31  Besonderheiten der Fallerfassung

Die Beschreibung der Fallerfassung in -fallerfassung beschränkt sich auf die generelle Vorgehens­weise und die Bedeutung von Abschnitten und Feldern des Fall-Datenblattes, die für alle Übermittlungs­katego­rien gleichermaßen gelten. Im Folgenden wird nun auf die spezifischen Aspekte der Fall­bearbeitung eingegangen. Dabei wird nicht nur auf erkrankungsspezifische Eingabe­felder verwiesen, sondern es wird auch versucht, die Bedeutung einzelner Felder, bei denen es in der Vergangenheit häufiger zu Missverständnis­sen kam, klarzustellen.

Die nachfolgenden Erläuterungen berücksichtigen die Umsetzung der Falldefinitionen 2023 (Schema 10 FD2023; siehe 3.1.3 Versionierung). Für ältere SurvNet@RKI-Versionen konsultieren Sie bitte eine frühere Ausgabe des Handbuchs.

Das Handbuch ist als Hilfestellung bei der Erfassung und Vereinheitlichung von zu übermitteln­den Daten mit Hilfe des Programms SurvNet@RKI gedacht. Es ist nicht als Anleitung zu verstehen, wie in den Gesundheitsamt bei der Bearbeitung eingehender Meldungen oder bei der Fall-Recherche vorzugehen ist.

31.1 Acinetobacter - Infektion oder Kolonisation

Diese Übermittlungskategorie umfasst alle zum Acinetobacter-baumannii-Komplex gehörigen Spezies, z. B. A. baumannii, A. pittii, A. nosocomialis, mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante. Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungs­verordnung vom 1.6.2016 müssen sowohl Infektionen als auch Kolonisationen gemeldet und übermittelt werden.

31.1.1 Klinische Informationen

Nachdem Sie bei ### Klinische Informationen verfügbar: ja ausgewählt haben, tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde. Infektionen, die ärztlich diagnostiziert wurden erfüllen das klinische Bild und werden in der Falldefinitionskategorie C erfasst. Nachgewiesene Kolonisationen dagegen fallen in die Falldefinitionskategorie D.

31.1.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger lassen sich einzelne Acinetobacter-Spezies auswählen, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Acinetobacter > angeklickt wird.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

Damit ein Acinetobacter-Fall mit nachgewiesener Carbapenem-Nichtempfindlichkeit transportiert wird, muss außerdem mindestens eine der angebotenen Labormethoden zum Erregernachweis ausgewählt sein.

31.2 Adenovirus-Konjunktivitis

Gemäß § 7 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird dem Gesundheitsamt nur der direkte Nachweis von Adenoviren aus Konjunktivalabstrich, sofern er auf eine akute Infektion hinweist, gemeldet.

Auch Nachweise aus anderen Materialien (z.B. Respirationstrakt oder Stuhl) bzw. Symptome, die einer Meldepflicht gemäß Landesverordnung unterliegen, können hier mit erfasst werden. Die unterschiedlichen Meldekategorien werden automatisch aus den angegebenen Symptomen und Labormethoden berechnet.

31.2.1 Epidemiologische Informationen

Ausbrüche in dieser Kategorie müssen mindestens einen Fall mit direktem Nachweis von Adenoviren im Konjunktivalabstrich enthalten. Eine epidemiologische Bestätigung ist auch durch labordiagnostischen Nachweis bei einer anderen Person mit gemeinsamer Expositionsquelle gegeben.

31.3 Adenovirus, weitere

Die bisherige Kategorie „Adenovirus, Länderverordnung (AD2)” ist im „Schema 3.0 FD2015” von SurvNet@RKI nicht mehr vorhanden. Die Krankheitsform zur Unterscheidung der unterschiedlichen Sachverhalte (Keratokonjunktivitis oder andere Form) wird automatisch aus den angegebenen Symptomen und Labormethoden berechnet.

31.4 Arbovirus-Erkrankung

Arboviren sind eine durch den Übertragungsweg definiert Gruppe und umfasst alle durch Gliederfüßer (Arthropoden), z. B. Zecken oder Mücken, auf den Menschen übertragenen Viren aus verschiedenen Virusfamilien. Nur Arbovirus-Erkrankungen, für die es keine eigene Übermittlungskategorie gibt (z.B. West-Nil-Virus), werden in dieser erregerübergreifenden Kategorie erfasst und übermittelt; Arbovirus-Erkrankungen, bei denen hämorrhagische Verläufe auftreten können, dagegen weiter in der Kategorie Virale Hämorrhagische Fieber (VHF). Der Eintrag „Schweres-Fieber-mit-Thrombozytopenie-syndrom-Virus (severe fever with thrombocytopenia syndrome virus, Huaiyangshanvirus, SFTSV)” wurde aus dem Erreger-Katalog der Arbovirus-Erkrankungen entfernt und findet sich jetzt gleichfalls bei den VHF.

31.4.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen). Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit - die Einträge zum Expositionsort.

31.5 Bornavirus-Erkrankung

31.5.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Ein Antigennachweis aus Liquor oder Serum ist als Nachweis nicht ausreichend. Der direkte Erregernachweis gelingt häufig nur aus Hirngewebe. Ein negativer Befund im Liquor schließt eine Bornavirus-Erkrankung nicht aus.

31.6 Botulismus

31.6.1 Klinische Informationen

Um Symptome/Kriterien eingeben zu können, wählen Sie bitte zunächst die Krankheitsform des Botulismus aus. Die Auswahl (Lebendmittelbedingter, Säuglings-, Wund-, Iatrogener, Inhalations-Botulismus) bestimmt, welche Symptome nachfolgend benannt werden können.

31.6.2 Epidemiologische Informationen

Der Toxin-Nachweis in Resten eines verzehrten Lebensmittels im Zusammenhang mit dem Klinischen Bild eines Botulismus erbringt unter der Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 12-36 Stunden, gelegentlich mehrere Tage) die epidemiologische Bestätigung, die dann manuell eingegeben werden sollte. Gleiches gilt für den Nachweis von Sporen (z.B. in Honig) bei Säuglingsbotulismus. Bitte geben Sie, auch bei fehlendem Nachweis im Lebensmittel, für lebensmittelbedingten und Säuglingsbotulismus auch die Ihnen zur Exposition vorliegenden Angaben ein (z.B. Art des verzehrten Lebensmittels, Zubereitungsform usw.).

Bei nachweislicher Injektion oder Inhalation des Neurotoxins geben Sie bitte ebenfalls die epidemiologische Bestätigung (manuell) des Falles ein. Für den iatrogenen Botulismus kann außerdem angegeben werden, ob die Verabreichung des Toxins im Rahmen einer medizinischen oder kosmetischen Behandlung erfolgt ist.

31.7 Brucellose

31.7.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger lassen sich einzelne Brucella-Spezies auswählen, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Brucella > angeklickt wird.

Gemäß der Falldefinition von 2023 erfüllen lediglich Brucella melitensis, Brucella abortus, Brucella canis, Brucella suis und Brucella sp. ohne weitere Differenzierung den labordiagnostischen Nachweis für eine Brucellose-Infektion.

Wird eine andere Spezies als die o.g. gemeldet (z.B. Brucella antropi), ist kein Fall zu erfassen bzw. muss für erfasste Fälle die Angabe “-andere/sonstige-” gewählt werden.

31.7.2 Epidemiologische Informationen

Infektionen werden häufig im Ausland erworben. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reise-route und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (5-60 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.

31.8 Campylobacter-Enteritis

31.8.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der labordiagnostische Nachweis von darmpathogenen Campylobacter spp. nach Isolierung (kulturell), Antigennachweis, oder Nukleinsäurenachweis (PCR) ist übermittlungspflichtig. Wenn der Erregernachweis mit einer anderen Methode erfolgte, besteht die Möglichkeit, im Feld Labormethoden „andere Labormethode” auszuwählen, was jedoch nicht als labordiagnostischer Nachweis gewertet wird.

Das Ergebnis der Speziesbestimmung, z.B. Campylobacter jejuni, sollte übermittelt werden, falls Ihnen diese Information vorliegt. Im Feld Erreger öffnet sich eine Auswahlliste mit hinterlegten Campylobacter-Spezies, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Campylobacter spp. > angeklickt wird. In der Auswahlliste haben Sie bei den Spezies C. fetus, C. hyointestinalis, C. jejuni und C. sputorum zusätzlich die Möglichkeit, die Subspezies anzugeben, wenn das offene Dreieck vor dem entsprechenden Eintrag zur Spezies angeklickt wird. Falls eine Campylobacter-Spezies diagnostiziert wurde, die nicht in der Auswahlliste aufgeführt ist, wählen Sie bitte „andere/sonstige”.

Infektionen mit Erregern der Gattung Helicobacter spp. (vormals Campylobacter) können unter der Übermittlungskategorie „Weitere Bedrohliche (gastro)” unter Angabe des Erregers „Helicobacter” übermittelt werden.

31.9 Chikungunyavirus-Erkrankung

Chikungunyavirus-Erkrankungen wurden zuvor in der Kategorie VHF erfasst. Sie zählen neben Denguefieber zu den häufigsten nach Deutschland importierten Arbovirus-Erkrankungen und werden deshalb in einer eigenen Kategorie erfasst.

31.9.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 3-12 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.10 Cholera

31.10.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Impfstoff bitte den zuletzt erhaltenen Impfstoff angeben.

31.10.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

In dieser Kategorie sind Vibrio-cholerae -Infektionen (Erregerisolierung) mit Nachweisen des O1- oder O139-Antigens und Nachweis des Toxins bzw. Toxingens im Isolat zu übermitteln. Im Feld Erreger lassen sich die Serogruppen auswählen, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < V cholerae > angeklickt wird

Infektionen mit nicht-toxintragenden (O1- und O139-Antigen negativen) Vibrio cholerae, sowie anderen Vibrionen wie V. vulnificus oder V. parahaemolyticus, die auch in deutschen Gewässern vorkommen und z.B. Wundinfektionen oder heftige Durchfälle hervorrufen können, sollten in der Kategorie „Nicht-Cholera-Vibrionen-Erkrankungen ” übermittelt werden.

31.10.3 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland für Cholera liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (1-5 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.11 Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK)

Die bisherige Kategorie „neue Variante Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJV)” ist im „Schema 3.0 FD2015” von SurvNet@RKI nicht mehr vorhanden. Fälle dazu können jetzt in der Kategorie „Creutzfeld-Jakob-Krankheit” (nach Auswahl der entsprechenden Krankheitsform im Abschnitt Klinische Informationen des Fall-Datenblattes) eingegeben werden.

31.12 Creutzfeld-Jakob-Krankheit, sporadische Form (klassische CJK)

31.12.1 Klinische Informationen

Das klinische Bild einer CJK liegt gemäß Beurteilung durch das „Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien” vor.

31.12.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der neuropathologische Nachweis für eine CJK liegt gemäß Beurteilung durch das „Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien” vor.

31.12.3 Epidemiologische Informationen

Die Angabe von Risiken (medizinischer Eingriff mit Kontakt zu potentiell kontaminierten Materialien) für einen CJK-Fall, bei dem das klinische Bild erfüllt ist, führt zur epidemiologischen Bestätigung und damit zur Klassifikation als iatrogene CJK.

31.13 Creutzfeld-Jakob-Krankheit, variante Form (vCJK)

31.13.1 Klinische Informationen

Das klinische Bild einer vCJK liegt gemäß Beurteilung durch das Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien vor.

31.13.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der neuropathologische Nachweis für eine vCJK liegt gemäß Beurteilung durch das Nationale Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien vor.

31.13.3 Epidemiologische Informationen

Risiken (medizinischer Eingriff mit Kontakt zu potentiell kontaminierten Materialien) sollten angegeben werden, sofern Informationen dazu vorliegen.

31.14 Schwer verlaufende Clostridioides-difficile-Erkrankung

31.14.1 Klinische Informationen

Die nach IfSG meldepflichtige schwere Verlaufsform liegt vor, wenn mindestens eines der 4 angegebenen Symptome/Kriterien vorliegt.

31.15 Clostridioides-difficile-Infektion, weitere

Zusätzlich können auch weitere Labornachweise von C.difficile-Infektionen erfasst werden, die nicht dem schweren Verlauf entsprechen (Fälle werden nur in Sachsen transportiert). Die Krankheitsform zur Unterscheidung der unterschiedlichen Sachverhalte wird automatisch aus dem angegebenen Symptom (Durchfall, nicht näher bezeichnet) und den eingesetzten Labormethoden berechnet.

31.16 COVID-19

Diese Kategorie wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie neu eingeführt. Bis dahin wurden SARS-CoV-2-Erregernachweise und COVID-19-Erkrankungen in der Kategorie WBK mit einem generischen Fall-Datenblatt erfasst.

31.16.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angaben, ob die Person verstorben ist (Datum und Grund) sowie zur Hospitalisierung (von/bis, intensivmedizinischen Behandlung) dienen der Beurteilung der Krankheitsschwere und sind dringend erforderlich. Werden im Verlauf der Erkrankung neue Informationen diesbezüglich verfügbar, sollten die Angaben aktualisiert werden.

Die Information, ob eine Person in einer für den Infektionsschutz relevanten Einrichtung betreut, untergebracht oder tätig ist/war (Art der Einrichtung, Zeitraum und Rolle der Fallperson) ist für die Kontaktpersonennachverfolgung wichtig um zu prüfen, ob der Fall in der infektiösen Periode ggf. in dieser/n Einrichtung/en weitere Personen exponiert hat (Mehrfachangaben sind möglich).

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Impfstoff bitte den zuletzt erhaltenen Impfstoff angeben.

Im Feld Fall bekannt durch kann eingetragen werden, auf welchem Weg der Fall beim Gesundheitsamt bekannt wurde. Sollten mehrere Auswahlmöglichkeiten zutreffen, sollte das zeitlich erste Ereignis bzw., wenn dieses nicht bestimmbar ist, das relevanteste ausgewählt werden.

31.16.2 Klinische Informationen

Sollte die Person asymptomatisch sein oder keine mit COVID-19 vereinbaren Symptome aufweisen, sollte unter ### Klinische Informationen verfügbar der Eintrag < Ja, aber ohne Symptomatik, die für die gemeldete Krankheit bedeutsam ist > ausgewählt werden. Beim Vorliegen von COVID-19-Symptomen können akute respiratorische Symptome und typische sonstige Symptome angegeben werden. Das klinische Bild einer COVID-19-Erkrankung ist nur bei Vorliegen einer Lungenentzündung erfüllt. Halsschmerzen, Husten oder Schnupfen alleine definieren das unspezifische klinische Bild. Angaben zum Vorliegen eines akuten, schweren Atemnotsyndroms oder zu erforderlicher Beatmung dienen der Bewertung der Krankheitsschwere.

Die Angabe des Erkrankungsbeginns bei Fällen mit Symptomen ist wichtig, um einzuschätzen, in welchem Zeitraum sich die Person möglicherweise infiziert hat und in welchem Zeitraum sie selbst infektiös war. Dadurch kann die Kontaktpersonennachverfolgung gezielter durchgeführt und die epidemiologische Situation besser bewertet werden.

31.16.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Es muss ein direkter Erregernachweis mittels Nukleinsäure-Nachweis (z.B. durch PCR) oder eine Erregerisolierung (kulturell) vorliegen, damit die Kriterien für den labordiagnostischen Nachweis erfüllt sind. Der Serostatus bezeichnet die An- oder Abwesenheit spezifischer Antikörper im Patientenserum. Durch Hinzufügen eines Eintrags kann hier festgehalten werden, wann ein SARS-CoV-2-Antikörper (IgM, IgG, IgA) nachgewiesen wurde. Im Feld Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance) kann das Ergebnis einer Subtypisierung eingetragen werden.

Falls es sich bei dem Fall um eine Reinfektion handelt. kann dies im entsprechenden Feld vermerkt werden. Nach dem Öffnen der Eingabemaske weitere Informationen zur Bewertung der Reinfektion können Details eingetragen werden, anhand derer die Kategorie der Reinfektion ermittelt wird.

Im Feld Ko-Infektion mit Influenzavirus wird die Verknüpfung mit einem Influenza-Fall angezeigt, wenn in diesem eine Ko-Infektion mit SARS-CoV-2 eingetragen wurde.

