokumentiert wurde.
19.63.0.3 Klinische Informationen
Die Angabe des Erkrankungsbeginns bei Fällen mit Symptomen ist wichtig, um einzuschätzen, in welchem Zeitraum sich die Person möglicherweise infiziert hat und in welchem Zeitraum sie selbst infektiös war. Dadurch kann die epidemiologische Situation besser bewertet werden.
Es muss mindestens eines der sechs Symptome/Kriterien (akute respiratorische Symptome, allgemeine Krankheitszeichen, beatmungspflichtige Atemwegserkrankung, Entzündung der kleinsten Äste der unteren Atemwege (Bronchiolitis), Fieber, Lungenentzündung) ODER krankheitsbedingter Tod vorliegen, damit die Kriterien für das klinische Bild erfüllt sind.
19.63.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Text Es muss ein direkter Erregernachweis mittels Antigennachweis (z.B. ELISA, einschließlich Schnelltest, IFT), Erregerisolierung (kulturell) oder Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR) vorliegen, damit die Kriterien für den labordiagnostischen Nachweis erfüllt sind. Direkte Erregernachweise werden typischerweise aus klinischen Materialien des Respirationstrakts durchgeführt, jedoch gelten auch direkte Erregernachweise aus anderen klinischen Materialien (z.B. Myokardgewebe) als labordiagnostischer Nachweis, nicht jedoch indirekte (serologische) Nachweise.
19.63.0.5 Epidemiologische Informationen
Text Bitte prüfen Sie sorgfältig die Einträge zur Expositionszeit und zum Expositionsort im In- und/oder Ausland. Beim Expositionsort geben Sie bitte die kleinstmögliche Ebene an (z.B. Kreisebene).
Die Zugehörigkeit zu einem Ausbruch sollte stets erfasst werden. Die epidemiologische Bestätigung unter Berücksichtigung der Inkubationszeit ist gegeben bei einem epidemiologischen Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Unter Annotationen findet sich in ausgewählten Fällen ein Hinweis, dass es sich um einen vom RKI markierten Meldefall handelt. Dieser steht im Zusammenhang mit der integrierten genomischen Surveillance (IGS) und der repräsentativen Zufallsstichprobe des RKI und ermöglicht wichtige epidemiologische Hinweise zur Beurteilung der Krankheitsschwere zu erhalten. Sofern möglich, wird darum gebeten, dass diese Fälle priorisiert und vollständig ermittelt werden. Ausführliche Informationen finden sich im Infobrief 65 „Prioritäre Ermittlung ausgewählter Fälle von Influenza, RSV-Infektionen und COVID-19 zur Verbesserung der Datenlage bei gleichzeitiger Entlastung der Gesundheitsämter”.
19.64 Salmonellose
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.
19.64.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.64.0.2 Klinische Informationen
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
Salmonellen können auch generalisierte (Sepsis) und lokalisierte Infektionen außerhalb des Darmtrakts (z.B. Arthritis, Endokarditis, Osteomyelitis, Pyelonephritis) verursachen. Diese sollen - im Falle einer akuten Infektion - durch geeignete Auswahl im Feld spezielle Diagnose ebenfalls übermittelt werden.
19.64.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die beiden häufigsten in Deutschland übermittelten Serovare S. Enteritidis und S. Typhimurium finden Sie gleich am Anfang der Auswahlliste. Nachweise von monophasischen S. Typhimurium (Antigenformel: 4,[5],12:i:-) sollten auch als solche vermerkt werden („S. Typhimurium, monophasisch”, alphabetisch eingeordnet weiter unten in der Liste). Sollten Ihnen auf dem Laborbefund auch Angaben zum Lysotyp (PT… bzw. DT…) vorliegen, tragen Sie diese bitte in die vorgesehenen Felder Lysotyp S.En bzw. Lysotyp S.Tm bzw. Lysotyp S. Infantis ein. Diese Subtypisierung erlaubt, überregionale Ausbrüche dieser wichtigen Serovare zu erkennen. Wenn Ihnen diese Information jedoch nicht vorliegt, ist es nicht sinnvoll, beim Labor nachzufragen, da die Lysotypie für die meisten Isolate nicht durchgeführt wird. Sollte auf dem Befund eine Kombination von Lysotypen aus verschiedenen Lysotypiesystemen (z.B. PT 4/6) angegeben sein, übermitteln Sie bitte den ersten Typ (hier PT 4). Sollte ein Befund auf Serogruppenebene (z.B. „Salmonellen der Gruppe D”) später auf ein echtes Serovar (z.B. „S. Enteritidis”) präszisiert werden, so tragen Sie diese Information bitte im Fall nach. Der Anteil der nur auf der Gruppen-Ebene übermittelten Typisierungsinformationen steigt leider Jahr um Jahr, was mit einer Abnahme der Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen Erkrankungen erkennen zu können, einhergeht.
INFO Das enterische Pathovar von S. Paratyphi B (vormals auch bekannt als S. Java; auf dem Befund erkennbar an „Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv”) ist in dieser Kategorie zu übermitteln. Bitte wählen Sie hierzu das Serovar S+i+B+Enter+s+r+t+v+E+v+A+v+s+S+a. Weitere Informationen finden sich unter Paratyphus.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
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19.66 Shigellose
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.
19.66.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.66.0.2 Klinische Informationen
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
Erkrankungen mit dem klinischen Bild eines HUS und dem Erregernachweis Shigella spp. sollten in der Kategorie „Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)” übermittelt werden. Im Abschnitt „Informationen zum labordiagnostischen Nachweis” ist dann in der Auswahlliste als HUS-Erreger „Shigella spp.” auszuwählen.
