61 Einzelfallkontrolle
Übermittelte Fälle seltener Krankheiten unterliegen der Einzelfallkontrolle durch das RKI und müssen freigegeben werden -freigabe. Der Status der Freigabe wird am Ende der Fallübersicht angezeigt. Fälle seltener Krankheiten genügen nur der Referenzdefinition, wenn sie vom RKI freigegeben wurden. Die Freigabe eines Falles durch das RKI wird über die Landesstellen an die Gesundheitsämter zurück übermittelt.
In der
Fallübersicht werden direkt unterhalb der Anzeige der Übermittlungskategorie einige administrative Informationen aufgeführt: Eigentümer (das GA, das den Fall bearbeitet), Bearbeiter der letzten Version des Falles, Datum der letzten Änderung, Mitarbeiter, der den Fall erfasst hat sowie die interne Referenz und Version des Datensatzes (Erläuterungen dazu siehe unter 3). Außerdem wird die Bewertung eines Falles angezeigt: ob der Fall mit seinen näheren Angaben der Referenzdefinition entspricht und ob die Angaben für eine klinische, labordiagnostische und epidemiologische Bestätigung des Falles ausreichen. Hier wird neben der Zuordnung des Falles in die entsprechende Kategorie der Falldefinition auch angegeben ob er übermittlungsfähig ist (transportiert wird) und ob er (sofern er der Einzelfallkontrolle unterliegt) freigegeben wurde.

Fallübersicht werden direkt unterhalb der Anzeige der Übermittlungskategorie einige administrative Informationen aufgeführt: Eigentümer (das GA, das den Fall bearbeitet), Bearbeiter der letzten Version des Falles, Datum der letzten Änderung, Mitarbeiter, der den Fall erfasst hat sowie die interne Referenz und Version des Datensatzes (Erläuterungen dazu siehe unter 3). Außerdem wird die Bewertung eines Falles angezeigt: ob der Fall mit seinen näheren Angaben der Referenzdefinition entspricht und ob die Angaben für eine klinische, labordiagnostische und epidemiologische Bestätigung des Falles ausreichen. Hier wird neben der Zuordnung des Falles in die entsprechende Kategorie der Falldefinition auch angegeben ob er übermittlungsfähig ist (transportiert wird) und ob er (sofern er der Einzelfallkontrolle unterliegt) freigegeben wurde.