31.16.4 Epidemiologische Informationen

Bitte geben Sie im Abschnitt „### Epidemiologische Informationen” möglichst vollständig Informationen zur möglichen Exposition ein. Als Expositionsort bei Aufenthalt im Ausland geben Sie bitte die erste Verwaltungsebene, das Bundesland, den Bundesstaat bzw. die Provinz (z.B.: Asien > Ostasien > China > Hubei Sheng) sowie den Expositionszeitraum an, soweit Informationen vorliegen. Bei einer Rundreise können auch mehrere Expositionsorte angegeben werden. Auch Reisen/Aufenthalte in Deutschland und/oder der Aufenthalt am Wohnort in der Expositionszeit sollten auf Kreisebene angegeben werden.

Die Zugehörigkeit zu einem Ausbruch sollte stets erfasst werden. Ist eine Ausbruchserfassung nicht möglich, sollte zumindest das Wahrscheinliche Infektionsumfeld für den Fall angegeben werden. Jedoch muss dabei das Infektionsumfeld sicher bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit feststehen (Mehrfachangaben möglich). Es ist darauf zu achten, dass die Informationen konsistent mit anderen Feldern sind (z.B. Erfassung der Tätigkeit/Betreuung/Unterbringung in Einrichtungen). In keinem Fall sollten hier alle möglichen Expositionen eingetragen werden.

Die Angabe, ob eine Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte, ist wichtig, um bewerten zu können, bei wie vielen COVID-19-Fällen die Exposition bzw. Infektionskette bekannt ist. Das gibt einen Hinweis darauf, wie gut das Infektionsgeschehen in Deutschland erfasst und kontrolliert wird.

Die epidemiologische Bestätigung unter Berücksichtigung der Inkubationszeit ist gegeben bei

  • Kontakt mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion oder bei

  • Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) (spezifisches klinisches Bild) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim.

Der Kontakt zu einem bestätigten Fall ist definiert sich über

  • Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder oder

  • Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war.

Für bei Risikopatienten können Angaben zum Vorliegen von Risikofaktoren erst getätigt werden, nachdem im Feld Risikofaktoren ja ausgewählt wurde.

Maßnahmen, die das Gesundheitsamt ergreift, können dokumentiert werden. Dazu gehören die Absonderung und ggf. angeordnete Tätigkeitsverbote samt den betreffenden Zeiträumen. Gemäß § 11 Abs. 1 IfSG dürfen diese Angaben an die zuständigen Landesbehörden und das RKI übermittelt werden.

Im Feld mutmaßlich angesteckt bei kann eine direkte Verknüpfung mit dem Fall hergestellt werden, bei dem sich die betroffene Person mutmaßlich angesteckt hat. Dieses Feld sollte nur ausgefüllt werden, wenn eine hohe Sicherheit hinsichtlich der Übertragung besteht.

Im Gegensatz zur Erfassung von Ausbrüchen, können damit Fälle direkt in Beziehung gesetzt und Infektketten besser analysiert werden. Für einen Fall kann sowohl eine Zugehörigkeit zum Ausbruch als auch die Infektkette angegeben werden. Beide Informationen ergänzen sich.

Zur Erfassung der Kontaktpersonen des Patienten können Kontaktpersonenvorgänge angelegt werden. Zu jedem Kontakt können in einem Protokoll geplante Aktionen zur Beobachtung der Kontaktperson erfasst und auch deren Ergebnis eingetragen werden (Näheres -eigenschaften). Auch für den Fall können im Verlauf Planung und Ergebnisse von Nachfragen zu Symptomen und von Tests protokolliert werden.

31.17 Denguefieber

31.17.1 Klinische Informationen

Wie aus den Falldefinitionen ersichtlich, ist das Klinische Bild bei Denguefieber dreistufig: Schon das klassische „Denguefieber”, für das als klinisches Bild Fieber ausreicht, ist übermitt-lungspflichtig. Kommt zum Fieber eine vollständige Kombination von hämorrhagischen Symp-to­men hinzu, die die Definition des hämorrhagischen Verlaufs erfüllt, handelt es sich um „hämorrhagisches Denguefieber”. Kommen zum letzteren noch Zeichen von Kreislaufversagen hinzu, handelt es sich um ein „Dengue-Schock-Syndrom”.

Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.

31.17.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Um eine hohe Sensitivität der Denguefieber-Surveillance zu gewährleisten, lässt die Falldefini­tion schon einen einmaligen Nachweis von IgM-Antikörpern gegen Antigene eines der vier Dengue-Serotypen als Nachweis zu. Sollte vom Labor ein späterer bestätigender zweiter IgM- oder IgG-Antikörpernachweis (z.B. ein Titeranstieg) nachgemeldet werden, wäre es wünschens­wert in diesem Fall den Eintrag der Nachweisart (Labormethode) entsprechend zu ändern, um im Rückblick die Gesamtdatenqualität besser einschätzen zu können. Ein Nachweis des NS1-Anti­gens ist jedoch höherwertig als die Serologie und sollte unbedingt vermerkt werden. Bei Exposi­tionsländern, die nicht als Dengue-Endemiegebiet bekannt sind, fordert die Falldefini­tion eine höhere Qualität an Labornachweis (z.B. einen Antigennachweis zusätzlich zu einem IgM-Antikörpernachweis).

31.17.3 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Expositionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und häufig außer­halb Europas. Ausnahmen traten zuletzt im Jahr 2012 auf Madeira auf und könnten auch z.B. bei nosokomialer Übertragung, oder bei zunehmender Ansiedelung geeigneter Mücken-Vektoren in Europa vorkommen. Bitte prüfen Sie sorgfältig- anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-14 Tage) - die diesbezüglichen Einträge zum Expositions­ort. Bei Expositionsländern, die nicht als Dengue-Endemiegebiete bekannt sind (inkl. Deutschland), fordert die Falldefinition eine höhere Qualität an Labornachweis.

31.18 Diphtherie

Viele der bisher bekannten Informationen zu bspw. Infektionsrisiken oder Impfschutz der Diphtherie beziehen sich überwiegend auf den klassischen Diphtherie-Erreger Corynebacterium (C.) diphtheriae. In den letzten Jahren wurde die Mehrzahl der Diphtheriefälle aber durch Corynebacterium ulcerans hervorgerufen, ein Erreger, zu dem noch wenig bekannt ist bzgl. sekundärer Transmission, Impfschutz oder Infektionsrisiken. Ein ab Frühjahr 2019 durchgeführtes mehrjähriges Projekt zur intensivierten Surveillance von übermittlungspflichtigen Diphtheriefällen soll diese Informationslücken durch Erhebung zusätzlicher Angaben zu Impfstatus, Infektionsrisiken, Antibiotika- und Antitoxintherapie schließen, um Handlungs- und Impfempfehlungen (weiter-)entwickeln zu können.

Den eigens dafür entwickelten Diphtherie-Fragebogen zum Fall öffnen Sie über die gleichnamige Schaltfläche im Register Fall in der Gruppe Infos der Multifunktionsleiste. Der Fragebogen wird dem Fall als Dokumentenanhang (?sec-aktualisierungsstatus) beigefügt. Vergessen Sie bitte nicht den ausgefüllten Fragebogen zu speichern und die automatisch generierte Annotation als öffentlich zu markieren, damit ein Transport an das RKI ermöglicht wird (Näheres zu Annotationen -annotationen).

31.18.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Impfstoff ist der zuletzt erhaltene Impfstoff mit Diphtheriekomponente anzugeben.

31.18.2 Klinische Informationen

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild ist definiert als < festhaftende pseudomembranöse Beläge im Nasen-Rachen-Raum oder Larynx > (spezifische respiratorische Diphtherie) oder < Haut- oder Bindehautläsion > (Hautdiphtherie). Das unspezifische klinische Bild einer akuten Diphtherie besteht als unspezifische respiratorische Diphtherie bei Vorliegen von Halsschmerzen oder nasalem Ausfluss oder bei krankheitsbedingtem Tod.

31.18.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger können die toxinbildenden Erreger Corynebacterium diphtheriae sowie die die Spezies Corynebacterium ulcerans und Corynebacterium pseudotuberculosis ausgewählt werden. Für „Corynebacterium diphtheriae” lässt sich der Biotyp (C. diphtheriae mitis, C. diphtheriae gravis, C.diphtheriae intermedius) näher eingrenzen, wenn das vor dem Eintrag „Corynebacterium diphteriae” liegende, offene Dreieck angeklickt wird.

Ergebnisse der Biotypisierung, die aus Referenzlaboren oft erst nachträglich vorliegen, sollten in jedem Fall in das Feld Erreger nachgetragen und damit eine aktualisierte Übermittlung des Falles veranlasst werden.

Der labordiagnostische Nachweis ist erst erfüllt, wenn der direkte Erregernachweis und Nachweis des Toxingens (z.B. mittels PCR) und/oder des Diphtherie-Toxins (z.B. mittels Elektest; zumeist im Konsiliarlabor für Diphtherie durchgeführt) aus dem Isolat vorliegen.

Info: Die Bewertung von Erreger- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.

31.19 E.coli-Enteritis

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b IfSG der direkte oder indirekte Nach­weis von sonstigen darmpathogenen Stämmen von Escherichia coli (d.h. außer EHEC), soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Seit dem 1.1.2015 werden ent­sprechende Fälle nicht mehr an die Landesstelle bzw. das RKI übermittelt. Ungeachtet dessen bleibt die Meldung gemäß IfSG wichtig für Maßnahmen auf lokaler Ebene. Im Falle eines Ausbruchs­geschehens oder anderer Situationen von besonderem Interesse kann die Übermitt­lung an Landesstelle und RKI erzwungen werden (Kapitel 76.1).

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen jedoch sowohl Infektionen als auch Kolonisationen mit Enterobacteriaceae gemeldet und übermittelt werden, sofern eine Carbapenem-Nichtempfindlichkeit vorliegt.

Klinische Information

Tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde.

31.19.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

In dieser Meldekategorie sind alle gastroenteritischen Pathogruppen von Escherichia coli (z.B. EPEC) zusammengefasst, mit Ausnahme von EHEC, für die eine eigene Übermittlungs­kategorie existiert. Der ordnungsgemäße Nachweis einer Pathogruppe kann nur genotypisch durch den Nachweis charakteristischer Gene erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, „andere Labormethode” für den Erregernachweis auszuwählen. Allerdings erfüllt der Nachweis einer dieser Patho­gruppen durch andere Nachweisverfahren nicht die Falldefinition.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck

⇨ Damit ein E.coli-Fall mit nachgewiesener Carbapenem-Nichtempfindlichkeit transportiert wird, muss außerdem mindestens eine der angebotenen Labormethoden zum Erregernachweis ausgewählt sein.

31.20 Ebolafieber

Klinische Information

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als Ebolafieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.

Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.

31.20.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Expositionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Euro­pas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (2-21 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.21 EHEC-Erkrankung

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.21.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

Klinische Information

Tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde.

31.21.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der Begriff EHEC wird synonym zu den Begriffen STEC (Shigatoxin-produzierende Escherichia coli) bzw. VTEC (Verotoxin-produzierende Escherichia coli) verwendet. Der Nachweis von Shigatoxin (syn. Verotoxin) oder einem Gen für Shigatoxine ist übermittlungspflich­tig, sofern der Nachweis aus einem für die Diagnostik geeigneten Material erfolgte. Es wird unterschieden, ob der Toxinnachweis bzw. der Toxin-Gennachweis aus Stuhl oder einer Stuhlkultur erfolgt ist. Die kulturelle Erregerisolierung und die Serotypie sind für epidemiologische Fragestellungen wichtig und gehören zu einer voll­ständigen EHEC-Diagnostik, werden aber selten vom primär diagnostizierenden Labor durch-ge­führt. Das Ergebnis der Serotypie, präziser die Bestimmung des O-Antigens (welches eine Serogruppe definiert) sollte stets übermittelt werden, auch wenn das Ergebnis häufig zeitver­zögert nachgemeldet wird. Vor allem auf Basis dieser Angaben können Zusammen­hänge zwischen Fällen und somit ggf. auch überregionale Ausbrüche sichtbar gemacht werden.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.22 Enterobacteriaceae - Infektion oder Kolonisation

Diese Übermittlungskategorie umfasst alle Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante, mit Ausnahme der isolierten Nichtempfindlichkeit gegenüber Imipenem bei Proteus spp., Morganella spp., Providien­cia spp. und Serratia marcescens. Es müssen sowohl Infektionen als auch Kolonisationen gemeldet und übermittelt werden.

Carbapenem-Nichtempfindlichkeiten bei Enterobacteriaceae-Infektionen, für die es eine eigene Übermittlungskategorie gibt (ECO, EHEC, HUS, Paratyphus, Salmonellose, Shigellose, Typhus, Yersiniose), werden in der krankheitsspezifischen Kategorie erfasst.

31.22.1 Klinische Informationen

Nachdem Sie bei ### Klinische Informationen verfügbar: ja ausgewählt haben, tragen Sie hier bitte ein, ob eine Infektion oder eine Kolonisation festgestellt wurde. Infektionen, die ärztlich diagnostiziert wurden erfüllen das klinische Bild und werden in der Falldefinitionskategorie C erfasst. Nachgewiesene Kolonisationen dagegen fallen in die Falldefinitionskategorie D.

31.22.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger lassen sich einzelne Ernterobacteriaceae-Spezies auswählen, wenn das offene Dreieck vor der jeweiligen Erreger-Gattung angeklickt wird.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck

Damit ein Enterobacteriaceae-Fall mit nachgewiesener Carbapenem-Nichtempfindlichkeit transportiert wird, muss außerdem mindestens eine der angebotenen Labormethoden zum Erregernachweis ausgewählt sein.

31.23 Fleckfieber

31.23.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Euro­pas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubations­zeit (7-14 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.24 FSME

31.24.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige Angaben eingetragen werden.

Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.24.2 Klinische Informationen

Neben allgemeinen Krankheitszeichen (grippeähnliche Symptomatik) kommt es in einem Teil der Fälle zu einer Beteiligung des zentralen Nervensystems (ZNS). Laut klinischen Experten sollten sich alle FSME-Fälle mit ZNS-Beteiligung einem oder mehreren der folgenden 3 klinischen Bilder zuordnen lassen: Meningitis, Enzephalitis, Myelitis. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, diesbezüglich beim behandelnden Arzt erneut nachzufragen.

Eine Studie zur Intensivierten Surveillance der FSME (2018-2020) hat gezeigt, dass die ZNS-Symptomatik in den Meldedaten häufig untererfasst wird. Deshalb sollen Angaben zu einer möglicherweise doch vorhandenen ZNS-Beteiligung bei hospitalisierten Fällen möglichst beim behandelnden Arzt erfragt werden.

31.24.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der FSME-Antikörpernachweis erfolgt i.d.R. mittels eines ELISA oder seltener mittels eines Immunfluoreszenztests (IFT), welche IgG- und IgM-Antikörper getrennt nachweisen. Im Unterschied zu Antikörpernachweisen für andere Erreger ist eine Bestätigung eines IgM-Antikörpernachweises (einzelner deutlich erhöhter Wert) durch IgG-Antikörpernachweis im gleichen Material erforderlich.

IgM-Antikörpernachweise ohne eine Bestätigung durch IgG-Antikörpernachweis erfüllen nicht die Falldefinition.

Ebenfalls erfüllt ein alleiniger IgG-Antikörpernachweis nicht die Falldefinition; diese wird jedoch durch den Nachweis eines Anstiegs von FSME-spezifischen IgG-Antikörpern in aufeinanderfolgenden Proben erfüllt. In seltenen Fällen wird eine FSME mittels eines Neutralisationstests (NT) diagnostiziert, der sowohl IgG- als auch IgM-Antikörper misst, diese aber nicht getrennt nachweist. Sollte der Antikörpernachweis mittels Neutralisationstest (NT) erfolgt sein, vermerken Sie dies bitte in einem Kommentar („Antikörper mit NT nachgewiesen”) und tragen Sie den Nachweis als „IgM…” und als „IgG-Antikörpernachweis (einzelner deutlich erhöhter Wert) aus Blut/Serum” bzw. „... aus Liquor” ein. Wenn die Testung von zwei Proben im NT eine deutliche Änderung ergab, geben Sie diesen Nachweis bitte unter „IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben Proben) ein.