19.66.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der labordiagnostische Nachweis von Shigella spp. nach Erregerisolierung (kulturell) und der labordiagnostische Nukleinsäurenachweis (z.B. mittels PCR) sind übermittlungspflichtig. Bei einem PCR-Nachweis geben Sie bitte an, ob ein PCR-Nachweis des ipaH-Gens und/oder eines Shigella-spp.-spezifischen Gens erfolgte, sofern diese Informationen vorliegen. Wenn der Erregernachweis mit einer anderen Labormethode erfolgte, ist „andere Labormethode” auszuwählen. Das Ergebnis der Speziesbestimmung, z.B. Shigella sonnei, sollte übermittelt werden, falls Ihnen diese Information vorliegt. Im Feld Erreger ist eine Auswahlliste mit Shigella-Spezies hinterlegt, die sich öffnet, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Shigella spp. > angeklickt wird. Wurde eine Shigella-Spezies ermittelt, die nicht S. boydii, S. dysenteriae, S. flexneri oder S. sonnei zugeordnet werden konnte, wählen Sie bitte < andere/sonstige > aus.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
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19.67 Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)
Die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist seit dem 1. März 2020 meldepflichtig. Die Diagnose der SSPE ergibt sich aus der Kombination des klinischen Bildes und der verschiedenen indirekten labordiagnostischen Nachweise sowie bildgebender Verfahren und EEG-Verände-rungen vereinbar mit einer Enzephalitis/ SSPE. Wichtige weitere Informationen liefern die Impf- und Masernanamnese. Eine Abstimmung hinsichtlich der Diagnostik mit dem Nationalen Referenzzentrum Masern- Mumps-Röteln MR am RKI kann hilfreich sein.
INFO SSPE unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.67.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung an, ob diese aufgrund der SSPE-Erkrankung erfolgt ist.
19.67.0.2 Klinische Informationen
#### Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
INFO Mit Impfung ist die aktive Immunisierung gegen Masern gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.
Das klinische Bild ist erfüllt, wenn ein Arzt/ eine Ärztin die Diagnose einer Subakuten Sklerosierenden Panenzephalitis gestellt hat. Klinische Symptome, die aus ärztlicher Sicht für eine SSPE sprechen können, sind zum Beispiel:
- Demenz,
- kognitive Veränderungen,
- Koma,
- Krampfanfälle,
- kurze, unwillkürliche Anspannungen (Kontraktionen) einzelner Muskeln oder Muskelgruppen (Myoklonien),
- Persönlichkeitsveränderungen,
- Reizbarkeit,
- Rückgang der Leistungen in Schule, Ausbildung oder Beruf,
- Sehstörungen,
- Syndrom reaktionsloser Wachheit (Apallisches Syndrom),
- Teilnahmslosigkeit,
- Vergesslichkeit.
19.67.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Kombination aus den folgenden labordiagnostischen indirekten serologischen Nachweisen ist stark hinweisgebend für eine SSPE:
- Erhöhter IgG-Masern-Antikörper-Index (Liquor/Serum),
- Intrathekale Gesamt-Masern-IgG-Synthese (sehr hoch, Reiberschema),
- Masern-IgG-Antikörpernachweis im Serum (stark erhöht).
19.68 Tollwut
Hierunter fällt nicht der Tollwutexpositionsverdacht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 IfSG und gemäß Landesverordnungen. Für Fälle von Tollwutexpositionsverdacht verwenden Sie bitte das entsprechende Datenblatt.
INFO Tollwut unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.68.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.68.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
INFO Mit Impfung ist die aktive Immunisierung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.
19.68.0.3 Klinische Informationen
Das klinische Bild ist erfüllt, wenn mindestens 2 der aufgeführten Symptome vorliegen.
19.68.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der direkte Erregernachweis gelingt zu Lebzeiten nur etwa bei der Hälfte der Fälle. Ein negativer Befund schließt eine Tollwut-Infektion nicht aus. Das Rabiesvirus ist der Erreger der klassischen Tollwut. Als natürliches Reservoir dienen Säugetiere, vor allem Kaniden (Hundeartige). Die Fledermaustollwut wird in Europa hauptsächlich durch die Europäischen Fledermaus-Tollwutviren der Typen 1 und 2 (EBLV 1 und 2) hervorgerufen.
19.68.0.5 Epidemiologische Informationen
Mit Tierkontakt ist der Kontakt zu einem Tier mit labordiagnostisch nachgewiesener Infektion oder mit dessen Ausscheidungen gemeint. Bei der näheren Spezifikation des Tierkontaktes im Feld Kontakt zu: finden sich Fledermäuse in der Kategorie Wildtiere. Um die Auswahl in den Tierkategorien zu erweitern klicken Sie bitte auf das offene Dreieck vor der jeweiligen Bezeichnung.
19.69 Trichinellose
INFO Trichinellose unterliegt der Einzelfallkontrolle.
- keine Besonderheiten -
19.70 Tuberkulose (Mycobacterium-tuberculosis-Komplex außer BCG)
19.70.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
INFO der Tod an Tuberkulose oder an einer anderen Ursache, der im Feld Grund (nach Angabe verstorben: < ja >) abgefragt wird, wird nochmals im Abschnitt Klinische Informationen (Feld Behandlungsergebnis) gesondert erfasst. Es ist darauf zu achten, dass die Angaben in beiden Feldern in sich konsistent sind. Wird beispielsweise im Anschnitt Informationen zum Patienten/zur Patientin als Grund: < an der gemeldeten Krankheit > verstorben angegeben, so sollte auch im Abschnitt Klinische Informationen ein entsprechender Eintrag beim Behandlungsergebnis - in diesem Falle < Tod an TB… > - vorhanden sein und umgekehrt.
Im Feld Geburtsland soll angegeben werden, in welchem Land der Patient/die Patientin geboren wurde. Einzutragen ist dabei der Staat, in dessen Grenzen der Geburtsort zum Zeitpunkt der Einleitung der Behandlung lag. Liegt der Geburtsort in einem Staat, der nicht mehr existiert, dann soll der heute dort gelegene Staat angegeben werden. So soll beispielsweise bei Personen, die in den Staaten der früheren Sowjetunion geboren wurden, der jeweilige Nachfolgestaat auf dem Territorium des Geburtsortes angegeben werden. Für in der DDR Geborene wird Deutschland kodiert.
