70 Transportanforderungen
70.1 Transportanforderungen
Wird ein Datensatz (DS) neu angelegt, oder eine neue Version eines DS erzeugt, wird geprüft, ob ein Transport notwendig ist:
Fälle werden nur dann transportiert, wenn sich für die Krankheit aus dem ermittelten Falldefinitionsstatus die Transportpflicht ergibt (Anzeige in der Fallübersicht).
Ausbrüche werden grundsätzlich transportiert.
Annotationen werden nur transportiert, wenn sie als „öffentlich” markiert sind und der zugeordnete Fall- bzw. Ausbruchsdatensatz transportiert wird.
Adressen werden nur transportiert, wenn der (explizite) Empfänger ein Gesundheitsamt ist. Sind Adressen in einer Transportdatei enthalten, so muss diese Adresse verschlüsselt werden (Hinweis: bis Ver- bzw. Entschlüsselungsmöglichkeiten in allen Einrichtungen vorhanden sind, entfällt der Transport von Adressen).
Ist ein Transport des DS notwendig, so wird eine Transportanforderung für jeden seiner Adressaten gespeichert. Außerdem wird geprüft, ob zuvor jemals ein impliziter Transport einer aktiven Vorversion des DS stattgefunden hat. Trifft dies zu und ist jetzt (für die neue Version) kein impliziter Transport mehr notwendig, so muss die Rücknahme des DS übermittelt werden. Es wird eine entsprechende Rücknahme-Transportanforderung erzeugt.
70.1.1 Impliziter Transport
Um die Übermittlungspflicht der Gesundheitsämter an das RKI über die Landesstellen zu realisieren, werden übermittlungspflichtige DS automatisch (implizit) über die Landesstellen an das RKI transportiert. Freischaltungen und Kommentare werden implizit an den Eigentümer des betreffenden DS zurück übermittelt. Dieser Transport kann nicht verhindert werden. Auch nicht- übermittlungspflichtige DS können implizit transportiert werden, wenn sie entsprechend markiert werden (siehe 5.7.8 Transport eines Datensatzes erzwingen).
70.1.2 Expliziter Transport
Zusätzlich zum impliziten Transport kann ein DS an beliebig viele Stellen explizit transportiert werden, indem weitere Adressaten manuell ausgewählt werden (Kapitel 76.1). Solange weitere Ad-ressaten für einen DS eingetragen sind, wird diesen jede Änderung des DS durch den Transport einer neuen Version übermittelt. Wird ein zusätzlicher Adressat von einem DS entfernt, so wird der Transport des DS zu diesem Adressaten eingestellt und der Adressat verfügt ab sofort nur über die zuletzt transportierte Version des DS. Da der DS für den expliziten Transport u.U. über andere Übermittlungsstellen geleitet werden muss, wird der DS dort als Durchleitung markiert.