Info: Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. So ist mehrere Monate nach einer FSME-Impfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis unbedingt eintragen.
Bei Personen mit vorheriger FSME-Impfung besteht die Möglichkeit, dass der Labornachweis falsch positiv ist. Deshalb ist eine diagnostische Abklärung am FSME-Konsiliarlabor (KL) mittels NS1-Antikörpertest empfohlen. Bitte veranlassen Sie den Versand einer (Rückstell-)probe: www.rki.de/fsme-einsendeschein . Notieren Sie außerdem in einem öffentlichen Kommentar zum Fall, ob Proben entsprechend weitergeleitet wurden sowie das Ergebnis, sobald der Befund des KL vorliegt.

31.24.4 Epidemiologische Informationen

Die angegebenen Expositionsorte innerhalb Deutschlands (Stadt- und Landkreise) bilden die Grundlage für die Ausweisung der FSME-Risikogebiete für Deutschland. Deshalb ist es erforderlich, die Einträge zum Expositionsort ganz besonders sorgfältig zu prüfen. Wenn möglich, sollte im Freitext vermerkt werden, dass der Infektionsort geprüft wurde.

Beachten Sie bitte die Risikoangaben: Im Feld Zeckenstich kann angegeben werden, ob dem Patienten/der Patientin in den 4 Wochen vor Symptombeginn ein Zeckenstich erinnerlich ist. Auch die Frage nach dem Verzehr von Rohmilch in diesem Zeitraum kann hier beantwortet werden

31.25 Gelbfieber

31.25.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um DetailsDetails zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.25.2 Klinische Informationen

Gelbfieber kann als akut fieberhaftes Krankheitsbild mit oder ohne Zeichen einer hämorrhagischen Verlaufsform auftreten. Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als Gelbfieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.

Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.

31.25.3 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-6 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.26 Giardiasis

31.26.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Um die Eingabemaske für Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.27 Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung

31.27.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Impfstoff ist der zuletzt erhaltenen Impfstoff mit Haemophiluskomponente anzugeben.

31.27.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Geben Sie im Feld Erreger den Kapseltyp an; es sind die Kapseltypen a-f auswählbar. Für nichttypisierbare (unbekapselte) H. influenzae ist < nicht-typisierbare Haemophilus Influenzae > einzutragen. Sollten noch weitere Ergebnisse aus der molekularbiologischen Untersuchung vorliegen, legen Sie bitte dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an. Ergebnisse der Kapseltypisierung, die aus Referenzlaboren oft erst nachträglich vorliegen, sollten in jedem Fall in das Feld Erreger nachgetragen werden, damit eine aktualisierte Version des Falles übermittelt wird.

Wählen Sie unter Labormethoden „Erregerisolierung (kulturell)” bzw. „Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR)” nur aus, wenn der Nachweis tatsächlich für Blut/Serum bzw. Liquor erbracht wurde.

31.28 Hantavirus-Erkrankung

31.28.1 Klinische Informationen

Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.

31.28.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger lassen sich einzelne Hantavirus-Serotypen auswählen, wenn auf das vor dem Eintrag „Hantavirus” liegende offene Dreieck geklickt wird.

Zum Problem von Erregerdifferenzierung und Meldung von Hantavirus-Infektionen:

In vielen Laboren wird bei Verdacht auf Hantavirus-Infektion, u. a. ein serologischer Test auf Antikörper gegen das Hantaanvirus durchgeführt, welches ein Hantavirus-Serotyp ist, der in Deutschland nicht endemisch ist. Dieser Test weist eine hohe Kreuzreaktivität zu anderen Hantavirus-Serotypen auf, was gleichzeitig ein Vorteil aber auch ein Nachteil sein kann. Vorteil, weil aufgrund dieser Kreuzreaktivität auch Infektionen mit anderen, in Deutschland zirkulierenden Serotypen entdeckt werden. Nachteil, weil ein Befund auf dem „Hantaan IgM/IgG positiv” zu lesen ist, leicht als Nachweis einer Infektion mit Hantaanvirus fehlinterpretiert wird.

Eine Einzelfallkontrolle erfolgt nur noch bei Angabe von für Deutschland untypischen Serotypen

Da Hantaanvirus in Deutschland nicht vorkommt, sollte bei Patienten/innen, die nicht verreist waren, ein positiver Befund auf Hantaanvirus-Antikörper als „Hantavirus (nicht näher differenziert)” interpretiert und übermittelt werden. Alternativ kann eine weitere Erreger­differenzierung im Speziallabor (z.B. Konsiliarlabor) erfolgen.

Im Unterschied zu Antikörpernachweisen für andere Erreger ist eine Bestätigung eines IgM- bzw. IgA-Nachweises (einzelner deutlich erhöhter Wert) durch IgG-Antikörper­nachweis erforderlich. IgM- bzw. IgA-Antikörpernachweise ohne eine Bestätigung durch IgG-Antikörpernachweis sowie der alleinige IgG-Antikörpernachweis erfüllen nicht die Falldefinition.

31.28.3 Epidemiologische Informationen

Von einer epidemiologischen Bestätigung kann ausgegangen werden, wenn z.B. mehrere Personen gemeinsam Kontakt zu Mäusen hatten, erkrankten und bei mindestens einer der Personen Hantavirus bzw. entsprechende Antikörper labordiagnostisch nachgewiesen wurden. In diesem Fall wäre eine epidemiologische Bestätigung bei den anderen, Hanta-typisch Erkrankten (ohne Labornachweis) gegeben. Gleiches gilt, wenn ein Virusnachweis in dem Tier gelänge, zu dem der Kontakt bestand.

Die epidemiologische Bestätigung sollte spezifisch angewendet werden Der alleinige Kontakt zu wild lebenden Nagern oder deren Ausscheidungen (ohne Virusnachweis) oder ein gehäuftes regionales Auftreten von Hantavirus-Erkrankungen beim Menschen reichen deshalb nicht aus.

Berufliche Risiken sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.

31.29 Hepatitis (allgemein)

Diese Kategorie ist gedacht zur Erfassung von Fällen, zu denen eine Meldung gemäß § 6 (1) 1. IfSG vorliegt, aber noch keine Meldung bzgl. des Erregernachweises eingegangen ist. Sobald der konkrete Erreger identifiziert ist und dem Fall eine Meldung nach § 7 (1) eingeht, muss die Übermittlungskategorie des Falles angepasst werden, bevor die Erregernachweismeldung dem Fall zugeordnet werden kann.

31.30 Hepatitis A

31.30.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Impfstoff ist der zuletzt erhaltene Impfstoff mit Hepatitis-A-Komponente anzugeben.

Im Feld Anzahl der Impfungen ist die aktive Impfung gemeint. Für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.

### Klinische Informationen

Die Hepatitis A fängt häufig mit eher unspezifischen Symptomen an. Geben Sie als Erkrankungsdatum bitte den Tag ein, an dem sich der Patient/die Patientin erstmals krank gefühlt hat, egal mit welchen der angegebenen Symptome die Erkrankung begann.

Das klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn Fieber oder mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.

31.30.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.

31.30.3 Epidemiologische Informationen

Bei der Hepatitis A ist die Übermittlung epidemiologischer Informationen von besonderer Bedeutung, da es bei dieser Erkrankung leicht zu Ausbrüchen kommen kann, die sich nach der recht langen Inkubationszeit (15-50-Tage) als zeitlich und vor allem räumlich verstreute Fälle manifestieren. Da Ausbrüche auch über längere Zeiträume anhalten können und somit zum Teil die Möglichkeit der Intervention zum Zeitpunkt des Auftretens der Fälle noch gegeben ist, kommt dem Zusammenführen von Fällen mit gleicher Exposition eine große Bedeutung zu. Bitte füllen Sie daher die Angaben zum Infektionsland, zu den Reisedaten möglichst vollständig aus.

Die intensivierte Surveillance der Hepatitis A in Deutschland hat belegen können, dass Personen (und insbesondere Kinder) mit Migrationshintergrund in Deutschland von Hepatitis A überproportional betroffen sind. Um den Erfolg von Präventionsmaßnahmen überprüfen zu können, wurde das Feld Migrationshintergrund eingeführt. Bitte füllen Sie das Feld aus, wenn Ihnen entsprechende Information vorliegt.

Als Personen mit Migrationshintergrund amtlich definiert werden1F[^2]

„alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten,

sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und

alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil”).

Diese Definition schließt neben Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit viele „Russlanddeutsche” mit ein (nach 1949 zugewandert), sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit mit mindestens einem ausländischen oder zugewanderten Elternteil.

31.30.4 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.31 Hepatitis B

Nur eine akute Hepatitis B sollte übermittelt werden. Näheres zur Melde- und Übermittlungspflicht für Hepatitis B unter:

http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/IfSG/HBV/FAQ_Liste_HBV.html

31.31.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Anzahl der Impfungen ist die aktive Impfung gemeint Für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.

31.31.2 Klinische Informationen

Das Klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.

31.31.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung von Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Daher bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.

Der Nukleinsäurenachweis oder ein HBs-Antigennachweis (bestätigt durch einen positiven Befundmit mindestens einer der drei hierzu angebotenen Labormethoden) erbringen den labordiagnostischen Nachweis.

Auch wenn sie für sich genommen nicht als labordiagnostischer Nachweis gewertet werden, sind der Anti-HBc-IgM- Antikörpernachweis und ein vorausgegangener negativer HBV-DNA-Nachweis oder HBsAg-Status wichtige Zusatzinformationen, die übermittelt werden sollten. Bei der Auswahl von andere Labormethode spezifizieren Sie bitte, worum es sich dabei handelt. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.

31.31.4 Epidemiologische Informationen

Informationen zum wahrscheinlichen Übertragungsweg sollten für die letzten 6 Monate vor Diagnosestellung erhoben und übermittelt werden. Zur Übermittlung der Infektionsrisiken und Überprüfung der Plausibilität der Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg können die in der Eingabemaske aufgeführten möglichen Übertragungswege als Anhaltspunkte genutzt werden. Nach Möglichkeit soll nur der nach Ihrer Einschätzung wahrscheinlichste Übertragungsweg angegeben werden, es können aber bis zu max. zwei Angaben gemacht werden.

31.31.5 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.32 Hepatitis C

31.32.1 Klinische Informationen

Alle erstmals diagnostizierten Hepatitis-C-Infektionen (nicht jedoch bereits bekannte, zuvor gemeldete, chronische Infektionen) sind übermittlungspflichtig. Näheres zur Melde- und Übermittlungspflicht für Hepatitis C unter: http://www.rki.de

Das klinische Bild einer Hepatitis ist erfüllt, wenn mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.

Die Information zur Sonderdiagnose „Leberzirrhose” sollte erhoben und übermittelt werden.

Das Stadium der Hepatitis-C-Infektion sollte übermittelt werden, soweit Informationen darüber erhoben werden konnten.

Eine akute Hepatitis C ist wahrscheinlich, wenn eine HCV-Antikörper-Serokonversion (Vorliegen eines negativen HCV-Antikörper- Testergebnisses gefolgt von einem positiven HCV-Antikörpernachweis) innerhalb der letzten sechs Monate stattgefunden hat, oder wenn die Klinik oder der Zeitpunkt der Exposition für eine akute Infektion spricht.

Eine chronische Hepatitis C ist wahrscheinlich, wenn der Infektionszeitpunkt vermutlich länger als sechs Monate zurückliegend oder unbestimmbar ist, oder wenn die klinische Symptomatik (z.B. Vorliegen einer Leberzirrhose) für eine bereits länger bestehende HCV-Infektion spricht.

31.32.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Ein direkter Nukleinsäurenachweis oder ein HCV-Core-Antigennachweis (beide aus Blut) erbringen den labordiagnostischen Nachweis der aktiven HCV-Infektion.

Auch wenn sie für sich genommen nicht als labordiagnostischer Nachweis einer aktiven Infektion gewertet werden, sind der HCV- Antikörpernachweis und ein vorausgegange­ner negativer HCV- Antikörper-Status wichtige Zusatzinformationen, die übermittelt wer­den sollten. Bei der Auswahl von andere Labormethode spezifizieren Sie bitte, wo­rum es sich dabei handelt. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.

Falls das Labor den Befund zum/zur selben Patienten/-in bereits früher erhoben (und gemeldet) hat, oder der einsendende Arzt auf dem Überweisungs-/Abrechnungsschein für Laboratoriums­untersuchungen als Auftragsleistung eine "Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion" angekreuzt hat, sollte der Fall nicht übermittelt werden. Hingegen sollte eine erneute aktive HCV-Infektion bei dem-/derselben Patienten/-in jedoch erneut gemeldet und übermittelt werden.

31.32.3 Epidemiologische Informationen

Informationen zum wahrscheinlichen Übertragungsweg sollten erhoben und übermittelt werden. Zur Übermittlung der Infektionsrisiken und Überprüfung der Plausibilität der Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg können die in der Eingabemaske aufgeführten möglichen Übertragungswege als Anhaltspunkte genutzt werden. Nach Möglichkeit soll nur der nach Ihrer Einschätzung wahrscheinlichste Übertragungsweg angegeben werden, es können aber bis zu max. zwei Angaben gemacht werden.

Für akute Hepatitis C sollten Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg für die letzten 6 Monate vor Diagnosestellung erhoben werden.

Für chronische Hepatitis C, bei der ein Infektionszeitraum bekannt ist oder vermutet wird, sollten Angaben zum wahrscheinlichen Übertragungsweg für die letzten 6 Monate vor dem mutmaßlichen Infektionszeitraum erhoben werden.

Für chronische und unbestimmte Hepatitis C ohne bekannten Infektionszeitraum sollte der generelle wahrscheinliche Übertragungsweg angegeben werden.

31.33 Hepatitis D

31.33.1 Klinische Informationen

Nur eine akute Hepatitis D sollte übermittelt werden.

Das klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.

Eine Hepatitis-D kann sowohl gleichzeitig mit einer Hepatitis B (Simultaninfektion) als auch als Infektion eines HBsAg-Trägers (Superinfektion) auftreten. Die Information zur Koinfektion mit Hepatitis B (Simultaninfektion mit HBV oder Superinfektion zu HBV) sollte erhoben und übermittelt werden.

31.33.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Ein positiver Befund mit mindestens einer der beiden genannten Labormethoden für HBV in Verbindung mit einem positiven Befund mit mindestens einer der beiden angebotenen Labormethoden für Hepatitis-D-Virus erbringen den labordiagnostischen Nachweis.

31.34 Hepatitis E

31.34.1 Klinische Informationen

Das klinische Bild einer akuten Hepatitis ist erfüllt, wenn Fieber oder mindestens eines der drei genannten Hepatitiszeichen ausgewählt wird.

31.34.2 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

31.34.3 Epidemiologische Informationen

Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.

31.35 HUS

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.35.1 Klinische Informationen

Das HUS ist durch das gemeinsame Auftreten der Symptome akutes Nierenversagen (“Nierenfunktionsstörung”), hämolytische Anämie und Thrompozytopenie charakterisiert. Da über die Meldekategorie enteropathisches HUS in der Vergangenheit mehrfach Ausbrüche durch EHEC-Infektionen erkannt wurden, sollten HUS-Fälle schnellstmöglich übermittelt werden.

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild eines akuten enteropathischen HUS ist definiert als mindestens zwei der drei angebotenen Kriterien. Das unspezifische Bild liegt bei ärztlicher Diagnose und Meldung eines akuten enteropathischen HUS wie auch bei krankheitsbedingtem Tod vor.

31.35.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Das enteropathische („enterisch-infekiöse”) HUS wird fast ausschließlich durch EHEC-Infektionen verursacht, in sehr seltenen Fällen kann es auch durch Infektionen mit Shigella dysenteriae zur Entwicklung eines enteropathischen HUS kommen. Wurde EHEC als Erreger identifiziert und eingetragen, erscheint eine Markierung unter EHEC-assoziiert, berechnet.

Ein negativer EHEC-Nachweis sollte nicht als Ausschlussgrund für ein enteropathisches HUS gewertet werden, da die Diagnostik schwierig ist und evtl. erst nach Beendigung der Bakterien-Ausscheidung veranlasst wurde. Daher sollte auch ein HUS mit negativem Erregernachweis als „enteropathisch” angesehen und übermittelt werden, solange keine Informationen zu „nicht-enteropathischen” Ursachen (z.B. Defizienz im Komplementsystem) vorliegen.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.35.3 Epidemiologische Informationen

Entsprechende Risiken sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.