Im Feld Staatsangehörigkeit soll angegeben werden, welche Staatsangehörigkeit der Patient/ die Patientin hat. Einzutragen ist dabei die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Einleitung der Behandlung. Bei doppelter Staatsangehörigkeit (deutsche und nicht deutsche) soll die nicht deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen werden. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft, die die Deutsche nicht einschließt (zwei nicht deutsche Staatsangehörigkeiten), soll die Staatsbürgerschaft aus dem Land angegeben werden, in dem der Patient/die Patientin geboren wurde.
19.70.0.2 Klinische Information
Der Eintrag < ja > im Feld ärztliche Diagnose einer behandlungsbedürftigen TB ist zwingend erforderlich, damit ein Tuberkulosefall die Referenzdefinition erfüllt. Stellt sich nach Meldung durch den behandelnden Arzt heraus, dass die beauftragten Laboruntersuchungen alle negativ sind, kann der Fall als ‚nicht bestätigt’, da es sich im eine latente TB handelt gekennzeichnet werden. Die Referenzdefinition ist dann nicht erfüllt, der Fall bleibt im Gesundheitsamt erhalten.
Im Feld Anlass der Diagnose soll angegeben werden, aus welchem Grund die Untersuchung durchgeführt wurde, die zur Diagnose „Tuberkulose” (TB) geführt hat. Hierbei sind verschiedene Gründe denkbar:
< Abklärung tuberkulosebedingter Symptome > (Passive Fallfindung): Anlass zur Stellung der Diagnose waren Untersuchungen, die zur Abklärung von Symptomen veranlasst wurden, die – rückblickend – durch die Tuberkulose bedingt waren. Dabei ist es unerheblich, welche Verdachtsdiagnosen während des Prozesses der Abklärung diskutiert worden sind.
Aktive Fallfindung: Anlass zur Stellung der Diagnose war eine Untersuchung, die aufgrund § 26 Abs. 2 IfSG (Umgebungsuntersuchung) oder § 36 Abs. 4 IfSG (Aufnahme in diverse Institutionen) oder zur Früherkennung der Tuberkulose bei gesunden Befundträgern durchgeführt wurde. Dabei ist unerheblich, ob Symptome infolge der Tuberkulose bestanden haben oder nicht und ob die Diagnose in einer Arztpraxis, einem Krankenhaus, einem Gesundheitsamt oder andernorts gestellt wurde.
Darunter fallen:
- < Umgebungsuntersuchung >
- < Überwachung gesunder Befundträger nach früherer Tuberkulose >
- e+n+n+Alt+n+r+m
- < Aufnahme in ein Obdachlosenheim >
- e+n+e+Alt
- Alt+g+r+e+r+n
- < Asylbewerber, Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft >
- < Aussiedler, Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft >
- < Geflüchteter/- Geflüchtete, Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft >
INFO Bei Personen mit tuberkulosebedingten Symptomen muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Untersuchung zur Abklärung der Symptome oder im Rahmen der aktiven Fallfindung erfolgte.
< Obduktion oder andere postmortale Untersuchung > Anlass zur Stellung der Diagnose war eine Obduktion oder eine andere Untersuchung nach dem Ableben des Patienten/der Patientin. Dabei ist es unerheblich, ob Symptome infolge der Tuberkulose bestanden haben oder nicht.
Sonstiger Anlass < - andere/sonstige- > Anlass zur Stellung der Diagnose war weder die Abklärung tuberkulosebedingter Symptome noch eine der oben genannten Maßnahmen. Legen Sie nach Möglichkeit einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an, in dem Sie den Anlass zur Stellung der Diagnose kurz schildern.
Im Feld Behandlung eingeleitet soll angegeben werden, ob eine Behandlung der Tuberkulose mittels einer Kombinationstherapie mit Antituberkulotika eingeleitet wurde.
INFO Eine Chemoprophylaxe oder Chemoprävention bei latenter tuberkulöser Infektion wird hier nicht erfasst.
Bei behandlungsbedürftigen Patienten, die vor Behandlungsbeginn versterben, nicht mehr erscheinen oder die eine Behandlung verweigern, ist in diesem Feld ein „nein” anzugeben.
Behandlungsjahr/Behandlungsmonat: Da der Erkrankungszeitpunkt oder -zeitraum bei der Tuberkulose nicht zuverlässig angegeben werden kann, wird stattdessen das Jahr und der Monat erfasst, in dem eine Behandlung mit Antituberkulotika eingeleitet wurde oder – bei Verstorbenen, Therapieverweigerern – eingeleitet worden wäre.
Im Feld hauptsächlich betroffenes Organ soll angegeben werden, welches das hauptsächlich betroffene Organ bei der Erkrankung an Tuberkulose ist:
< Lunge (Lungenparenchym, Tracheobronchialbaum, Kehlkopf) > Erkrankungen des Lungengewebes, der Luftröhre, der Bronchien und des Kehlkopfs gelten als Lungentuberkulose. Liegt eine Tuberkulose dieser Organe vor, so ist nach internationalem Konsens “Lunge” stets als hauptsächlich betroffenes Organ anzugeben.
< Pleura > Auszuwählen bei tuberkulöser Erkrankung des Rippenfells. Diese Lokalisation zählt nicht zur Lunge (s.o.) und wird daher gesondert erfasst.
< Lymphknoten, intrathorakal > Bronchiale, hiläre und mediastinale Lymphknoten zählen zu den intrathorakalen Lymphknoten, alle anderen zu den extrathorakalen.
< Lymphknoten, extrathorakal > Alle Lymphknoten mit Ausnahme der bronchialen, hilären und mediastinalen Lymphknoten, die zu den intrathorakalen Lymphknoten zählen (s.o.).
< Wirbelsäule > Bei Manifestation der Tuberkulose an der knöchernen Wirbelsäule.
< sonstige Knochen und Gelenke > Auszuwählen, wenn die Tuberkulose Knochen bzw. Gelenke befallen hat, mit Ausnahme der Wirbelsäule, die extra erfasst wird (s.o.).
< Hirnhaut > Auszuwählen, wenn eine tuberkulöse Meningitis (Hirnhautentzündung) diagnostiziert wurde.
< sonstiges ZNS > Bei Befall anderer Gewebestrukturen des Zentralnervensystems z.B. intrazerebrales Tuberkulom, Befall spinaler Strukturen.
Alt+t Bei Manifestation der Tuberkulose in Niere, Harnleiter, Harnblase, Harnröhre, Prostata, Hoden oder Nebenhoden, Eierstock, Eileiter, Gebärmutter und/oder Scheide ist „Urogenitaltrakt” anzugeben.
< Peritoneum, Verdauungstrakt > Eine Tuberkulose des Bauchfells (Peritoneum) ist meist eine Folgeerscheinung einer Tuberkulose, die primär in einem anderen Bauchorgan (Darm, abdominale Lymphknoten, Eileiter) lokalisiert ist. Falls dieses Organ bekannt ist, ist es als hauptsächlich betroffenes Organ einzutragen und „Peritoneum” dann als weiteres betroffenes Organ anzugeben.
< Disseminierte Tuberkulose > Darunter wird eine Tuberkulose von mehr als zwei befallenen Organsystemen oder eine Miliartuberkulose oder der Nachweis von Mycobacterium-tuberculosis-Komplex im Blut verstanden.
< -andere/sonstige- > Nur auszuwählen, falls ein Organ außerhalb des oben genannten Katalogs betroffen ist. Das entsprechende Organ ist in einem Kommentar mit dem Betreff „sonstiges Organ” zu benennen.
Im Feld weiteres betroffenes Organ soll angegeben werden, ob und welches Organ zusätzlich betroffen ist.
INFO Sind zwei oder mehr Organe betroffen und ist eines der Organe die Lunge, dann ist < Lunge > immer im Feld hauptsächlich betroffenes Organ einzutragen. Daher ist < Lunge (Lungenparenchym, Tracheobronchialbaum, Kehlkopf) > im Feld weiteres betroffenes Organ nicht aufgeführt.
Wenn die Lunge bei einer Mehrorganerkrankung nicht betroffen ist, entscheidet der klinische Schweregrad über die Zuordnung zu „hauptsächlich” und „weiteres” betroffenes Organ.
Sind mehrere Organe betroffen, von denen eines die Lunge ist, dann ist < Lunge > wiederum im Feld hauptsächlich betroffenes Organ einzutragen und < Disseminierte Tuberkulose > im Feld weiteres betroffenes Organ. Auch bei einer Miliartuberkulose mit Lungenbeteiligung oder bei Nachweis von M.-tuberculosis-Komplex im Blut mit Lungenbeteiligung ist so zu verfahren.
INFO Bei Vorliegen einer disseminierten Tuberkulose ohne Lungenbeteiligung ist die < Disseminierte Tuberkulose > im Feld hauptsächlich betroffenes Organ anzugeben, während hier im Feld weiteres Betroffenes Organ der Eintrag < kein weiteres Organ betroffen > auszuwählen ist.
Im Feld Vorerkrankung soll angegeben werden, ob der Patient/die Patientin bereits früher schon einmal an einer Tuberkulose erkrankt war. Sofern ärztliche Unterlagen vorhanden sind, auf Grund derer eine frühere Erkrankung als Tuberkulose einzuordnen ist, ist < ja, TB-Vorerkrankung bekannt > einzutragen. Ansonsten ist entscheidend, welche Angaben der Patient/die Patientin oder die Angehörigen zur Frage einer Vorerkrankung an Tuberkulose machen. Bei Aussage „Mir ist nicht bekannt, ob ich Tuberkulose hatte” sollte die Erkrankung als Ersterkrankung betrachtet, im Feld Vorerkrankung also < nein > eingetragen werden.
Im Feld Jahr der Vorerkrankung soll angegeben werden, in welchem Jahr die Diagnose der früheren Erkrankung an Tuberkulose gestellt wurde. Bei mehreren Vorerkrankungen ist das Jahr der Diagnose der letzten Vorerkrankung einzutragen.
Im Feld Vorbehandlung soll angegeben werden, ob der Patient/die Patientin bei einer früheren Tuberkulose eine mindestens einen Monat dauernde Kombinationstherapie mit Antituberkulotika erhalten hat. Unter Vorbehandlung wird eine frühere Behandlung mit einer Kombination von 3 oder mehr Antituberkulotika verstanden, die mindestens einen Monat lang gedauert hat und auf Heilung von einer Erkrankung an Tuberkulose ausgerichtet war. Eine prophylaktische oder die präventive Behandlung (Chemoprohylaxe, Chemoprävention) einer latenten tuberkulösen Infektion mit Antituberkulotika gilt NICHT als Vorbehandlung.
Liegen ärztliche Unterlagen vor, in denen eine Vorbehandlung dokumentiert wurde, so ist < Ja – TB-Vorbehandlung erfolgte > einzutragen. Ansonsten sind die konkreten Angaben des Patienten/der Patientin oder der Angehörigen zur Frage einer Vorbehandlung mit Antituberkulotika entscheidend.
Im Feld Erfolg der Vorbehandlung soll angegeben werden, ob die damalige Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde oder welches andere Behandlungsergebnis (Versagen bzw. Abbruch der Behandlung) damals erzielt wurde (siehe Feld Behandlungsergebnis).
Für Fälle, deren Vorerkrankung (nach dem Jahr 2000) durch das Gesundheitsamt bereits übermittelt wurde, sollte der‚ Alt-Fall’ im Feld Verbindung zur Vorerkrankung durch Auswahl (
) des entsprechen-den Datensatzes eingetragen werden.