31.36 Influenza

Die bisherige Kategorie „Aviäre Influenza (INA)” ist im „Schema 3.0 FD2015” von SurvNet@RKI nicht mehr vorhanden. Fälle dazu werden jetzt in der Kategorie „Influenza” erfasst. Im Influenza-Datenblatt kann an zwei Stellen zwischen einer saisonalen und einer zoonotischen Erkrankung differenziert werden: In den Klinischen Informationen durch Auswahl einer Krankheitsform und im Abschnitt Labordiagnostischer Nachweis durch Auswahl des Erregers.

31.37 Influenza (humanes Influenzavirus, saisonal oder pandemisch)

Unter diese Krankheitsform sind nur Erkrankungen zu übermitteln, die durch humane Influenzaviren verursacht werden.

31.37.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Um Details zu den dokumentierten Impfungen einzutragen, wählen Sie bitte zunächst Impfung hinzufügen und nehmen danach die Einträge in den Feldern Geimpft am und Impfstoff entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben vor.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.37.2 Klinische Informationen

Bitte wählen Sie nach Angabe des Erkrankungsbeginns die Krankheitsform < Influenza, saisonal oder pandemisch > aus.

Von den Symptomen/Kriterien, die diese Krankheitsform beschreiben, muss mindestens eines vorliegen, damit das klinische Bild erfüllt ist. Pneumonie (Lungenentzündung), beatmungspflichtige Atemwegserkrankung sowie akutes schweres Atemnotsyndrom (ARDS) geben Hinweise auf die Schwere einer Influenzaerkrankung und sollten unbedingt angegeben werden, sofern Information dazu vorliegen. Zurzeit werden bei Erkrankungen mit humanen Influenzaviren Symptome/Kriterien der saisonalen Influenza angeboten. Im Falle einer zukünftigen Influenzapandemie werden weitere Eingabemöglichkeiten zu Risikofaktoren oder Therapie zentral bereitgestellt.

31.37.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Für den Eintrag < A > im Feld Erreger sind weiter differenzierte Angaben zum Subtyp möglich. Nach Klick auf das offene Dreieck vor dem Eintrag öffnet sich die erweitere Auswahl der zirkulierenden saisonalen Influenza-A-Virussubtypen: Influenza A(H1N1)pdm09 oder Influenza A(H3N2). Im Falle einer zukünftigen Influenzapandemie werden weitere Auswahlmöglichkeiten zum humanen pandemischen Virus-(Sub)typ angeboten.

Im Feld Ko-Infektion mit SARS-CoV-2 kann die Verknüpfung mit einem bestehenden. Oder neu angelegten SARS-CoV-2-Fall eingefügt werden.

31.37.4 Epidemiologische Informationen

Bitte prüfen Sie sorgfältig die Einträge zum Expositionsort im In- und/oder Ausland.

Zur personalisierten Erfassung von Kontaktpersonen legen Sie unter Kontaktpersonenvorgänge eine Sammlung von Kontaktpersonen an. Näheres -eigenschaften.

31.37.5 Zusätzliche Eigenschaften

Zur aggregierten Erfassung von Kontakt-Informationen kann die zusätzliche Eigenschaft INVKontaktpersonen hinzugefügt werden. Mittels dieser Feldgruppe können Angaben zur Anzahl von Kontaktpersonen und durchgeführten Postexpositionsprophylaxen sowie zum eingesetzten Wirkstoff getätigt werden. Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.38 Influenza (zoonotisch)

Durch die Verordnung über die Meldepflicht bei aviärer Influenza beim Menschen (Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung - AIMPV) wurde die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Menschen an aviärer Influenza ausgedehnt. Darüber hinaus müssen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, IGV, alle Erkrankungen verursacht durch nicht-humane (= zoonotische) Influenzaviren an die WHO berichtet werden. Bitte beachten Sie daher, dass jeder Fall (Verdacht, Krankheit oder Tod) einer zoonotischen Influenza auch einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt darstellt.

31.38.1 Klinische Informationen

Auch wenn noch keine detaillierten labordiagnostischen Angaben vorliegen, jedoch die Symptoma­tik, Risiko- und Reiseanamnese den Verdacht auf zoonotische Influenza nahelegen, wählen Sie bitte die Krankheitsform < Zoonotische Influenza > aus.

Für einzelne aviäre Influenza-A-Viren (z.B. A(H5N1), A(H7N9)) gibt es spezifische Falldefinitionen, die auf den Webseiten des RKI (Infektionskrankheiten A-Z > Aviäre Influenza) verfügbar sind und bei Bedarf an die epidemiologische Lage angepasst werden können. Sobald erste laborbestätigter Fälle zoonotischer Influenza auftauchen, werden die Anforderungen an Kriterien und Symptome, die zur klinischen Bestätigung führen sollen, in SurvNet@RKI angepasst. Bis dahin werden alle Fälle der Krankheitsform < Zoonotische Influenza > übermitteltübermittelt. Angaben zu Risikofaktoren (vorbestehende Grunderkrankungen, Schwangerschaft) werden gemäß IGV erhoben.

31.38.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Nach Auswahl des Erregers < Influenza A Virus (zoonotisch) > besteht die Möglichkeit, diesen nach H- und N-Typ zu spezifizieren.

31.38.3 Epidemiologische Informationen

Bitte prüfen Sie sorgfältig die Einträge zum Expositionsort im In- und/oder Ausland.

Angaben zu antiviraler Prophylaxe/Therapie werden gemäß IGV erhoben. Spezifizieren Sie bitte unter Zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte, die den Verdacht auf eine zoonotische Influenza begründen.

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.

Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und Datum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.38.4 Zusätzliche Eigenschaften

Zur aggregierten Erfassung von Kontakt-Informationen kann die zusätzliche Eigenschaft INVKontaktpersonen hinzugefügt werden. Mittels dieser Feldgruppe können Angaben zur Anzahl von Kontaktpersonen und durchgeführten Postexpositionsprophylaxen sowie zum eingesetzten Wirkstoff getätigt werden.

31.39 Keuchhusten

31.39.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Fälle jünger als ein Jahr unterliegen mit Einführung der SurvNet@RKI-Version 9.20 der Einzelfallkontrolle (?sec-kontextmenue-ausbruch). Sie erfüllen damit erst die Referenzdefinition, wenn Sie durch das RKI freigeschaltet sind.

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.

Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Die Impfstoffangaben erlauben eine Auswahl nach Produktname. Öffnen Sie die Produktauswahl durch Klick auf das offene Dreieck vor der entsprechenden Impfstoffkategorie

Für Säuglinge sollte zusätzlich vermerkt werden, ob und wenn ja, wann und mit welchem Impfstoff die Mutter während der Schwangerschaft geimpft wurde.

31.39.2 Klinische Informationen

Bei Säuglingen (Kinder im ersten Lebensjahr) kann der Keuchhusten einen weniger typischen Verlauf nehmen. Daher ist das klinische Bild bei ihnen auch erfüllt, wenn der Husten weniger als 14 Tage andauert und zusätzlich Apnoen (Atemstillstände) vorliegen.

31.39.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der Pertussis-Antikörpernachweis erfolgt serologisch mittels eines ELISA. Ein einzelner Nach­weis von IgG-Antikörpern gegen das Pertussis-Toxin bestätigt die Diagnose, wenn die Konzent­ration mindestens 100 I.E. beträgt; allerdings nur, wenn in den letzten 12 Monaten keine pertussishaltige Impfung erfolgt ist. Sollte eine Impfung in den letzten 12 Monaten stattge­funden haben, oder der Wert zwischen 40-99 ELISA-Units (EU) liegen, sollte nach 2 bis 4 Wochen eine zweite Serumprobe zum Nachweis eines Antikörperanstiegs entnommen wer­den. Ein Wert von < 40 EU bedeutet in aller Regel, dass Keuchhusten ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis von IgA-Antikörpern gegen das Pertussis-Toxin (≥12 EU) bestätigt ebenfalls die Diag­nose; ebenfalls nur, wenn in den letzten 12 Monaten keine pertussishal­tige Impfung erfolgt ist. Der Nachweis von IgM-Antikörpern ist nicht aussage­kräftig.

Zusätzlich kann die Diagnose durch einen PCR-Nachweis von Gensequenzen spezifisch für B. pertussis (i.d.R. IS481) oder B. parapertussis (id.R. IS1001) in Sekreten oder Abstrichen des Nasenrachenraums bestätigt werden; gelegentlich werden jedoch auch andere Gensequenzen verwendet. Schließlich gilt auch der kulturelle Nachweis aus Abstrichen oder Sekreten des Nasenrachenraumes als labordiagnostische Bestätigung.

31.39.4 Epidemiologische Informationen

Die Angabe eines epidemiologischen Zusammenhangs ist unerlässlich, um Krankheitshäu­fungen zu erkennen und, z.B. durch Impfbuchkontrollen und Chemoprophylaxe, frühzeitig einzudämmen.

31.39.5 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.40 Kryptosporidiose

Nach Inkrafttreten der IfSG-Änderung am 29.03.2013 ist der Nachweis von humanpathogenen Cryptosporidium spp. Meldepflichtig, soweit er auf eine akute Infektion hinweist.

31.40.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Bitte im Feld Erreger die Erregerspezies (C. parvum oder C. hominis) auswählen, falls Ihnen diese Information vorliegt.

31.41 Lassafieber

Klinische Information

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen (definiert als Lassafieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.

31.41.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (6-21 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.42 Läuserückfallfieber

31.42.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig – anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (5-15 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.43 Legionellose

Klinische Information

Das Feld Pneumonie (Lungenentzündung) soll angekreuzt werden, wenn bei dem/der Patienten/-in eine Lungenentzündung vorlag, die durch ein Röntgenbild oder eine ärztliche Untersuchung festgestellt wurde.

Legionellose ohne Lungenentzündung erfüllt nicht die Kriterien für das klinische Bild

31.43.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger soll die Erregerspezies angegeben werden um zu klären, ob die Infektion durch Legionella pneumophila hervorgerufen wurde, oder ob eine andere Le­gionellen-Spezies die Ursache war.

Durch Anklicken des Dreiecks vor der dem Eintrag „Legionella spp.” wird das vorhandene Klappmenü erweitert und die wichtigsten Legionellen-Spezies sind dann auswählbar. Wurde eine seltene Legionellen-Spezies labordiagnostisch nachgewiesen, die nicht in der Liste enthalten ist, wählen Sie bitte < Legionella andere Spezies > aus. Die Erregerspezies sollte dann in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen mit dem Betreff „Erreger” benannt werden. Wurde die Legionellen-Spezies nicht genau bestimmt, so ist lediglich < Legionella spp. > einzutragen.

Handelt es sich bei dem nachgewiesenen Erreger um Legionella pneumophila, so sollte auch die jeweilige Serogruppe angegeben werden, da die Serogruppen zur Erkennung von Häufungen wichtig sind. Durch Anklicken des Dreiecks vor der dem Eintrag „Legionella pneumophila” erscheint die entsprechende Auswahlliste. Für Legionella pneumophila der Serogruppe 1 können zudem Angaben zum MAb-Subtyp und zum Sequenz-Typ vorgenommen werden. Wurde nicht die einzelne Serogruppe bestimmt, sondern zur Charakterisierung lediglich ein Serumpool ver­wendet, der mehrere Serogruppen erkennt, so ist entsprechend des ver­wendeten Pools ent­weder “Serumpool incl. Serogruppe 1” bzw. “Serumpool excl. Serogruppe 1” an­zugeben.

Zur Diagnostik stehen verschiedene Labormethoden zur Verfügung. Bei der Auswahl der Untersuchungsmethode und des Materials, die zur Diagnose geführt haben, ist eine Mehrfachnennung möglich.

Wenn eine Erregerisolierung (kulturell) durchgeführt wurde, ist in der Regel davon auszugehen, dass auch die Spezies bestimmt wurde. In diesem Fall sollte die er­mittelte Legionellen-Spezies im Feld Erreger angegeben werden. Erfolgte der Erregernachweis mittels L.-pneumophila-Antigennachweis aus Urin, so ist im Feld ErregerLegionella pneumophila > anzugeben. Die Serogruppe sollte nur dann spezifiziert werden, wenn sie auf dem Laborbefund vermerkt ist.

Der Antikörpernachweis mittels IFT (einzelner deutlich erhöhter Wert) erbringt den labordiagnostischen Nachweis von Legionella pneumophila nur für die Serogruppe 1. Generell ist zu bedenken, dass Antikörper gegen Legionellen mehrere Monate bis hin zu Jah­ren nach einer erfolgten Infektion erhalten bleiben. Angesichts der weiten Verbreitung von Legionellen und der Tat­sache, dass eine Infektion auch unbemerkt verlaufen kann bzw. nur mit mil­den Symptomen einhergeht, ist davon auszugehen, dass ent­sprechende Antikörper auch bei nicht akut an einer Legionellose erkrankten Perso­nen nachweisbar sind. Beim indirekten Nachweis ist daher besonders darauf zu achten, dass es sich um einen hinreichend hohen Titer handelt, der nach Auffassung des durchfüh­renden Labors auf eine akute Infektion hinweist (ggf. ist diesbezüglich beim Labor nachzufragen).

31.43.2 Epidemiologische Informationen

Das Feld Exposition bekannt fragt danach, ob Informationen zum Expositionsumfeld (z.B. Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, Reise) für den Zeitraum vorliegen, in dem sich der/die Patient/-in angesteckt haben muss (2-10 Tage vor Erkrankungsbeginn). Sofern in diesem Feld ein ja ausgewählt wurde, lässt sich über die Schaltfläche Exposition eine Eingabemaske zufügen, in welche die Details zur Exposition eingetragen werden können.

Lagen in den 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn mehrere, verschiedenartige Expositionen vor, können über die Schaltfläche < Exposition > weitere Eingabemasken eingefügt und dort die entsprechenden Angaben vermerkt werden.

Im Feld Beginn der Exposition soll das Datum eingetragen werden, an dem die Exposition gegenüber der vermutlichen Infektionsquelle begonnen hat: Gemäß der für die Legionellose geltenden Inkubationszeit muss der Beginn der Exposition mindestens 2 Tage vor dem Erkrankungsbeginn liegen.

Im Feld Ende der Exposition soll das Datum eingetragen werden, an dem die Exposition gegenüber der vermutlichen Infektionsquelle nicht mehr bestanden hat: Gemäß der für die Legionellose geltenden Inkubationszeit darf das Ende der Exposition nicht länger als 10 Tage vor dem Erkrankungsbeginn zurückliegen. Expositionen, deren Ende bereits mehr als 10 Tage zurückliegt, sind für die Erkrankung nicht mehr relevant und sollten nicht aufgeführt werden. Bei mehreren verschiedenen Expositionen innerhalb der 2-10-tägigen Inkubationszeit (siehe Kasten oben) ist bitte darauf zu achten, dass für jede genannte Exposition immer auch die jeweilige Zeitspanne (Beginn/Ende der Exposition angegeben wird).

Im Feld Expositionsland soll angegeben werden, in welchem Land sich der/die Patient/-in 2 bis 10 Tage vor Erkrankungsbeginn aufgehalten hat. Hat sich der/die Patient/-in in diesem Zeitraum in Deutschland aufgehalten, sollte das Bundesland und der Landkreis genannt werden. Ist bekannt, dass der/die Patient/-in in der fraglichen Zeit im Ausland war, so ist aus der strukturierten Liste das entsprechende Land, nach Möglichkeit auch die genauere Region anzugeben. Sollte das Land nicht bekannt sein, so ist die Option < Ausland (Land unbekannt) > ganz am Ende der Auswahlliste zu wählen.

Für die Exposition sollte eine Kategorie ausgewählt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Aufenthalt in einer medizinischen Einrichtung

  • Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung

  • Reiseexposition und

  • Exposition im privaten/beruflichen Umfeld

Für den Aufenthalt in medizinischer Einrichtung soll angegeben werden, ob sich der/die Patient/-in 2 – 10 Tage vor Erkrankungsbeginn in einer medizinischen Einrichtung aufgehalten hat. Diese Angabe sollte nach Möglichkeit weiter spezifiziert werden. Klicken Sie dazu auf das offene Dreieck vor dem Eintrag und wählen Sie die zutreffende Einrichtungsart aus.

Zum Aufenthalt in Pflegeeinrichtung soll angegeben werden, ob sich der/die Patient/-in 2 – 10 Tage vor Erkrankungsbeginn in einer Pflegeeinrichtung aufgehalten hat. Auch diese Angabe sollte nach Möglichkeit durch entsprechendes Ankreuzen der aufgeführten Optionen weiter spezifiziert werden.

Im Feld Reiseexposition soll angegeben werden, ob sich der/die Patient/-in 2 – 10 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Hotel oder einer anderen Reiseunterkunft aufgehalten hat. Diese Angabe sollte nach Möglichkeit durch entsprechendes Ankreuzen der aufgeführten Optionen und Angabe der Unterkunft weiter spezifiziert werden.

Der Name der Unterkunft, sofern bekannt, sollte bei Reiseexposition unbedingt mit voll-ständiger Anschrift, Telefonnummer, ggf. Internetseite übermittelt werden, da die Daten für das European Legionnaires’ Disease Surveillance Network (ELDSNet) benötigt werden. Mehr unter:
http://ecdc.europa.eu/en/healthtopics/legionnaires_disease/ELDSNet/Pages/index.aspx

Für die Exposition im privaten/beruflichen Umfeld kann zwischen einer Exposition < im eigenen Haushalt > oder <außerhalb des eigenen Haushalts > unterschieden werden. Letztere kann nach Klick auf das offene Dreieck vor dem Eintrag näher spezifiziert werden. Relevant ist auch hier die Exposition 2 – 10 Tage vor Erkrankungsbeginn (evtl. auch zusätzlich zu einer anderen vorher schon genannten Exposition).

Sobald eine Expositionskategorie näher spezifiziert wurde, ergibt sich die Möglichkeit, Angaben zu und Ergebnisse von Wasserproben bis hin zum Erreger Mab-Subtyp, Sequenztyp oder der Genom-sequenz des in der Wasserprobe nachgewiesenen Erregers einzutragen.

Sofern Kontaktpersonen zur gleichen Expositionsquelle nachverfolgt werden, kann dies über das Anlegen eines Kontaktpersonenvorgangs -eigenschaften dokumentiert werden.

31.44 Lepra

31.44.1 Klinische Informationen

Um Symptome/Kriterien eingeben zu können, wählen Sie bitte zunächst die Krankheitsform der Lepra aus. Die Auswahl der Krankheitsform bestimmt, welche Symptome nachfolgend benannt werden können.

31.44.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der Labornachweis gemäß Falldefinition erfordert einen Nukleinsäure-Nachweis (z.B. PCR) in Kombination mit einer weiteren Methode (Mikroskopie, Antikörpernachweis bzw. Histologie). Ohne Nukleinsäure-Nachweis ist eine Laborbestätigung gemäß Falldefinition nicht gegeben.

31.45 Leptospirose

Nach Inkrafttreten der IfSG-Änderung vomvom 29.03.2013 ist der Nachweis von humanpathogenen Leptospira spp. Meldepflichtig, soweit er auf eine akute Infektion hinweist.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Serovar lassen sich die Serovare auswählen, wenn das offene Dreieck vor Leptospira interrogans angeklickt wird.

31.46 Listeriose

31.46.1 Klinische Informationen

Es muss zwischen Listeriose des Neugeborenen (betrifft nur Neugeborene im ersten Lebensmonat), Schwangerschafts-Listeriose (betrifft nur Frauen im Zusammen­hang mit einer Schwangerschaft) und einer anderen Form der Listeriose (betrifft alle anderen Erkrankungsfälle) unterschieden werden. Um Symptome/Kriterien eingeben zu können, muss zunächst die Krankheitsform ausgewählt werden (nur eine Form pro Erkrankungsfall ist möglich). Die Auswahl bestimmt, welche Symptome nachfolgend benannt werden können. Mutter und Totgeborenes oder Neugeborenes werden jeweils als eigener Fall übermittelt und gezählt.

Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt und Frühgeburt werden im Abschnitt „Definitionen” der aktuell gültigen Falldefinitionen näher erläutert.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Konkretisieren Sie bitte bei der Auswahl „Erregerisolierung (kulturell) aus anderem normaler­weise sterilem klinischen Material” das Substrat. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.

31.46.2 Epidemiologische Informationen

Durch das Anlegen einer Mutter-Kind-Beziehung erfahren beide Fälle automatisch ihre epidemiologische Bestätigung.

Konkretisieren Sie bitte bei einer epidemiologischen Bestätigung (manuell) durch den Verzehr eines Lebensmittels, in dessen Resten L. monocytogenes labordiagnostisch nachgewiesen wurde, das verdächtigte Produkt. Legen Sie dazu einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an.

31.47 Marburgfieber

Klinische Information

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als Marburgfieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden.

Das Häkchen bei: hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.

31.47.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (2-21 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.48 Masern

31.48.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung im zugehörigen Feld Grund unbedingt an, ob diese aufgrund der Masern erfolgt ist. Das Vorliegen einer Schwangerschaft sollte unter Angabe der Schwangerschaftswoche (bei Erkrankungsbeginn) übermittelt werden.

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Anzahl der Impfungen ist die aktive Impfung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.

31.48.2 Klinische Informationen

Das klinische Bild ist erfüllt, wenn zu Fieber und Hautausschlag mindestens ein weiteres Symptom hinzukommt. Bitte benennen Sie evtl. aufgetretene Komplikationen im Feld Masernkomplikationen. Hier ist seit vo.9.19.11000 von SurvNet@RKI auch die Angabe von < Darm-Komplikationen > möglich. Die Auswahl < keine spezielle Diagnose > ist zu wählen, wenn keine Komplikationen aufgetreten sind. Bei Auswahl andere/sonstige erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.

31.48.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Masernimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.

⇨IgG-Antikörpernachweis bestätigt eine akute Maserninfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Masern, jedoch nicht auf eine akute Maserninfektion hin.

Im Feld Genotyp geben Sie bitte das Ergebnis der Genotypisierung wie vom NRZ übermittelt an. Die Auswahl andere/sonstige erläutern Sie bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen. Sofern der Genotyp ermittelt wurde, sollte auch eine Angabe gemäß standardisierter WHO-Nomenklatur vorliegen. Tragen Sie diese bitte im Feld WHO Sequenz-Nummer (Distinct Sequence ID) ein.

31.48.4 Epidemiologische Informationen

Bitte achten Sie darauf, dass jeder Masern-Fall, der als Teil eines Ausbruchs identifiziert wurde, tatsächlich auch durch einen Ausbruch-Datensatz unter Zugehörigkeit zum Ausbruch gekennzeichnet ist (Kapitel 49.1). Bitte beachten Sie, dass ein angelegter Masern-Ausbruch für beendet erklärt werden sollte, sobald keine weiteren Masern-Fälle aufgetreten sind (Näheres -ausbrueche).

Zur Klassifikation der Masern-Fälle („importiert, „endemisch”, „sporadisch”) kann ein Kommentar (Kapitel 19.0.2) mit der zusätzlichen Eigenschaft „MSV-Klassifikation” versehen werden. Damit kann die Klassifikation eines Falles auch in der Landesstelle oder dem RKI erfolgen. Bitte denken Sie daran, den Kommentar als öffentlich zu markieren, damit er transportiert wird.

31.48.5 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

Maßnahmen, die sich auf die Umgebung des Falles als Teil eines Ausbruchs beziehen, tragen Sie bitte im Abschnitt Informationen zum Ausbruch des Ausbruchs-Datenblattes ein.

31.49 Meningokokken, invasive Erkrankung

Beginnend mit der Version 0.9.20 von SurvNet@RKI unterliegt die invasive Meningokokken-Erkrankung der Einzelfallkontrolle (?sec-kontextmenue-ausbruch).

31.49.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.49.2 Klinische Informationen

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen dem spezifischen klinischen Bild einer invasiven Meningokokken-Erkrankung (Purpura fulminans, inkl. Waterhouse-Friderichsen-Syndrom) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild ist gekennzeichnet durch ein septisches Krankheitsbild und flächige Einblutungen der Haut und Schleimhäute (Ekchymosen).

31.49.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Wählen Sie mindestens einen labordiagnostischen Nachweis aus der angebotenen Liste der Labormethoden aus. Bitte beachten Sie, dass der Erregernachweis nur aus Blut, Liquor, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen klinischen Materialien erfolgen darf. Sofern Informationen verfügbar sind, spezifizieren Sie bitte im Feld Erreger die Serogruppe (A, B, C, W und Y sind impfpräventabel). Da nur die hier vorgeschlagenen Serogruppen vorkommen, sollte andere/sonstige nicht ausgewählt werden.

31.49.4 Zusätzliche Eigenschaften

Nach Hinzufügen der Zusätzlichen Eigenschaft NEI-PEP können Informationen zur Post-Expositionsprophylaxe in standardisierter Form eingegeben werden.

31.50 Milzbrand

31.50.1 Klinische Informationen

Wählen Sie bitte eine der sechs angebotenen Krankheitsformen aus (z.B. Hautmilzbrand) und tragen danach die zutreffenden Symptome ein. Kombinierte Angaben aus verschiedenen Krankheitsformen sind nicht möglich.

31.51 Mpox (MPX-Virus

31.52 MRSA, invasive Infektion

31.52.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Fälle, für die „Übermittlung gemäß §11.2 (nosokomialer Ausbruch i.Z.m. §6.3)” ausgewählt ist, werden unabhängig von weiteren Angaben immer übermittelt.

Zur näheren Eingrenzung des Ausbruchs-Umfeldes stehen verschiedene ambulante und stationäre Einrichtungen zur Auswahl.

31.52.2 Klinische Informationen

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte. Um das Vorliegen einer Dialysepflicht des/der Patient/-in zu dokumentieren, können Sie im Abschnitt Zusätzliche Attribute des Fall-Datenblattes eine weitere Eigenschaft hinzufügen; benennen Sie diese „Dialyse” und nehmen Sie ggf. im zugehörigen Freitextfeld nähere Erläuterungen vor.

31.52.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Für den labordiagnostischen Nachweis muss sowohl ein positiver Befund zur Erregerisolierung (kulturell) aus Liquor oder Blut als auch der Nachweis der Methicillin-Resistenz mit mindestens einer von zwei angebotenen Methoden (Empfindlichkeitsprüfung oder mecA-Gen-Nachweis) vorliegen. Neben der Erregerisolierung (kulturell) aus Liquor oder Blut können auch positive Abstriche eingegeben werden.

Erfolgt ein MRSA-Nachweis in der Blutkultur mindestens 2 Wochen nach einem vorherigen MRSA-Nachweis in der Blutkultur, muss von einer neuen Episode ausgegangen werden. Der Nachweis ist daher zu melden und ein neuer Fall anzulegen.

31.53 Mumps

31.53.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden.

Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Impfstoff ist der zuletzt erhaltenen Impfstoff anzugeben.

31.53.2 Klinische Informationen

Die Struktur der Falldefinition bei Mumps unterscheidet beim klinischen Bild zwischen Symp­tomen eines spezifischen klinischen Bildes und Symptomen eines unspezifischen klini­schen Bildes. Das spezifische klinische Bild ist erfüllt, wenn eine mindestens zwei Tage anhal­tende Schwellung der Speicheldrüsen vorliegt. Dieser Fall erfüllt auch bei Nichtvorliegen eines labordiagnostischen Nachweises die Falldefinitions­kategorie A (klinisch diagnostizierte Erkran­kung). Zu den Symptomen eines unspezifischen klinischen Bildes zählen bei Mumps, Fieber, Meningitis, Enzephalitis, Hörverlust, Orchitis (Hodenentzündung), Oophoritis (Eierstockent-zün­dung), Pankreatitis (Entzündung der Bauchspeicheldrüse) und krankheitsbedingter Tod.
Bei Vorliegen der unspezifischen Symptomatik ist ein Labornachweis oder das Vorliegen einer epidemiologischen Bestätigung erforderlich, damit der Fall übermittelt werden kann.

31.53.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

⇨IgG-Antikörpertiter bestätigen eine akute Mumpsinfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Mumps jedoch nicht auf eine akute Mumpsinfektion hin.

Die Bewertung des Mumpsnachweises setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung bei der Mutter und ggf. beim Kind voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Mumpsimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.

31.53.4 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.54 Norovirus

31.54.1 Epidemiologische Informationen

Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankungen sind gemäß Falldefinition nicht definiert und nicht zur Übermittlung vorgesehen. Dennoch werden Fälle, die zu einem Ausbruch gehören, in dieser Kategorie gespeichert und übermittelt, jedoch nicht in epidemiologischen Analysen am RKI berücksichtigt.

31.55 Ornithose

31.55.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der Antikörpernachweis mittels KBR sollte wegen fehlender Speziesspezifität und fehlender Standardisierbarkeit nicht mehr zur Diagnose herangezogen werden.

31.55.2 Epidemiologische Informationen

Wenn Ihnen Informationen zum Kontakt des Erkrankten mit potentiell infizierten Vögeln innerhalb der Inkubationszeit (7-28 Tage) vorliegen, wählen Sie bitte das Feld „Kontakt mit potenziell infizierten Vögeln oder ihren Ausscheidungen” aus. Da Chlamydiales-Infektionen bei Vögeln asymptomatisch und langfristig persistierend verlaufen können, muss jeder Vogel, bei dem eine solche Infektion nicht ausgeschlossen wurde, als potenziell infiziert gewertet werden. Für nähere Erläuterungen zur Exposition (z.B. zur Art des Vogels) verwenden Sie bitte einen Kommentar im Abschnitt Annotationen.

31.56 Orthopocken

31.57 Paratyphus

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.57.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

31.57.2 Klinische Informationen

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Bei Paratyphus werden die Lysotypen nicht mehr übermittelt.

Infektionen mit dem enterischen Pathovar von S. Paratyphi B (vormals S. Java; auf dem Befund erkennbar an „Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv”) sind weiterhin in der Kategorie „Salmonella spp., außer S. Typhi und S. Paratyphi (Salmonellose)” zu übermitteln. Dies ist darin begründet, dass eine solche Infektion i.d.R. nicht das klinische Bild eines Paratyphus hervorruft und auch (im Gegensatz zu S. Typhi und den anderen S. Paratyphi) meist zoonotischen Ursprungs ist (z.B. übertragen durch den Verzehr tierischer Lebensmittel).

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.57.3 Epidemiologische Informationen

Infektionen werden häufig im Ausland, zu einem großen Teil außerhalb Europas erworben. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (1-10 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.58 Pest

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.58.1 Klinische Informationen

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 werden auch Fälle, die lediglich das klinische Bild der Pest erfüllen, jedoch keinen labordiagnostischen Nachweis und keine epidemiologische Bestätigung haben, übermittelt. Bitte beachten Sie, dass schon der Verdacht auf Lungenpest einen gemäß § 12 IfSG übermittlungspflichtigen Sachverhalt darstellt.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.58.2 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (1-7 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.59 Pneumokokken, Invasive Erkrankung

Mit der Änderung des IfSG wurde am 27.03.2020 der Labornachweis von Streptococcus pneumoniae in allen Bundesländern meldepflichtig.

31.59.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.59.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Wählen Sie mindestens einen labordiagnostischen Nachweis aus der angebotenen Liste der La-bormethoden aus. Bitte beachten Sie, dass der Erregernachweis nur aus Liquor, Blut, Gelenkpunktat, Pleuralflüssigkeit oder anderen normalerweise sterilen klinischen Materialien erfolgen darf. Sofern Informationen verfügbar sind, spezifizieren Sie bitte den Serotyp.
Wählen Sie – nicht typisierbar -, falls vom Labor angegeben wurde, dass die Typisierung durchgeführt wurde, jedoch die Bestimmung eines Serotyps nicht möglich war.

31.60 Poliomyelitis

31.60.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.60.2 Klinische Informationen

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Das spezifische klinische Bild ist definiert als das Vorliegen von vier Kriterien (Fieber, akut eintretende schlaffe Lähmung einer oder mehrerer Extremitäten, verminderte oder fehlende Sehnenreflexe in den betroffenen Extremitäten, keine Sensibilitätsstörung). Für das unspezifische klinische Bild müssen mindestens zwei der drei erstgenannten Kriterien zutreffen, oder meningeale Zeichen, oder krankheitsbedingter Tod vorliegen.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger geben Sie möglichst an, ob es sich um das Wildvirus oder das Impfvirus handelt. Nur Fälle mit dem labordiagnostischen Nachweis eines Polio-Wildvirus oder eines von Lebend-Impfstoffen (OPV) abgeleiteten Poliovirus (vaccine-derived poliovirus, VDPV), jedoch nicht Fälle mit Nachweis von Impfvirus erfüllen die Referenzdefinition. Die Differenzierung zwischen Impf- und Wildvirus sollte im Nationalen Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren erfolgen.