Im Feld Behandlungsergebnis soll angegeben werden, mit welchem Ergebnis der Patient/die Patientin die aktuelle Behandlung abgeschlossen hat. Dabei stehen folgende Optionen zur Auswahl:
< Abschluss der Behandlung mit Nachweis einer negativen Kultur im letzten Behandlungsmonat und zu wenigstens einem früheren Zeitpunkt > ist nur auszuwählen, wenn eine vollständig durchgeführte mindestens 6 Monate dauernde Kombinations-therapie mit Antituberkulotika erfolgte, die definitionsgemäß mit negativen Kulturergebnissen belegt ist (negativer Kulturbefund im letzten Behandlungsmonat und zu wenigstens einem früheren Zeitpunkt).
< Abschluss der Behandlung ohne Nachweis einer negativen Kultur > ist auszuwählen, wenn eine vollständige mindestens 6 Monate dauernde Kombinationstherapie mit Antituberkulotika durchgeführt wurde, wobei weder die Kriterien eines Abschlusses mit negativer Kultur (s.o.) noch die Kriterien des Versagens der Behandlung (s.u.) erfüllt sind.
< Abbruch der Behandlung > wenn der Patient/die Patientin die Behandlung abgebrochen hat – ungeachtet der individuellen Ursachen, die zu dem Abbruch geführt haben (z.B. Nebenwirkungen, Non-Compliance).
< Behandlungsverweigerung > ….
< Versagen der Behandlung > liegt vor, wenn 5 Monate nach Behandlungsbeginn der kulturelle Nachweis noch immer positiv ist oder – nach kultureller Konversion – ein erneuter kultureller Nachweis von Bakterien des M.-tuberculosis-Komplex vorliegt.
INFO Liegt bei einem Fall eines der 4 o.g. Behandlungsergebnisse vor, wird der Fall geschlossen und kann nach Eingabe aller verfügbaren Information als abgeschlossen markiert werden. Bei erneuter Behandlung wird ein neuer Datensatz angelegt. In diesem ist dann die Verbindung zur Vorerkrankung (s.o.), die Vorbehandlung sowie das Behandlungsergebnis einzutragen.
< Fortführung der Behandlung nach mehr als 12 Monaten (Ergebnis folgt noch) > ist auszuwählen, wenn die Behandlung nach 12 Monaten noch nicht beendet wurde. Das endgültige Behandlungsergebnis sollte jedoch im weiteren Verlauf erhoben und übermittelt werden und spätestens 24 Monate nach Behandlungsbeginn vorliegen.
< Tod an TB während der Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin während seiner Behandlung an den Folgen der Tuberkulose verstorben ist. Maßgeblich für die Einordnung sind dabei die Angaben auf dem Totenschein.
INFO Die Frage, ob der Patient/die Patientin ggf. verstorben ist und ob die übermittelte Erkrankung ursächlich war, wird auch im Abschnitt Informationen zum Patienten/zur Patientin gestellt. Bitte achten Sie daher auf Konsistenz der Angaben.
< Tod an anderer Ursache während der Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin während seiner Behandlung an einer anderen Ursache oder Erkrankung (als Tuberkulose) verstorben ist. Maßgeblich für die Einordnung sind dabei die Angaben auf dem Totenschein.
< Tod an TB vor Beginn einer notwendigen Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin an den Folgen der Tuberkulose verstorben ist, noch bevor mit der TB-Behandlung begonnen werden konnte, z.B. weil die TB erst postmortal festgestellt wurde.
< Tod an anderer Ursache vor Beginn einer notwendigen Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin an einer anderen Ursache oder Erkrankung (als Tuberkulose) verstorben ist, noch bevor mit der Behandlung begonnen werden konnte.
< Unbekannt, da Person ins Ausland oder unbekannt verzogen > ist anzugeben, wenn trotz Nachforschungen das Behandlungsergebnis des Patienten/der Patientin wegen Wegzugs an unbekannten Ort nicht mehr ermittelt werden konnte.
19.70.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Im Feld Erreger soll das Ergebnis der Typendifferenzierung angegeben werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob allgemein nur Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (als Oberbegriff) nachgewiesen wurde oder ob durch zusätzliche Techniken weiter differenziert und die genaue Mykobakterienspezies ermittelt wurde (z.B. Mycobacterium tuberculosis, M. africanum etc.), die dann entsprechend einzutragen sind. Mindestens sollte aber – bei vorliegenden labordiagnostischen Nachweisen – der Eintrag < M.-tuberculosis-Komplex, nicht differenziert > erfolgen.
Der alleinige Nachweis säurefester Stäbchen gilt nicht als labordiagnostischer Nachweis.
Im Feld Information zum mikroskopischen Nachweis (verfügbar) soll angegeben werden, ob ein mikroskopischer Nachweis durchgeführt wurde. Sofern dies der Fall ist, kann zu jedem der nachfolgend aufgeführten Materialien das Ergebnis des mikroskopischen Nachweises säurefester Stäbchen spezifiziert werden. Für die nicht untersuchten Materialen sollte in den jeweiligen Feldern < kein Nachweis durchgeführt > eingetragen werden.
Im Feld Information zum Nukleinsäure-Nachweis (verfügbar) soll angegeben werden, ob ein Nukleinsäure-Nachweis durchgeführt wurde. Sofern dies der Fall ist, kann zu jedem der nachfolgend aufgeführten Materialien das Ergebnis des Nukleinsäurenachweises spezifiziert werden. Für die nicht untersuchten Materialen sollte in den jeweiligen Feldern < kein Nachweis durchgeführt > eingetragen werden.