Info: Die Bewertung des Antikörpernachweises setzt die Kenntnis eines evtl. zeitlichen Zusammenhanges mit einer Polioimpfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen

31.60.3 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-35 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.61 Q-Fieber

31.61.1 Epidemiologische Informationen

Falls es eindeutige Hinweise auf den wahrscheinlichen Expositionsort gibt, führen Sie bitte nur diesen auf. Falls unklar ist, wo die Infektion erworben wurde, führen Sie bitte alle Orte auf, an denen sich der/die Erkrankte innerhalb der Inkubationszeit (3-30 Tage) aufgehalten hat.

31.62 Rotavirus

31.62.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

31.62.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung des Rotavirus-Nachweises bei <1-jährigen Kindern setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.

Es besteht die Möglichkeit, „andere Labormethode” für den labordiagnostischen Nachweis auszuwählen. Jedoch erfüllt diese als alleiniger Nachweis nicht die Falldefinition.

31.62.3 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.63 Röteln

Die bisherige Kategorie „Röteln, konnatal (RUN)” ist im „Schema FD2015” von SurvNet@RKI nicht mehr vorhanden. Fälle dazu werden in der Kategorie „Röteln (RUV)” mit entsprechender Krankheitsform erfasst.

31.64 Röteln, konnatale Infektion

Konnatale Rötelninfektionen treten bei ungeborenen Kindern auf, deren Mütter während der Schwangerschaft eine Rötelninfektion durchmachen und diese Infektion über die Plazenta auf ihr ungeborenes Kind mit der Folge zum Teil schwerer Schäden übertragen. Zu einem konnatalen Rötelnfall gehört also immer auch ein postnataler Rötelnfall der Mutter.

31.64.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung im zugehörigen Feld Grund unbedingt an, ob diese aufgrund der Röteln erfolgt ist.

31.64.2 Klinische Informationen

Die Angaben zum klinischen Bild des konnatalen/kongenitalen Rötelnfalles werden in den Kategorien A (Hauptkriterien) und B (weitere Kriterien) aufgeführt.

Das spezifische klinische Bild einer Rötelnembryofetopathie (nur bei einem Kind im ersten Lebensjahr oder bei einer Totgeburt) ist definiert als Vorliegen eines Kriteriums der Kategorie A und eines weiteren Kriteriums der Kategorie A oder B. Für das unspezifische klinische Bild genügt ein Kriterium der Kategorie A.

Bitte benennen Sie evtl. aufgetretene Komplikationen im Feld Röteln-Komplikationen. Die Auswahl keine spezielle Diagnose ist zu wählen, wenn keine Komplikationen aufgetreten sind. Bei Auswahl andere/sonstige erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.

31.64.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung des Rötelnnachweises setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung bei der Mutter und ggf. beim Kind voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Rötelnimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.

⇨IgG-Antikörpertiter bestätigen eine akute Rötelninfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Röteln jedoch nicht auf eine akute Rötelninfektion hin.

Bitte geben Sie das Ergebnis einer Genotypisierung, wie vom NRZ übermittelt, im Feld Genotyp an. Die Auswahl von andere/sonstige erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.

31.64.4 Epidemiologische Informationen

Durch das Anlegen einer Mutter-Kind-Verbindung erfahren beide Fälle automatisch ihre epidemiologische Bestätigung.

31.64.5 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.65 Röteln, postnatale Infektion

Postnatale Rötelnfälle treten nach Infektion mit Rötelnviren nach der Geburt auf. Dabei sind nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene betroffen.

31.65.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Bitte geben Sie bei einer Hospitalisierung im zugehörigen Feld Grund unbedingt an, ob diese aufgrund der Röteln erfolgt ist. Das Vorliegen einer Schwangerschaft sollte unter Angabe der Schwangerschaftswoche (bei Erkrankungsbeginn) übermittelt werden.

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische (mündliche) Informationen der Patienten/-innen oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Anzahl der Impfungen ist die aktive Impfung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.

### Klinische Informationen

Das klinische Bild ist erfüllt, wenn zu einem generalisierten Hautausschlag mindestens ein weiteres der aufgeführten Symptome /Kriterien hinzukommt. Fälle einer lediglich klinisch diagnostizierten Erkrankung, d.h. ohne einen Labornachweis oder eine epidemiologische Bestätigung, sind zu übermitteln.

Bitte benennen Sie evtl. aufgetretene Komplikationen im Feld Röteln-Komplikationen. Die Auswahl keine spezielle Diagnose ist zu wählen, wenn keine Komplikationen aufgetreten sind. Bei Auswahl andere/sonstige erläutern Sie diese bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung von Virus- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Impfung voraus. So ist bis zu 6-8 Wochen nach einer Rötelnimpfung ein erhöhter IgM-Titer nachweisbar, mit dem allein nicht der Labornachweis für eine akute Infektion erbracht werden kann. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) eintragen.

⇨IgG-Antikörpertiter bestätigen eine akute Rötelninfektion nur, wenn sich in der 2. serologischen Probe, die etwa 2 Wochen nach der ersten Probe entnommen wurde, ein deutlicher Titeranstieg im Vergleich zur ersten Probe zeigt. Ein einzelner deutlich erhöhter Wert beim IgG-Antikörpernachweis weist auf Immunität gegen Röteln jedoch nicht auf eine akute Rötelninfektion hin.

Im Feld Genotyp geben Sie bitte das Ergebnis der Genotypisierung wie vom NRZ übermittelt an. Die Auswahl andere/sonstige erläutern Sie bitte in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.

31.65.2 Epidemiologische Informationen

Bitte achten Sie darauf, dass jeder Röteln-Fall, der als Teil eines Ausbruchs identifiziert wurde, tatsächlich auch durch einen Ausbruch-Datensatz unter Zugehörigkeit zum Ausbruch gekennzeichnet ist (Kapitel 49.1). Bitte beachten Sie, dass ein angelegter Röteln-Ausbruch für beendet erklärt werden sollte, sobald keine weiteren Röteln-Fälle aufgetreten sind (Näheres -ausbrueche).

Durch das Anlegen einer Mutter-Kind-Beziehung erfahren beide Fälle automatisch ihre epidemiologische Bestätigung.

31.65.3 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

Maßnahmen, die sich auf die Umgebung des Falles als Teil eines Ausbruchs beziehen tragen Sie bitte im Abschnitt Informationen zum Ausbruch des Ausbruchs-Datenblattes ein.

31.66 Salmonellose

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.66.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

31.66.2 Klinische Informationen

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

Salmonellen können auch generalisierte (Sepsis) und lokalisierte Infektionen außerhalb des Darmtrakts (z.B. Arthritis, Endokarditis, Osteomyelitis, Pyelonephritis) verursachen. Diese sollen - im Falle einer akuten Infektion – durch geeignete Auswahl im Feld spezielle Diagnose ebenfalls übermittelt werden.

31.66.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die beiden häufigsten in Deutschland übermittelten Serovare S. Enteritidis und S. Typhimurium finden Sie gleich am Anfang der Auswahlliste. Nachweise von monophasischen S. Typhimurium (Antigenformel: 4,[5],12:i:-) sollten auch als solche vermerkt werden („S. Typhimurium, monophasisch”, alphabetisch eingeordnet weiter unten in der Liste). Sollten Ihnen auf dem Laborbefund auch Angaben zum Lysotyp (PT… bzw. DT…) vorliegen, tragen Sie diese bitte in die vorgesehenen Felder Lysotyp S.En bzw. Lysotyp S.Tm bzw. Lysotyp S. Infantis ein. Diese Subtypisierung erlaubt, überregionale Ausbrüche dieser wichtigen Serovare zu erkennen. Wenn Ihnen diese Information jedoch nicht vorliegt, ist es nicht sinnvoll, beim Labor nachzufragen, da die Lysotypie für die meisten Isolate nicht durchgeführt wird. Sollte auf dem Befund eine Kombination von Lysotypen aus verschiedenen Lysotypiesystemen (z.B. PT 4/6) angegeben sein, übermitteln Sie bitte den ersten Typ (hier PT 4). Sollte ein Befund auf Serogruppenebene (z.B. „Salmonellen der Gruppe D”) später auf ein echtes Serovar (z.B. „S. Enteritidis”) präszisiert werden, so tragen Sie diese Information bitte im Fall nach. Der Anteil der nur auf der Gruppen-Ebene übermittelten Typisierungsinformationen steigt leider Jahr um Jahr, was mit einer Abnahme der Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen Erkrankungen erkennen zu können, einhergeht.

Das enterische Pathovar von S. Paratyphi B (vormals auch bekannt als S. Java; auf dem Befund erkennbar an „Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv”) ist in dieser Kategorie zu übermitteln. Bitte wählen Sie hierzu das Serovar < S. Paratyphi B (enterisches Pathovar, Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv) - vormals S.Java >. Weitere Informationen finden sich unter Paratyphus.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.67 Shigellose

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.67.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

31.67.2 Klinische Informationen

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

Erkrankungen mit dem klinischen Bild eines HUS und dem Erregernachweis Shigella spp. sollten in der Kategorie „Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)” übermittelt werden. Im Abschnitt „Informationen zum labordiagnostischen Nachweis” ist dann in der Auswahlliste als HUS-Erreger „Shigella spp.” auszuwählen.

31.67.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der labordiagnostische Nachweis von Shigella spp. nach Erregerisolierung (kulturell) ist übermittlungspflichtig. Wenn der Erregernachweis mit einer anderen Labormethode erfolgte, ist „andere Labormethode” auszuwählen. Das Ergebnis der Speziesbestimmung, z.B. Shigella sonnei, sollte übermittelt werden, falls Ihnen diese Information vorliegt. Im Feld Erreger ist eine Auswahlliste mit Shigella-Spezies hinterlegt, die sich öffnet, wenn das offene Dreieck vor dem Eintrag < Shigella spp. > angeklickt wird. Wurde eine Shigella-Spezies ermittelt, die nicht S. boydii, S. dysenteriae, S. flexneri oder S. sonnei zugeordnet werden konnte, wählen Sie bitte andere/sonstige aus.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.68 Tollwut

Hierunter fällt nicht der Tollwutexpositionsverdacht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 IfSG und gemäß Landesverordnungen. Für Fälle von Tollwutexpositionsverdacht verwenden Sie bitte das entsprechende Datenblatt -besonderheiten.

31.68.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Anzahl der Impfungen ist die aktive Impfung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.

31.68.2 Klinische Informationen

Das klinische Bild ist erfüllt, wenn mindestens 2 der aufgeführten Symptome vorliegen.

31.68.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der direkte Erregernachweis gelingt zu Lebzeiten nur etwa bei der Hälfte der Fälle. Ein negativer Befund schließt eine Tollwut-Infektion nicht aus. Das Rabiesvirus ist der Erreger der klassischen Tollwut. Als natürliches Reservoir dienen Säugetiere, vor allem Kaniden (Hundeartige). Die Fledermaustollwut wird in Europa hauptsächlich durch die Europäischen Fledermaus-Tollwutviren der Typen 1 und 2 (EBLV 1 und 2) hervorgerufen.

31.68.4 Epidemiologische Informationen

Mit Tierkontakt ist der Kontakt zu einem Tier mit labordiagnostisch nachgewiesener Infektion oder mit dessen Ausscheidungen gemeint. Bei der näheren Spezifikation des Tierkontaktes im Feld Kontakt zu: finden sich Fledermäuse in der Kategorie Wildtiere. Um die Auswahl in den Tierkategorien zu erweitern klicken Sie bitte auf das offene Dreieck vor der jeweiligen Bezeichnung.

31.69 Trichinellose

- keine Besonderheiten -

31.70 Tuberkulose (Mycobacterium-tuberculosis-Komplex außer BCG)

31.70.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Im Feld Geburtsland soll angegeben werden, in welchem Land der Patient/die Patientin geboren wurde. Einzutragen ist dabei der Staat, in dessen Grenzen der Geburtsort zum Zeitpunkt der Einleitung der Behandlung lag. Liegt der Geburtsort in einem Staat, der nicht mehr existiert, dann soll der heute dort gelegene Staat angegeben werden. So soll beispielsweise bei Personen, die in den Staaten der früheren Sowjetunion geboren wurden, der jeweilige Nachfolgestaat auf dem Territorium des Geburtsortes angegeben werden. Für in der DDR Geborene wird Deutschland kodiert.

der Tod an Tuberkulose oder an einer anderen Ursache, der im Feld Grund (nach Angabe verstorben: ja) abgefragt wird, wird nochmals im Abschnitt ### Klinische Informationen (Feld Behandlungsergebnis) gesondert erfasst. Es ist darauf zu achten, dass die Angaben in beiden Feldern in sich konsistent sind. Wird beispielsweise im Anschnitt ### Informationen zum Patienten/zur Patientin als Grund: < an der gemeldeten Krankheit > verstorben angegeben, so sollte auch im Abschnitt ### Klinische Informationen ein entsprechender Eintrag beim Behandlungsergebnis - in diesem Falle < Tod an TB… > - vorhanden sein und umgekehrt.

Im Feld Staatsangehörigkeit soll angegeben werden, welche Staatsangehörigkeit der Patient/ die Patientin hat. Einzutragen ist dabei die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Einleitung der Behandlung. Bei doppelter Staatsangehörigkeit (deutsche und nicht deutsche) soll die nicht deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen werden. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft, die die Deutsche nicht einschließt (zwei nicht deutsche Staatsangehörigkeiten), soll die Staatsbürgerschaft aus dem Land angegeben werden, in dem der Patient/die Patientin geboren wurde.

Klinische Information

Im Feld Anlass der Diagnose soll angegeben werden, aus welchem Grund die Untersuchung durchgeführt wurde, die zur Diagnose „Tuberkulose” (TB) geführt hat. Hierbei sind verschiedene Gründe denkbar:

< Abklärung tuberkulosebedingter Symptome > (Passive Fallfindung): Anlass zur Stellung der Diagnose waren Untersuchungen, die zur Abklärung von Symptomen veranlasst wurden, die – rückblickend – durch die Tuberkulose bedingt waren. Dabei ist es unerheblich, welche Verdachtsdiagnosen während des Prozesses der Abklärung diskutiert worden sind.

Aktive Fallfindung: Anlass zur Stellung der Diagnose war eine Untersuchung, die aufgrund § 26  Abs. 2 IfSG (Umgebungsuntersuchung) oder § 36 Abs. 4 IfSG (Aufnahme in diverse Institutionen) oder zur Früherkennung der Tuberkulose bei gesunden Befundträgern durchgeführt wurde. Dabei ist unerheblich, ob Symptome infolge der Tuberkulose bestanden haben oder nicht und ob die Diagnose in einer Arztpraxis, einem Krankenhaus, einem Gesundheitsamt oder andernorts gestellt wurde.

Darunter fallen:

- < Umgebungsuntersuchung >

- < Überwachung gesunder Befundträger nach früherer Tuberkulose >

- < Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim >

- < Aufnahme in ein Obdachlosenheim >

- < Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt >

- < Aufenthaltsberechtigung für ausländische Staatsbürger/innen >

- < Asylbewerber, Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft >

- < Aussiedler, Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft >

- < Flüchtling, Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft >

Bei Personen mit tuberkulosebedingten Symptomen muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Untersuchung zur Abklärung der Symptome oder im Rahmen der aktiven Fallfindung erfolgte.

< Obduktion oder andere postmortale Untersuchung > Anlass zur Stellung der Diagnose war eine Obduktion oder eine andere Untersuchung nach dem Ableben des Patienten/der Patientin. Dabei ist es unerheblich, ob Symptome infolge der Tuberkulose bestanden haben oder nicht.

Sonstiger Anlass < - andere/sonstige- >: Anlass zur Stellung der Diagnose war weder die Abklärung tuberkulosebedingter Symptome noch eine der oben genannten Maßnahmen. Legen Sie nach Möglichkeit einen Kommentar im Abschnitt Annotationen an, in dem Sie den Anlass zur Stellung der Diagnose kurz schildern.

Im Feld Behandlung eingeleitet soll angegeben werden, ob eine auf Heilung der Tuberkulose ausgerichtete Behandlung mittels einer Kombinationstherapie mit Antituberkulotika eingeleitet wurde.