INFO Es ist darauf zu achten, dass das Material, aus dem der labordiagnostische Nachweis erfolgte, kompatibel ist mit dem Organ, welches im Feld hauptsächlich betroffenes Organ bzw. weiteres betroffenes Organ genannt wurde: Bei einem Nachweis des Erregers aus respiratorischem Material z.B. Sputum ist die Lunge das betroffene Organ, während die Angabe Alt+t oder < Hirnhaut > eine Untersuchung aus Urin bzw. Liquor voraussetzt und nicht kompatibel ist mit einer Diagnostik aus respiratorischem Untersuchungsmaterial. Bei mehreren betroffenen Organen sind jeweils die zugehörigen Untersuchungsmethoden anzugeben.
Im Feld Information zum kulturellen Nachweis soll angegeben werden, ob ein kultureller Nachweis durchgeführt wurde. Sofern dies der Fall ist, kann zu jedem der nachfolgend aufgeführten Materialien das Ergebnis der Erregerisolierung spezifiziert werden. Für die nicht untersuchten Materialen sollte in den jeweiligen Feldern < kein Nachweis durchgeführt > eingetragen werden.
INFO Bei bekanntem kulturellen Nachweis wird in der Regel eine Resistenztestung durchgeführt. Diese Ergebnisse sollten unter dem Feld Informationen zur Resistenz (s.u.) erfasst werden. Bei einem kulturellen Nachweis sollte außerdem auch die Erregerspezies bekannt sein und nicht nur der allgemeine TB-Komplex (siehe oben unter Erreger).
Im Feld Information zur Resistenz soll angegeben werden, ob eine Resistenzprüfung gegenüber Antituberkulotika durchgeführt wurde. Es wird zwischen den 5 Erstrangmedikamenten (Isoniazid, Rifampicin, Pyrazinamid, Ethambutol, Streptomycin) und weiteren sog. Zweitrangmedikamenten unterschieden. Zu jedem der aufgeführten Medikamente sollte eingetragen werden, ob und mit welchem Ergebnis ein Resistenz-Test durchgeführt wurde. Dabei ist es ggf. ratsam, die Laborangaben insbesondere in Bezug auf das Ergebnis < intermediär > und < resistent > vor Eingabe und Übermittlung durch eine Rückfrage beim Labor nochmals zu verifizieren. Für Medikamente, die nicht getestet wurden, sollte < keine Prüfung durchgeführt > eingetragen werden.
INFO Sofern ein Ergebnis der Resistenzprüfung angegeben wird, muss in der Regel auch ein kultureller Nachweis vorgelegen haben und sollte unter Kultureller Nachweis entsprechend eingetragen sein. Umgekehrt sollte bei bekanntem kulturellen Nachweis immer eine Nachfrage an das Labor nach dem Ergebnis der Empfindlichkeitsprüfung erfolgen. Auch wenn Resistenzen (z.B. Mittels line-probe-Test) direkt molekular nachgewiesen wurden, ist immer auch der Versuch eines kulturellen Nachweises des Erregers für weitergehende Untersuchungen zu fordern. Ist die Resistenztestung nur auf Basis molekularer Verfahren erfolgt, so ist ein Kommentar mit Betreff: #RESohneDST" und ggfs. weiteren Angaben, gemäß Infobrief 63 anzulegen.
19.70.0.4 Epidemiologische Informationen
Im Feld Gefängnisaufenthalt soll angegeben werden, ob der Patient/die Patientin in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht ist (mit Angabe des Zeitraums von/bis) oder früher schon einmal inhaftiert war (mit Angabe des Zeitraums von/bis, im Falle mehrfacher Haftaufenthalte: Angabe der letzten Inhaftierung).
Geburtsland der Eltern bei Kindern unter 15 Jahren: Handelt es sich bei dem Fall um ein Kind unter 15 Jahren, so wird hier zusätzlich das Geburtsland der Eltern erfasst.
Im Feld Kontaktpersonen soll angegeben werden, ob Personen, die Kontakt zu der erkrankten Person hatten, ermittelt werden konnten. Die Ermittlung von Kontaktpersonen sollte dabei gemäß den DZK-Empfehlungen für Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose durchgeführt werden. Für jede relevante Kontaktperson können Angaben in einer gesonderten Eingabemaske gemacht werden.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur standardisierten Beschreibung weiter krankheitsspezifischerer Sachverhalte können verschiedene Zusätzliche Eigenschaften (KP-MYT …) eingebaut und verwendet werden.
19.71 Tularämie
INFO Tularämie unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.71.0.1 Epidemiologische Informationen
Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.
19.72 Typhus
INFO Typhus abdominalis unterliegt der Einzelfallkontrolle.
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.
19.72.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
19.72.0.2 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.72.0.3 Klinische Informationen
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert/kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
19.72.0.4 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Bei Typhus werden die Lysotypen nicht mehr erhoben.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
19.72.0.5 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt meist außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-60 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.73 Typhus/Paratyphus
Diese Kategorie ist gedacht zur Erfassung von Fällen, zu denen eine Meldung gemäß § 6 (1) 1. IfSG vorliegt, aber noch keine Meldung bzgl. des Erregernachweises eingegangen ist. Sobald der konkrete Erreger identifiziert ist und dem Fall eine Meldung nach § 7 (1) eingeht, muss die Übermittlungskategorie des Falles angepasst werden, bevor die Erregernachweismeldung dem Fall zugeordnet werden kann.
19.75 Weitere Bedrohliche (Krankheiten)
Hier sollen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG gemeldete, übertragbare Krankheiten übermittelt werden, die eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten und die nicht unter die einzeln aufgeführten meldepflichtigen Krankheiten fallen. Das können Einzelfälle von bedrohlichen Krankheiten sein, oder zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Ebenso können hier gemäß § 7 Abs. 2 gemeldete Nachweise von Krankheitserregern übermittelt werden, deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. In der Vergangenheit wurden in Deutschland oder weltweit neu auftretende Erregermeldungen häufig zunächst in dieser Kategorie übermittelt, bis eine eigene Übermittlungskategorie zur Verfügung stand.