Eine Chemoprophylaxe oder Chemoprävention bei latenter tuberkulöser Infektion wird hier nicht erfasst.

Bei behandlungsbedürftigen Patienten, die vor Behandlungsbeginn versterben, nicht mehr erscheinen oder die eine Behandlung verweigern, ist in diesem Feld ein „nein” anzugeben.

Behandlungsjahr/Behandlungsmonat: Da der Erkrankungszeitpunkt oder -zeitraum bei der Tuberkulose nicht zuverlässig angegeben werden kann, wird stattdessen das Jahr und der Monat erfasst, in dem eine vollständige Behandlung mit Antituberkulotika eingeleitet wurde oder – bei Verstorbenen, Therapieverweigerern – eingeleitet worden wäre. Unter „vollständig” ist dabei eine auf die Heilung der Tuberkulose abzielende Kombinationstherapie mit Antituberkulotika über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu verstehen.

Im Feld Hauptsächlich betroffenes Organ soll angegeben werden, welches das hauptsächlich betroffene Organ bei der Erkrankung an Tuberkulose ist:

< Lunge (Lungenparenchym, Tracheobronchialbaum, Kehlkopf) > Erkrankungen des Lungengewebes, der Luftröhre, der Bronchien und des Kehlkopfs gelten als Lungentuberkulose. Liegt eine Tuberkulose dieser Organe vor, so ist nach internationalem Konsens “Lunge” stets als hauptsächlich betroffenes Organ anzugeben.

< Pleura > Auszuwählen bei tuberkulöser Erkrankung des Rippenfells. Diese Lokalisation zählt nicht zur Lunge (s.o.) und wird daher gesondert erfasst.

< Lymphknoten, intrathorakal > Bronchiale, hiläre und mediastinale Lymphknoten zählen zu den intrathorakalen Lymphknoten, alle anderen zu den extrathorakalen.

< Lymphknoten, extrathorakal > Alle Lymphknoten mit Ausnahme der bronchialen, hilären und mediastinalen Lymphknoten, die zu den intrathorakalen Lymphknoten zählen (s.o.).

< Wirbelsäule > Bei Manifestation der Tuberkulose an der knöchernen Wirbelsäule.

Sonstige Knochen und Gelenke > Auszuwählen, wenn die Tuberkulose Knochen bzw. Gelenke befallen hat, mit Ausnahme der Wirbelsäule, die extra erfasst wird (s.o.).

< Hirnhaut > Auszuwählen, wenn eine tuberkulöse Meningitis (Hirnhautentzündung) diagnostiziert wurde.

< Sonstiges ZNS > Bei Befall anderer Gewebestrukturen des Zentralnervensystems z.B. intrazerebrales Tuberkulom, Befall spinaler Strukturen.

< Urogenitaltrakt > Bei Manifestation der Tuberkulose in Niere, Harnleiter, Harnblase, Harnröhre, Prostata, Hoden oder Nebenhoden, Eierstock, Eileiter, Gebärmutter und/oder Scheide ist „Urogenitaltrakt” anzugeben.

< Peritoneum, Verdauungstrakt > Eine Tuberkulose des Bauchfells (Peritoneum) ist meist eine Folgeerscheinung einer Tuberkulose, die primär in einem anderen Bauchorgan (Darm, abdominale Lymphknoten, Eileiter) lokalisiert ist. Falls dieses Organ bekannt ist, ist es als hauptsächlich betroffenes Organ einzutragen und „Peritoneum” dann als weiteres betroffenes Organ anzugeben.

< Disseminierte Tuberkulose > Darunter wird eine Tuberkulose von mehr als zwei befallenen Organsystemen oder eine Miliartuberkulose oder der Nachweis von Mycobacterium-tuberculosis-Komplex im Blut verstanden.

Sonstiges Organ < -andere/sonstige- > Nur auszuwählen, falls ein Organ außerhalb des oben genannten Katalogs betroffen ist. Das entsprechende Organ sollte in einem Kommentar mit dem Betreff „sonstiges Organ” benannt werden.

Im Feld Weiteres betroffenes Organ soll angegeben werden, ob und welches Organ zusätzlich betroffen ist.

Sind zwei oder mehr Organe betroffen und ist eines der Organe die Lunge, dann ist < Lunge > immer im Feld Hauptsächlich betroffenes Organ einzutragen. Daher ist < Lunge (Lungenparenchym, Tracheobronchialbaum, Kehlkopf) > im Feld Weiteres betroffenes Organ nicht aufgeführt.

Wenn die Lunge bei einer Mehrorganerkrankung nicht betroffen ist, entscheidet der klinische Schweregrad über die Zuordnung zu „hauptsächlich” und „weiteres” betroffenes Organ.

Sind mehrere Organe betroffen, von denen eines die Lunge ist, dann ist < Lunge > wiederum im Feld Hauptsächlich betroffenes Organ einzutragen und < Disseminierte Tuberkulose > im Feld Weiteres betroffenes Organ. Auch bei einer Miliartuberkulose mit Lungenbeteiligung oder bei Nachweis von M.-tuberculosis-Komplex im Blut mit Lungenbeteiligung ist so zu verfahren.

Bei Vorliegen einer disseminierten Tuberkulose ohne Lungenbeteiligung ist die < Disseminierte Tuberkulose > im Feld Hauptsächlich betroffenes Organ anzugeben, während hier im Feld Weiteres Betroffenes Organ der Eintrag < kein weiteres Organ betroffen > auszuwählen ist.

Im Feld Vorerkrankung soll angegeben werden, ob der Patient/die Patientin bereits früher schon einmal an einer Tuberkulose erkrankt war. Sofern ärztliche Unterlagen vorhanden sind, auf Grund derer eine frühere Erkrankung als Tuberkulose einzuordnen ist, ist < ja, TB-Vorerkrankung bekannt > einzutragen. Ansonsten ist entscheidend, welche Angaben der Patient/die Patientin oder die Angehörigen zur Frage einer Vorerkrankung an Tuberkulose machen. Dabei ist rein sprachlich zu beachten, dass die Angabe „Mir ist nicht bekannt, ob ich Tuberkulose hatte” als Ersterkrankung und nicht als nicht ermittelbar zu werten ist.

Im Feld Jahr der Vorerkrankung soll angegeben werden, in welchem Jahr die Diagnose der früheren Erkrankung an Tuberkulose gestellt wurde. Bei mehreren Vorerkrankungen ist das Jahr der Diagnose der letzen Vorerkrankung einzutragen.

Im Feld Vorbehandlung soll angegeben werden, ob der Patient/die Patientin bei einer früheren Tuberkulose eine mindestens einen Monat dauernde Kombinationstherapie mit Antituberkulotika erhalten hat. Unter Vorbehandlung wird eine frühere Behandlung mit einer Kombination von 3 oder mehr Antituberkulotika verstanden, die mindestens einen Monat lang gedauert hat und auf Heilung von einer Erkrankung an Tuberkulose ausgerichtet war. Eine prophylaktische oder die präventive Behandlung (Chemoprohylaxe, Chemoprävention) einer latenten tuberkulösen Infektion mit Antituberkulotika gilt NICHT als Vorbehandlung.

Liegen ärztliche Unterlagen vor, in denen eine Vorbehandlung dokumentiert wurde, so ist < Ja – TB-Vorbehandlung erfolgte > einzutragen. Ansonsten sind die konkreten Angaben des Patienten/der Patientin oder der Angehörigen zur Frage einer Vorbehandlung mit Antituberkulotika entscheidend.

Im Feld Erfolg der Vorbehandlung soll angegeben werden, ob die damalige Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde oder welches andere Behandlungsergebnis (Versagen bzw. Abbruch der Behandlung) damals erzielt wurde.

Für Fälle, deren Vorerkrankung (nach dem Jahr 2000) durch das Gesundheitsamt bereits übermittelt wurde, sollte der ‚Alt-Fall’ im Feld Verbindung zur Vorerkrankung durch Auswahl ( )des entsprechenden Datensatzes eingetragen werden.

Im Feld Behandlungsergebnis soll angegeben werden, mit welchem Ergebnis der Patient/die Patientin die aktuelle Behandlung abgeschlossen hat. Dabei stehen folgende Optionen zur Auswahl:

Abschluss der Behandlung mit Nachweis einer negativen Kultur im letzten Behandlungsmonat und zu wenigstens einem früheren Zeitpunkt > ist nur auszuwählen, wenn eine vollständig durchgeführte mindestens 6 Monate dauernde Kombinationstherapie mit Antituberkulotika erfolgte, die definitionsgemäß mit negativen Kulturergebnissen belegt ist (negativer Kulturbefund im letzten Behandlungsmonat und zu wenigstens einem früheren Zeitpunkt).

< Abschluss der Behandlung ohne Nachweis einer negativen Kultur >ist auszuwählen, wenn eine vollständige mindestens 6 Monate dauernde Kombinationstherapie mit Antituberkulotika durchgeführt wurde, wobei weder die Kriterien eines Abschlusses mit negativer Kultur (s.o.) noch die Kriterien des Versagens der Behandlung (s.u.) erfüllt sind.

< Abbruch der Behandlung >, wenn der Patient/die Patientin die Behandlung abgebrochen hat – ungeachtet der individuellen Ursachen, die zu dem Abbruch geführt haben (z.B. Nebenwirkungen, Non-Compliance).

< Versagen der Behandlung > liegt vor, wenn 5 Monate nach Behandlungsbeginn der kulturelle Nachweis noch immer positiv ist oder – nach kultureller Konversion – ein erneuter kultureller Nachweis von Bakterien des M.-tuberculosis-Komplex vorliegt.

Liegt bei einem Fall eines der 4 o.g. Behandlungsergebnisse vor, wird der Fall geschlossen und kann nach Eingabe aller verfügbaren Information als abgeschlossen (?sec-kontextmenue-ausbruch) markiert werden. Bei erneuter Behandlung wird ein neuer Datensatz angelegt. In diesem ist dann die Verbindung zur Vorerkrankung (s.o.), die Vorbehandlung sowie das Behandlungsergebnis einzutragen.

< Fortführung der Behandlung nach mehr als 12 Monaten (Ergebnis folgt noch) > ist auszuwählen, wenn die Behandlung nach 12 Monaten noch nicht beendet wurde. Das endgültige Behandlungsergebnis sollte jedoch im weiteren Verlauf erhoben und übermittelt werden und spätestens 24 Monate nach Behandlungsbeginn vorliegen.

< Tod an TB während der Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin während seiner Behandlung an den Folgen der Tuberkulose verstorben ist. Maßgeblich für die Einordnung sind dabei die Angaben auf dem Totenschein.

Die Frage, ob der Patient/die Patientin ggf. verstorben ist und ob die übermittelte Erkrankung ursächlich war, wird auch im Abschnitt ### Informationen zum Patienten/zur Patientin gestellt. Bitte achten Sie daher auf Konsistenz der Angaben.

< Tod an anderer Ursache > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin während seiner Behandlung an einer anderen Ursache oder Erkrankung (als Tuberkulose) verstorben ist. Maßgeblich für die Einordnung sind dabei die Angaben auf dem Totenschein.

< Tod an TB vor Beginn einer notwendigen Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin an den Folgen der Tuberkulose verstorben ist, noch bevor mit der TB-Behandlung begonnen werden konnte, z.B. weil die TB erst postmortal festgestellt wurde.

< Tod an anderer Ursache vor Beginn einer notwendigen Behandlung > ist auszuwählen, wenn der Patient/die Patientin an einer anderen Ursache oder Erkrankung (als Tuberkulose) verstorben ist, noch bevor mit der Behandlung begonnen werden konnte.

< Unbekannt, da Patient/-in ins Ausland oder unbekannt verzogen > ist anzugeben, wenn trotz Nachforschungen das Behandlungsergebnis des Patienten/der Patientin wegen Wegzugs an unbekannten Ort nicht mehr ermittelt werden konnte.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Im Feld Erreger soll das Ergebnis der Typendifferenzierung angegeben werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob allgemein nur Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (als Oberbegriff) nachgewiesen wurde oder ob durch zusätzliche Techniken weiter differenziert und die genaue Mykobakterienspezies ermittelt wurde (z.B. Mycobacterium tuberculosis, M. africanum etc.), die dann entsprechend einzutragen sind. Mindestens sollte aber – bei vorliegenden labordiagnostischen Nachweisen – der Eintrag < M.-tuberculosis-Komplex, nicht differenziert > erfolgen.

Der alleinige Nachweis säurefester Stäbchen oder der alleinige Nukleinsäurenachweis gelten nicht als labordiagnostischer Nachweis.

Im Feld Information zum mikroskopischen Nachweis (verfügbar) soll angegeben werden, ob ein mikroskopischer Nachweis durchgeführt wurde. Sofern dies der Fall ist, kann zu jedem der nachfolgend aufgeführten Materialien das Ergebnis des mikroskopischen Nachweises säurefester Stäbchen spezifiziert werden. Für die nicht untersuchten Materialen sollte in den jeweiligen Feldern kein Nachweis durchgeführt eingetragen werden.

Im Feld Information zum Nukleinsäure-Nachweis (verfügbar) soll angegeben werden, ob ein Nukleinsäure-Nachweis durchgeführt wurde. Sofern dies der Fall ist, kann zu jedem der nachfolgend aufgeführten Materialien das Ergebnis des Nukleinsäurenachweises spezifiziert werden. Für die nicht untersuchten Materialen sollte in den jeweiligen Feldern kein Nachweis durchgeführt eingetragen werden.

Das Material, aus dem der Nukleinsäurenachweis erfolgt ist, muss aus dem gleichen Organsystem stammen wie das Material, das für den mikroskopischen Nachweis verwendet wurde, da sonst die Erkrankung nicht als labordiagnostisch gesichert gilt.

Es ist darauf zu achten, dass das Material, aus dem der labordiagnostische Nachweis erfolgte, kompatibel ist mit dem Organ, welches im Feld hauptsächlich betroffenes Organ bzw. weiteres betroffenes Organ genannt wurde: Bei einem Nachweis des Erregers aus respiratorischem Material z.B. Sputum ist die Lunge das betroffene Organ, während die Angabe < Urogenitaltrakt > oder < Hirnhaut > eine Untersuchung aus Urin bzw. Liquor voraussetzt und nicht kompatibel ist mit einer Diagnostik aus respiratori­schem Untersuchungsmaterial. Bei mehreren betroffenen Organen sind jeweils die zugehörigen Untersuchungsmethoden anzugeben.

Im Feld Information zum kulturellen Nachweis soll angegeben werden, ob ein kultureller Nachweis durchgeführt wurde. Sofern dies der Fall ist, kann zu jedem der nachfolgend aufgeführten Materialien das Ergebnis der Erregerisolierung spezifiziert werden. Für die nicht untersuchten Materialen sollte in den jeweiligen Feldern < kein Nachweis durchgeführt > eingetragen werden.

Bei bekanntem kulturellen Nachweis wird in der Regel eine Resistenztestung durch­geführt. Diese Ergebnisse sollten unter dem Feld Informationen zur Resistenz (s.u) erfasst werden. Bei einem kulturellen Nachweis sollte außerdem auch die Erregerspezies bekannt sein und nicht nur der allgemeine TB-Komplex (siehe oben unter Erreger).

Im Feld Information zur Resistenz soll angegeben werden, ob eine Resistenz­prüfung gegen­über Antituberkulotika durchgeführt wurde. Es wird zwischen den 5 Erstrangmedikamenten (Isoniazid, Rifampicin, Pyrazinamid, Ethambutol, Streptomycin) und weiteren sog. Zweitrangmedi­kamenten unterschieden. Zu jedem der aufgeführten Medikamente sollte eingetragen werden, ob und mit welchem Ergebnis ein Resistenz-Test durchgeführt wurde. Dabei ist es ggf. ratsam, die Laborangaben insbesondere in Bezug auf das Ergebnis intermediär und resistent vor Eingabe und Übermittlung durch eine Rückfrage beim Labor nochmals zu verifizieren. Für Medikamente, die nicht getestet wurden, sollte < keine Prüfung durchgeführt > eingetragen werden.

Sofern ein Ergebnis der Resistenzprüfung angegeben wird, muss in der Regel auch ein kultureller Nachweis vorgelegen haben und sollte unter Kultureller Nachweis entsprechend eingetragen sein. Umgekehrt sollte bei bekanntem kulturellen Nachweis immer eine Nachfrage an das Labor nach dem Ergebnis der Empfindlichkeitsprüfung erfolgen. Auch wenn Resistenzen (z.B. Mittels line-probe-Test) direkt molekular nachgewiesen wurden, ist immer auch der Versuch eines kulturellen Nachweises des Erregers für weitergehende Untersuchungen zu fordern.