Bitte beachten Sie, dass diese unübersichtliche Kategorie nicht ständig auf wichtige Einzelfälle ungewöhnlicher Erreger/Krankheiten hin überwacht wird. Informieren Sie Ihre Landesbehörde dazu gerne parallel auf anderen abgesprochenen Kommunikationswegen.
19.75.0.1 Klinische Informationen
Unter Symptome/Kriterien steht ein weites Spektrum möglicher Angaben zur Beschreibung des klinischen Erscheinungsbildes zur Verfügung.
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert/kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
19.75.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Auswahlliste der Erreger umfasst eine große Anzahl von Erregern. Trotzdem können einzelne Erreger nicht enthalten sein. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, in das entsprechende Feld < andere/sonstige > einzutragen und den Erreger in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen zu nennen.
19.75.0.3 Epidemiologische Informationen
Im Feld Krankheit, die eine Häufung ausgelöst hat, sollte < ja > angegeben werden, sofern zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen oder Erregernachweise aufgetreten sind, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Im Feld bedrohliche Krankheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG sollte < ja > angeben werden, wenn von einer besonders bedrohlichen Erkrankung ausgegangen werden muss.
Es können Risikofaktoren angegeben werden, um ggf. Risikogruppen erkennen zu können.
19.76 Weitere Bedrohliche (Krankheiten) (gastro)
Über diese Kategorie können gemäß § 6 Abs. 1. Nr. 2 IfSG bedeutende Einzelfälle oder Häufungen an Gastroenteritis übermittelt werden, bei denen kein Erregernachweis vorliegt, bzw. ein Erreger nachgewiesen wurde, der ansonsten nicht in den einzelnen Krankheitskategorien oder den unter WBK genannten Erregern eingegeben werden kann.
19.76.0.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin
Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebensmitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.
19.76.0.2 Klinische Informationen
Es können typische Symptome gastroenteritischer Erkrankungen angegeben werden.
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
19.76.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Auswahl im Feld Erreger umfasst eine große Anzahl gastroenteritischer Erreger. Sollte keiner der hier angebotenen Erreger zutreffen wählen Sie bitte < andere/sonstige > und benennen Sie den Erreger nach Möglichkeit in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.
INFO Mit der Einführung der Meldepflicht für Enterobacteriaceae mit verminderter Carbapenem-Empfindlichkeit oder Nachweis einer Carbapenemase-Determinante wurden einige Erreger der neuen Kategorie Enterobacteriaceae zugeordnet und tauchen damit in der Erregerliste zu Weitere bedrohliche (Krankheiten) (gastro) nicht mehr auf.
19.76.0.4 Epidemiologische Informationen
Hier können Angaben zum Expositionsort, zur Zugehörigkeit zu einem Ausbruch und zu Kontaktpersonen gemacht werden.
19.77 West-Nil-Fieber
Das West-Nil-Fieber ist seit ca. 2018 auch in Teilen von Deutschland endemisch und wird durch Stechmücken (meist Culex) auf Menschen übertragen. Das Virus kann vor allem bei älteren und vorerkrankten Personen schwere neuroinvasive Krankheitsbilder hervorrufen und hat Relevanz für die Blutsicherheit, die von den Ergebnissen der Surveillance auf das West-Nil-Virus (WNV) profitiert.
INFO West-Nil-Fieber unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.77.0.1 Klinische Informationen
Im Gegensatz zu vielen anderen Krankheiten erfüllen auch asymptomatische Infektionen mit einem spezifischen Labornachweis für WNV die Referenzdefinition, da auch aus ihnen Daten über das Vorkommen von WNV abgeleitet werden können.
19.77.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Es wird zwischen (WNV)-spezifischem Labornachweisen (Nukleinsäurenachweis bzw. IgG-Antikörpertiteranstieg) und unspezifischem Labornachweis (Nukleinsäurenachweis bzw. Antikörpernachweis) unterschieden.
Nur Fall mit WNV-spezifischem Labornachweis, oder mit unspezifischem Labornachweis in Verbindung mit einer Reiseanamnese in eine Region mit bekannter WNV-Zirkulation erfüllt die Referenzdefinition.
Bei im Rahmen der Blutspende erhobenen WNV-Befunden ist zwischen der initialen (creeing-) PCR direkt nach der Blutspende (im Survnet „Nukleinsäurenachweis im Blutspendescreening (z.B. PCR)“), die neben WNV auch auf das Usutuvirus und kurz-zurpückliegende Impfungen gegen das Japanische-Enzephalitis-Virus (JEV) anschlägt, und einer späteren Bestätigung durch einen für WNV spezifischen Nukleinsäurenachweis (im Survnet „Nukelinsäurenachweis (z.B. PCR)”, oft auch auf Basis einer Sequenzierung) zu unterscheiden. Erst dieser zweite Nachweis macht aus dem autochthonen Fall einen bestätigten WNV-Fall im Sinne der Referenzdefinition.
19.77.0.3 Epidemiologische Informationen
Bitte ermitteln Sie ausländische Infektionsländer und ggf. auch innerdeutsche Reiseanamnesen. WNV kommt bislang nur in Teilen von Deutschland vor, und Fälle außerhalb der bekannten Endemiegebiete könnten auf eine Ausweitung dieser hindeuten.
19.78 Windpocken (Varicella-Zoster-Virus)
19.78.0.1 Impfangaben
In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.
Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.
Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:
< nein > wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
< ja > wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.
Um Details zu den gegen die Krankheit gerichteten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst
Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.
Mit Impfung ist die aktive Immunisierung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.
19.78.0.2 Klinische Informationen
Das klinische Bild einer Varicella-Zoster-Erkrankung ist definiert als eine der beiden Formen: Windpocken oder Herpes Zoster. Für beide sind jeweils ein spezifisches und ein unspezifisches klinisches Bild definiert. Das Feld Krankheitsform (berechnet) dient der Unterscheidung der Melde-Sachverhalte und wird automatisch aus den angegebenen Symptomen und Labormethoden berechnet. Darüber hinaus wird das sogenannte ‚fetale (kongenitale) Varizellensyndrom’ (gemäß Landesmeldeverordnung) nur dann übermittelt, wenn keine zusätzlichen Symptome vorliegen, die eine der beiden erstgenannten Krankheitsformen beschreiben.