31.70.2 Epidemiologische Informationen

Im Feld Gefängnisaufenthalt soll angegeben werden, ob der Patient/die Patientin in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht ist (mit Angabe des Zeitraums von/bis) oder früher schon einmal inhaftiert war (mit Angabe des Zeitraums von/bis, im Falle mehrfacher Haftaufenthalte: Angabe der letzten Inhaftierung).

Geburtsland der Eltern bei Kindern unter 15 Jahren: Handelt es sich bei dem Fall um ein Kind unter 15 Jahren, so wird hier zusätzlich das Geburtsland der Eltern erfasst.

Im Feld Kontaktpersonen soll angegeben werden, ob Personen, die Kontakt zu der erkrankten Person hatten, ermittelt werden konnten. Die Ermittlung von Kontaktpersonen sollte dabei gemäß den DZK-Empfehlungen für Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose durchgeführt werden. Für jede relevante Kontaktperson können Angaben in einer gesonderten Eingabemaske gemacht werden.

31.70.3 Zusätzliche Eigenschaften

Zur standardisierten Beschreibung weiter krankheitsspezifischerer Sachverhalte können verschiedene Zusätzliche Eigenschaften (KP-MYT …) eingebaut und verwendet werden.

31.71 Tularämie

31.71.1 Epidemiologische Informationen

Risiken (berufliche, Tier- oder sonstiger Kontakt) sollten bitte angegeben werden, sofern Ihnen Informationen dazu vorliegen.

31.72 Typhus abdominalis

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.72.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

31.72.2 Klinische Informationen

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

31.72.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Bei Typhus werden die Lysotypen nicht mehr erhoben.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.72.4 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt meist außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (3-60 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.73 Typhus/Paratyphus

Diese Kategorie ist gedacht zur Erfassung von Fällen, zu denen eine Meldung gemäß § 6 (1) 1. IfSG vorliegt, aber noch keine Meldung bzgl. des Erregernachweises eingegangen ist. Sobald der konkrete Erreger identifiziert ist und dem Fall eine Meldung nach § 7 (1) eingeht, muss die Übermittlungskategorie des Falles angepasst werden, bevor die Erregernachweismeldung dem Fall zugeordnet werden kann.

31.74 VHF (Virale hämorrhagische Fieber), andere Erreger

Hierunter fallen alle viralen hämorrhagischen Fieber, für die es, im Gegensatz zu Dengue-,
Ebola-, Lassa-, Gelb- und Marburgfieber, keine eigenen Übermittlungskategorien gibt. Ausschlaggebend ist nicht ein hämorrhagischer Verlauf der einzelnen zu übermittelnden Erkrankung, sondern die Möglichkeit, dass der Erreger ein virales hämorrhagisches Fieber hervorrufen kann.

Klinische Information

Mit Einführung der Falldefinitionen 2015 wird zwischen einem spezifischen klinischen Bild (definiert als akutes virales hämorrhagisches Fieber mit hämorrhagischem Verlauf) und einem unspezifischen klinischen Bild unterschieden. Fälle, die das spezifische klinische Bild erfüllen, werden jetzt auch ohne labordiagnostischen Nachweis übermittelt.

Das Häkchen bei hämorrhagischer Verlauf wird automatisch gesetzt, wenn alle drei Kriterien für den hämorrhagischen Verlauf (Thrombozytopenie, Hämorrhagie, erhöhte Gefäßdurchlässigkeit) gegeben sind.

31.74.1 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas. (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen.) Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 1-12 Tage bei Krim-Kongo-Fieber, ca. 3-12 Tage bei Rifttal--Fieber, ca. 7-16 Tage bei südamerikanischen hämorrhagischen Fiebern, ca. 3-8 Tage bei Omsk-Fieber und Kyasanur-Wald-Krankheit) - die Einträge zum Expositionsort.

31.75 Weitere Bedrohliche (Krankheiten)

Hier sollen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG gemeldete, übertragbare Krankheiten übermittelt werden, die eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten und die nicht unter die einzeln aufgeführten meldepflichtigen Krankheiten fallen. Das können Einzelfälle von bedrohlichen Krankheiten sein, oder zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Ebenso können hier gemäß § 7 Abs. 2 gemeldete Nachweise von Krankheitserregern übermittelt werden, deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist.

31.75.1 Klinische Informationen

Unter Symptome/Kriterien steht ein weites Spektrum möglicher Angaben zur Beschreibung des klinischen Erscheinungsbildes zur Verfügung.

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

31.75.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Auswahlliste der Erreger umfasst eine große Anzahl von Erregern. Trotzdem können einzelne Erreger nicht enthalten sein. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, in das entsprechende Feld andere/sonstige einzutragen und den Erreger in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen zu nennen.

31.75.3 Epidemiologische Informationen

Im Feld Krankheit, die eine Häufung ausgelöst hat, sollte < ja > angegeben werden, sofern zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen oder Erregernachweise aufgetreten sind, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Im Feld bedrohliche Krankheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG sollte < ja > angeben werden, wenn von einer besonders bedrohlichen Erkrankung ausgegangen werden muss.

Es können Risikofaktoren angegeben werden, um ggf. Risikogruppen erkennen zu können.

31.76 Weitere Bedrohliche (Krankheiten) (gastro)

Über diese Kategorie können gemäß § 6 Abs. 1. Nr. 2 IfSG bedeutende Einzelfälle oder Häufungen an Gastroenteritis übermittelt werden, bei denen kein Erregernachweis vorliegt, bzw. ein Erreger nachgewiesen wurde, der ansonsten nicht in den einzelnen Krankheitskategorien oder den unter WBK genannten Erregern eingegeben werden kann.

31.76.1 Informationen zum Patienten/zur Patientin

Die Angabe, ob der Patient/die Patientin im Sinne des § 42 IfSG mit Lebens­mitteln Umgang hat, war in der Vergangenheit hilfreich bei der Aufklärung lebensmittel­bedingter Krankheitsausbrüche. Daher sollte bei Vorliegen entsprechender Informationen im Feld Betreuung/Unterbringung/Tätigkeit in Einrichtung unbedingt ein Eintrag hinzugefügt werden, mit der Angabe ‚tätig in’ und ‚Einrichtung gemäß § 42 Abs. 1 IfSG’.

31.76.2 Klinische Informationen

Es können typische Symptome gastroenteritischer Erkrankungen angegeben werden.

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

31.76.3 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Auswahl im Feld Erreger umfasst eine große Anzahl gastroenteritischer Erreger. Sollte keiner der hier angebotenen Erreger zutreffen wählen Sie bitte andere/sonstige und benennen Sie den Erreger nach Möglichkeit in einem Kommentar im Abschnitt Annotationen.

Mit der Einführung der Meldepflicht für Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nicht-empfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante wurden einige Erreger der neuen Kategorie Enterobacteriaceae (3.3.17) zugeordnet und tauchen damit in der Erregerliste zu Weitere bedrohliche (Krankheiten) (gastro) nicht mehr auf.

31.76.4 Epidemiologische Informationen

Hier können Angaben zum Expositionsort, zur Zugehörigkeit zu einem Ausbruch und zu Kontaktpersonen gemacht werden.

31.77 West-Nil-Fieber

31.77.1 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Es wird zwischen West-Nil-Virus (WNV)-spezifischem Labornachweis (Nukleinsäurenachweis bzw. IgG-Antikörpernachweis) und unspezifischem Labornachweis (Nukleinsäurenachweis bzw. Antikörpernachweis) unterschieden.

Nur Fall mit WNV-spezifischem Labornachweis, oder mit unspezifischem Labornachweis in Verbindung mit einer Reiseanamnese in eine Region mit bekannter WNV-Zirkulation erfüllt die Referenzdefinition.

31.78 Windpocken (Varicella-Zoster-Virus)

Impfangaben

In Feldern, die Impfungen betreffen, sollten nur dokumentierte (z.B. im Impfpass) oder vergleichbar zuverlässige und vollständige Angaben eingetragen werden. Anamnestische Informationen der Patienten oder Angehörigen insbesondere zu länger zurückliegenden Impfungen sind häufig nicht verlässlich und können lückenhaft sein.

Unvollständige Angaben (ohne Datum der letzten Impfung, Anzahl der Impfdosen oder Impfstoff) erlauben keine zuverlässige Bewertung des Impfstatus und sind damit in der Regel nicht verwertbar.

Eintragungen im Feld Jemals geimpft? nehmen Sie bitte wie folgt vor:

  • nein wenn keine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

  • ja wenn mindestens eine Impfung gegen die Krankheit dokumentiert ist.

Die weiteren Felder zu den Impfungen (Anzahl der Impfungen und DatumDatum der letzten Impfung) füllen Sie bitte entsprechend den Ihnen vorliegenden Angaben aus.

  • -nicht ermittelbar- wenn keine entsprechenden Informationen vorliegen.

Im Feld Anzahl der Impfungen ist die aktive Impfung gemeint; für Angaben zur passiven Immunisierung (mit Immunglobulinen) legen Sie bitte einen Kommentar mit entsprechendem Betreff im Abschnitt Annotationen an.

### Klinische Informationen

Das klinische Bild einer Varicella-Zoster-Erkrankung ist definiert als eine der beiden Formen: Windpocken oder Herpes Zoster. Für beide sind jeweils ein spezifisches und ein unspezifisches klinisches Bild definiert. Das Feld Krankheitsform (berechnet) dient der Unterscheidung der Melde-Sachverhalte und wird automatisch aus den angegebenen Symptomen und Labormethoden berechnet. Darüber hinaus wird das sogenannte ‚fetale (kongenitale) Varizellensyndrom’ (gemäß Landesmeldeverordnung) nur dann übermittelt, wenn keine zusätzlichen Symptome vorliegen, die eine der beiden erstgenannten Krankheitsformen beschreiben.

Das spezifische klinische Bild eines Herpes Zoster führt nur ohne labordiagnostischen Nachweis zur Übermittlung gemäß Landesverordnung. Das spezifische klinische Bild des Herpes Zoster mit Nachweis von Varicella-Zoster-Virus erfüllt die Falldefinition der labordiagnostisch nachgewiesenen (Varicella-Zoster-)Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild der Windpocken und wird gemäß IfSG übermittelt.

### Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Die Bewertung des Nachweises von Varicella-Zoster-Virus setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhanges mit einer Varizellen-Impfung voraus. Aus diesem Grund bitte alle verfügbaren und dokumentierten Informationen zur Impfung (s.o.) und zum labordiagnostischen Nachweis (einschl. Erreger) unbedingt eintragen.

31.78.1 Epidemiologische Informationen

Hier können Angaben zum Expositionsort, zur Zugehörigkeit zu einem Ausbruch und zu Kontaktpersonen gemacht werden.

31.78.2 Zusätzliche Eigenschaften

Zur Dokumentation von Maßnahmen wie z.B. Überprüfung des Impf- oder Immunstatus von Kontaktpersonen oder Riegelungsimpfungen kann für impfpräventable Erkrankungen das Element „Maßnahmen” ausgewählt werden.

31.79 Yersiniose

Gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 1.6.2016 müssen in dieser Kategorie auch Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit gemeldet und übermittelt werden.

31.79.1 Klinische Informationen

Da ermittelte Kolonisationen als zu einem Ausbruchsgeschehen zugehörig anzusehen sind, werden nicht nur infizierte, sondern auch kolonisierte Fälle übermittelt. Das Feld infiziert / koloni­siert dient der Unterscheidung der beiden Sachverhalte.

31.79.2 Informationen zum labordiagnostischen Nachweis

Der labordiagnostische Nachweis des Erregers Yersinia enterocolitica nach Isolierung (kulturell) ist übermittlungspflichtig. Das Ergebnis der Bestimmung humanpathogener Serotypen sollte übermittelt werden, falls Ihnen diese Information vorliegt. Wurde ein Serotyp ermittelt, der nicht den Kategorien O:3, O:9, O:5,27 oder O:8 zugeordnet werden konnte, wählen Sie bitte die Kategorie andere/sonstige aus. Um einzelne Yersinia-Spezies auszuwählen, klicken Sie auf das offene Dreieck vor dem Eintrag < Yersinia spp. > angeklickt wird.

Neben Y. enterocolitica gibt es auch andere darmpathogene Arten der Gattung Yersinia wie z.B. Y. pseudotuberculosis, die gemäß IfSG nicht meldepflichtig sind.

Angaben zur Carbapenem-Nichtempfindlichkeit werden in Form von Ergebnissen der Empfindlichkeitsprüfung bzw. zu Carbapenemase-Gen-Nachweisen erfasst. Um die Eingabemaske zu öffnen, klicken Sie bitte auf den gleichlautenden Text oder das davorliegende Dreieck .

31.80 Zikavirus-Erkrankung

Die Zikavirus-Erkrankung, gehört zu denjenigen durch Arboviren ausgelösten Erkrankungen, die in einer eigenen Kategorie erfasst werden.

31.80.1 Klinische Informationen

Hier wird u.a. abgefragt, ob eine konnatale Zikavirus-Infektion vorliegt. Mütter, die ein Kind mit einer konnatalen Zikavirus-Erkrankung geboren haben, sollen auch dann als eigener Fall erfasst und übermittelt werden, wenn sie selbst nicht symptomatisch waren. Ebenso soll erfasst und übermittelt werden, ob ein Guillain-Barré-Syndrom infolge der Infektion aufgetreten ist, falls diese Information dem Meldenden oder dem Gesundheitsamt vorliegt.

31.80.2 Epidemiologische Informationen

Das mögliche Infektionsland liegt in aller Regel außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas (Ausnahmen könnten z.B. bei nosokomialer Übertragung vorkommen). Bitte prüfen Sie sorgfältig - anhand der Reiseroute und unter Berücksichtigung der Inkubationszeit (ca. 3-12 Tage) - die Einträge zum Expositionsort.

31.81 Weitere Krankheiten, nicht meldepflichtig nach IfSG

Für einzelne nach IfSG meldepflichtige Krankheiten wurden bereits Symptom- und Labornachweis-Konstellationen beschrieben, die lediglich der Meldepflicht gemäß Landesverordnung unterliegen und die dementsprechend übermittelt werden.

Darüber hinaus können in SurvNet@RKI auch Fälle von Krankheiten angelegt werden, die nur meldepflichtig gemäß Landesverordnung sind*, oder für die keine Meldepflicht besteht, deren Erfassung und Nachverfolgung im Gesundheitsamt jedoch von besonderem Interesse ist.

Spalte 1 Spalte 2
EAH Amoebiasis* BOB Lyme-Borreliose*
AST Astrovirus* MGV Meningoenzephalitis, viral*
CHT Chlamydia trachomatis* MPM Mycoplasma*
CYM Cytomegalie* PIN Parainfluenza*
ETV Enterovirus* RSV Respiratorisches-Synzytial-Virus*
GBR Gasbrand* PVB Ringelröteln*
NEG Gonorrhoe* SPY Scharlach*
GBS Gruppe-B-Streptokokken* CLT Tetanus*
HFM Hand-Fuß-Mund-Krankheit TTV Tollwutexpositionsverdacht*
PED Kopfläuse SCA Krätzmilben TO2 Toxoplasmose, postnatal*

Fälle, die einer Meldepflicht gemäß Landesverordnung unterliegen, werden nur automatisch (implizit) übermittelt, wenn im Bundesland des erfassenden Gesundheitsamt eine Meldeverordnung existiert. Eine explizite Übermittlung ist jedoch immer möglich (-export: Transport eines Datensatzes erzwingen). Fälle, für die keine bundes- oder landesweite Meldepflicht gemäß §§ 6,7 IfSG besteht, z.B. Kopflausbefall, werden nicht automatisch übermittelt, sondern verbleiben im GA. Ist eine Informationsweitergabe an die LS und das RKI erwünscht, kann auch hier die Übermittlung erzwungen werden.

Um einen entsprechenden Datensatz anzulegen, wählen Sie:

  • im Fenster Neuer Datensatz als Kategorie: Fall und danach

  • im Register weitere die zutreffende Übermittlungskategorie aus (Abb.3.3.68).

Fenster: Neuer Fall mit Register ‚weitere’ (nicht meldepflichtig nach IfSG)