INFO Das spezifische klinische Bild eines Herpes Zoster führt nur ohne labordiagnostischen Nachweis zur Übermittlung gemäß Landesverordnung. Das spezifische klinische Bild des Herpes Zoster mit Nachweis von Varicella-Zoster-Virus erfüllt die Falldefinition der labordiagnostisch nachgewiesenen (Varicella-Zoster-)Infektion bei nicht erfülltem klini-schen Bild der Windpocken und wird gemäß IfSG übermittelt.
19.78.0.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Die Bewertung des Nachweises von Varicella-Zoster-Virus setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Varizellen-Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.
19.78.0.4 Epidemiologische Informationen
Hier können Angaben zum Expositionsort, zur Zugehörigkeit zu einem Ausbruch und zu Kontaktpersonen gemacht werden.
Zusätzliche Eigenschaften
Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.
19.79 Yersiniose
INFO Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.
19.79.0.1 Klinische Informationen
Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert/kolonisiert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.
19.79.0.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis
Der labordiagnostische Nachweis von darmpathogenen Yersinia-Spezies (meist Y. enterocolitica oder Y. pseudotuberculosis) nach Isolierung (kulturell) und der Nukleinsäurenachweis (z.B. mittels PCR) sind übermittlungspflichtig. Das Ergebnis der Bestimmung humanpathogener Y. enterocolitica-Serotypen sollte übermittelt werden, falls Ihnen diese Information vorliegt. Wurde ein Serotyp ermittelt, der nicht den Kategorien O:3, O:9, O:5,27 oder O:8 zugeordnet werden konnte, wählen Sie bitte die Kategorie < andere/sonstige > aus. Um einzelne Yersinia-Spezies auszuwählen, klicken Sie auf das offene Dreieck vor dem Eintrag < Yersinia spp. > angeklickt wird. Falls bei einem Nukleinsäurenachweis mittels PCR bekannt ist, ob das virF-Gen und/oder das ail-Gen nachgewiesen wurde, geben Sie dies bitte an. Falls der Biovar bekannt ist, geben Sie diese Information bitte an.
Angaben zur verminderten Carbapenem-Empfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Meropenem bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den Text „Angaben zur Resistenz- und Carbapenemase-Testung” oder auf das davorliegende Dreieck
.
19.80 Zikavirus-Erkrankung
Die Zikavirus-Erkrankung, gehört zu denjenigen durch Arboviren ausgelösten Erkrankungen, die in einer eigenen Kategorie erfasst werden.
INFO Die Zikavirus-Erkrankung unterliegt der Einzelfallkontrolle.
19.80.0.1 Klinische Informationen
Hier wird u.a. abgefragt, ob eine konnatale Zikavirus-Infektion vorliegt. Mütter, die ein Kind mit einer konnatalen Zikavirus-Erkrankung geboren haben, sollen auch dann als eigener Fall erfasst und übermittelt werden, wenn sie selbst nicht symptomatisch waren. Ebenso soll erfasst und übermittelt werden, ob ein Guillain-Barré-Syndrom infolge der Infektion aufgetreten ist, falls diese Information dem Meldenden oder dem Gesundheitsamt vorliegt.
19.80.0.2 Epidemiologische Informationen
Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen). Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 3-12 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.
19.81 Weitere Krankheiten, nicht meldepflichtig nach IfSG
Für einzelne nach IfSG meldepflichtige Krankheiten wurden bereits Symptom- und Labornachweis-Konstellationen beschrieben, die lediglich der Meldepflicht gemäß Landesverordnung unterliegen und die dementsprechend übermittelt werden.
Darüber hinaus können in SurvNet@RKI auch Fälle von Krankheiten angelegt werden, die nur meldepflichtig gemäß Landesverordnung sind*, oder für die keine Meldepflicht besteht, deren Erfassung und Nachverfolgung im Gesundheitsamt jedoch von besonderem Interesse ist.
| EAH | Amoebiasis* | BOB | Lyme-Borreliose* |
|---|---|---|---|
| AST | Astrovirus* | MGV | Meningoenzephalitis, andere* |
| CHT | Chlamydia trachomatis* | MPM | Mycoplasma* |
| CYM | Cytomegalie* | PIN | Parainfluenza* |
| ETV | Enterovirus* | ||
| GBR | Gasbrand* | PVB | Ringelröteln* |
| NEG | Gonorrhoe* | SPY | Scharlach* |
| GBS | Gruppe-B-Streptokokken* | CLT | Tetanus* |
| HFM | Hand-Fuß-Mund-Krankheit | TTV | Tollwutexpositionsverdacht*/** |
| PED | Kopfläuse | TO2 | Toxoplasmose, postnatal* |
| SCA | Krätzmilben | ** gemäß § 6.1.4 IfSG meldepflichtig, aber nicht übermittlungspflichtig |
Fälle, die einer Meldepflicht gemäß Landesverordnung unterliegen, werden nur automatisch (implizit) übermittelt, wenn im Bundesland des erfassenden Gesundheitsamt eine Meldeverordnung existiert. Eine explizite Übermittlung ist jedoch immer möglich. Fälle, für die keine bundes- oder landesweite Meldepflicht gemäß §§ 6,7 IfSG besteht, z.B. Kopflausbefall, werden nicht automatisch übermittelt, sondern verbleiben im Gesundheitsamt. Ist eine Informationsweitergabe an die Landesstelle und das RKI erwünscht, kann auch hier die Übermittlung erzwungen werden.
Um einen entsprechenden Datensatz anzulegen, wählen Sie:
- im Fenster Neuer Datensatz als Kategorie: Fall und danach